Zum Exlibris- Wettbewerb.
EX LI BRIS
HOFRAT ALEXANDER KOCH
DARANSTADT
JUL. JUGHARD — MÜNCHEN.
III. Preis M 60.—.
CHR. WILD —FREIBURG I. B.
Lobende Erwähnung
Bibliothekzeichen ist dasjenige, das ausser
dem Namen das Wappen des Eigentümers
trägt — ein Brauch, der sich bei Adel und
Bürgertum, Geistlichkeit und Gewerkschaften,
Gelehrten u. öffentlichen Bibliotheken von 1470
an ununterbrochen bis heutzutage erhalten
hat; solch ein Wappen-Exlibris ist das reinste
urkundliche und siegelartige Zeichen und
Beweismittel. Wer aber nicht zur heral-
dischen Ausdrucksweise und Ausschmück-
ung hinneigt — dies wird in der /eiztzelt
die überwiegende
Mehrzahl sein —
der wähle getrost
nicht - heraldische,
allegorische Bild-
chen, die sich ja
unendlich vielseitig
gestalten lassen;
Hinweise auf den
Stand des Be-
sitzers, seine Neig-
ungen, den Inhalt
seiner Fachbiblio-
thek geben Finger-
zeige genug, um
etwas zu schaffen,
das mit dem Eigen-
tümer irgendwie in
HUS DER BÜCHEREI VON
HEXENDER KSCHi
Es lassen sich da — wie eine moderne Ex-
libris-Sammlung zeigt — köstliche Miniatur-
bilder in allen möglichen Techniken herstellen,
die zeitlebens den Besitzer erfreuen und auch
späteren Generationen noch Zeugnis von sei-
nem Geschmack geben. Was man für spezielle
Exlibris herstellen kann, mögen, ohne alle
nennen zu wollen, folgende Gattungen an-
deuten: Exlibris von Medizinern, Juristen,
Theologen, Militärs, Marineangehörigen,
Chemikern, Architekten, Schriftstellern,
Künstlern, Kunst-
gewerblern, Da-
men, Musik- und
Sportfreunden, Al-
pinisten u. a., Ex-
libris mit Land-
schäftchen, Innen-
räumen, Lieblings-
Tieren, Noten, Blu-
men, Stilleben usw.
Alle Stile lassen
sich je nach der
Richtung des Be-
stellers oder Zeich-
ners wählen, vom
Altklassischen und
Romanischen bis
zur Hochmoder-
Verbindung steht.
erich Gruner—Paris. Lobende Erwähnung.
nen;
nur soll die
58?
EX LI BRIS
HOFRAT ALEXANDER KOCH
DARANSTADT
JUL. JUGHARD — MÜNCHEN.
III. Preis M 60.—.
CHR. WILD —FREIBURG I. B.
Lobende Erwähnung
Bibliothekzeichen ist dasjenige, das ausser
dem Namen das Wappen des Eigentümers
trägt — ein Brauch, der sich bei Adel und
Bürgertum, Geistlichkeit und Gewerkschaften,
Gelehrten u. öffentlichen Bibliotheken von 1470
an ununterbrochen bis heutzutage erhalten
hat; solch ein Wappen-Exlibris ist das reinste
urkundliche und siegelartige Zeichen und
Beweismittel. Wer aber nicht zur heral-
dischen Ausdrucksweise und Ausschmück-
ung hinneigt — dies wird in der /eiztzelt
die überwiegende
Mehrzahl sein —
der wähle getrost
nicht - heraldische,
allegorische Bild-
chen, die sich ja
unendlich vielseitig
gestalten lassen;
Hinweise auf den
Stand des Be-
sitzers, seine Neig-
ungen, den Inhalt
seiner Fachbiblio-
thek geben Finger-
zeige genug, um
etwas zu schaffen,
das mit dem Eigen-
tümer irgendwie in
HUS DER BÜCHEREI VON
HEXENDER KSCHi
Es lassen sich da — wie eine moderne Ex-
libris-Sammlung zeigt — köstliche Miniatur-
bilder in allen möglichen Techniken herstellen,
die zeitlebens den Besitzer erfreuen und auch
späteren Generationen noch Zeugnis von sei-
nem Geschmack geben. Was man für spezielle
Exlibris herstellen kann, mögen, ohne alle
nennen zu wollen, folgende Gattungen an-
deuten: Exlibris von Medizinern, Juristen,
Theologen, Militärs, Marineangehörigen,
Chemikern, Architekten, Schriftstellern,
Künstlern, Kunst-
gewerblern, Da-
men, Musik- und
Sportfreunden, Al-
pinisten u. a., Ex-
libris mit Land-
schäftchen, Innen-
räumen, Lieblings-
Tieren, Noten, Blu-
men, Stilleben usw.
Alle Stile lassen
sich je nach der
Richtung des Be-
stellers oder Zeich-
ners wählen, vom
Altklassischen und
Romanischen bis
zur Hochmoder-
Verbindung steht.
erich Gruner—Paris. Lobende Erwähnung.
nen;
nur soll die
58?