K. E. Graf zu Leiningen-Westerburg—München:
ZUM EXLIBRIS-WETTBEWERB.
Von der Schriftleitung eingeladen, mich
zu den preisgekrönten, hier abgebildeten
Exlibris zu äussern, möchte ich kurz folgendes
bemerken: Die beiden Zwecke der nun über
400 Jahre alten Sitte der »Bibliothekzeichen«
oder »Exlibris« sind die, das Buch, in dessen
Innendeckel sie geklebt werden, zu sichern
— gegen Nicht/.urückgabe oder Diebstahl —
und sie zu zieren; das beliebte Einschreiben
des Namens sichert zwar, ziert aber niemals,
am wenigsten, wenn die Handschrift unschön
ist. Soll das Exlibris sichern, so muss vor
allem der Name des Besitzers auf dem Blatte
angegeben sein, was häufig versäumt wird.
Denn anonyme Wappen oder Allegorien ver-
raten nicht, wem eigentlich Buch und Exlibris
gehören. Dies ist keineswegs unwichtig;
denn, wer schon Bücher verliehen hat, weiss,
wie schwer man manchmal erst nach mehr-
maligem Mahnen sein Eigentum zurückerhält;
stirbt der Entleiher vor der Rückgabe, so
können Erben immerhin leicht aus dem Ex-
libris ersehen, wohin das Buch zurückzugeben
ist; dass bei gestohlenen Büchern das Ex-
libris, sofern es nicht herausgekratzt ist, den
EDUARD PFENNIG—STUTTGART. 1. Preis M IOO —.
588
FRITZ SCHOLL—MÜNCHEN. II. Preis M 8'
ursprünglichen Eigentümer leicht angibt,
ist einleuchtend. Was aber die Ziehung
des Buchs durch ein Bibliothekzeichen an-
belangt, so wird hiergegen sehr viel gesündigt.
Anfänger im Zeichnen und Dilettanten liefern
leider häufig Machwerke, die an die Kunst-
schöpfungen des »kleinen Moritz« aus den
»Fliegenden Blättern« erinnern (jedoch ohne
dessen Humor!) und manchmal ein Buch
direkt verunzieren, so steif, kindlich und
unfertig sehen diese gutgemeinten aber
gänzlich unkünstlerischen Zeichnungen aus.
Ferner wird ab und zu der Zusammenhang
vom Exlibris und der Büchersammlung ganz
ausser Acht gelassen, und man findet bezug-
lose Bilder, die ebensogut alles andere sein
könnten, als gerade ein Zeichen einer
Bibliothek. Natürlich bleibt es jedem Auf-
traggeber unbenommen, für ein Exlibris
ein Motiv zu wählen, das ihm allein zusagt;
Vorschriften lassen sich da absolut nicht
machen, denn den Willen des Einzelnen
kann man nicht beugen. Aber mahnend
kann man darauf hinweisen, dass zwischen
der Darstellung auf einem Exlibris und dem
Exlibris- bezw. Buch-Besitzer und seiner
Bibliothek ein gewisser Zusammenhang doch
erkennbar sein sollte. Das ideal-richtigste
ZUM EXLIBRIS-WETTBEWERB.
Von der Schriftleitung eingeladen, mich
zu den preisgekrönten, hier abgebildeten
Exlibris zu äussern, möchte ich kurz folgendes
bemerken: Die beiden Zwecke der nun über
400 Jahre alten Sitte der »Bibliothekzeichen«
oder »Exlibris« sind die, das Buch, in dessen
Innendeckel sie geklebt werden, zu sichern
— gegen Nicht/.urückgabe oder Diebstahl —
und sie zu zieren; das beliebte Einschreiben
des Namens sichert zwar, ziert aber niemals,
am wenigsten, wenn die Handschrift unschön
ist. Soll das Exlibris sichern, so muss vor
allem der Name des Besitzers auf dem Blatte
angegeben sein, was häufig versäumt wird.
Denn anonyme Wappen oder Allegorien ver-
raten nicht, wem eigentlich Buch und Exlibris
gehören. Dies ist keineswegs unwichtig;
denn, wer schon Bücher verliehen hat, weiss,
wie schwer man manchmal erst nach mehr-
maligem Mahnen sein Eigentum zurückerhält;
stirbt der Entleiher vor der Rückgabe, so
können Erben immerhin leicht aus dem Ex-
libris ersehen, wohin das Buch zurückzugeben
ist; dass bei gestohlenen Büchern das Ex-
libris, sofern es nicht herausgekratzt ist, den
EDUARD PFENNIG—STUTTGART. 1. Preis M IOO —.
588
FRITZ SCHOLL—MÜNCHEN. II. Preis M 8'
ursprünglichen Eigentümer leicht angibt,
ist einleuchtend. Was aber die Ziehung
des Buchs durch ein Bibliothekzeichen an-
belangt, so wird hiergegen sehr viel gesündigt.
Anfänger im Zeichnen und Dilettanten liefern
leider häufig Machwerke, die an die Kunst-
schöpfungen des »kleinen Moritz« aus den
»Fliegenden Blättern« erinnern (jedoch ohne
dessen Humor!) und manchmal ein Buch
direkt verunzieren, so steif, kindlich und
unfertig sehen diese gutgemeinten aber
gänzlich unkünstlerischen Zeichnungen aus.
Ferner wird ab und zu der Zusammenhang
vom Exlibris und der Büchersammlung ganz
ausser Acht gelassen, und man findet bezug-
lose Bilder, die ebensogut alles andere sein
könnten, als gerade ein Zeichen einer
Bibliothek. Natürlich bleibt es jedem Auf-
traggeber unbenommen, für ein Exlibris
ein Motiv zu wählen, das ihm allein zusagt;
Vorschriften lassen sich da absolut nicht
machen, denn den Willen des Einzelnen
kann man nicht beugen. Aber mahnend
kann man darauf hinweisen, dass zwischen
der Darstellung auf einem Exlibris und dem
Exlibris- bezw. Buch-Besitzer und seiner
Bibliothek ein gewisser Zusammenhang doch
erkennbar sein sollte. Das ideal-richtigste