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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 2.1898

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Fries, F.: Hans Thoma
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Schaefer, Karl: Das deutsche Urheberrecht und die bildende Kunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.6385#0172

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Das deutsche Urheberrecht und die bildende Kunst.

;55

Beschauers zu wirken sucht. Darum haftet
ihr etwas Primitives an, wie ja auch die
Antike primitiv ist. Thoma's Kunst kann
man gemessen, ohne sie zu verstehen; aber
man kann sie nicht verstehen, ohne zu denken.
Dr. F. FRIES-Frankfurt a. M.


DAS DEUTSCHE URHEBERRECHT
UND DIE BILDENDE KUNST.

u

1. Allgemeines.
m die Grundzüge, von welchen unser
gegenwärtiges deutsches Urheberrecht
beherrscht wird, näher kennen zu lernen
und richtig zu beurtheilen, ist es nothwendig,
vor allem mit dem Wesen dieses in unserer

modernen Entwickelungsepoche zu so grosser
Bedeutung und vielseitiger Gestaltung ge-
langten Rechtes sich vertraut zu machen.
Das »Urheberrecht« ist wie der
Name schon sagt — ein an die »Person«
im Verhältniss zu etwas Selbstgeschaffenem,
und zwar vorzugsweise durch » Gcistcsthätig-
keit« Geschaffenem, geknüpftes Recht, wel-
ches insbesondere an Schriftwerken, Ab-
bildungen , musikalischen und dramatischen
Werken, Kunstbildwerken und Photographien
in die äussere Erscheinung tritt.
In solchen Werken verkörpert sich nicht
nur ein einzelner erfinderischer Gedanke,
den vielleicht dieser oder jener andere auf
dem gleichen Schaffensgebiete auch schon
gehabt hat, sondern es verkörpert sich die
geistige Individualität des Menschen, die
Eigenart des Denkens, geistigen Erfassens
und des Vorstellung^- und Wiedergabe-
vermögens. Es erhält in dem zufolge jener

Gruppe: Die verlassene Mutter.

JOS. KOWARZ1K—FRANKFURT A. M.
 
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