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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 21.1907

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Einwände gegen die Gebühren-Ordnung für das Kunstgewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.6700#0223

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Eiinvände gegen die Gebiihrenord>mvg

Kunstgewerbes, für das Buchgewerbe, zur Anwen-
dung zu bringen (wenigstens soweit die Berechnung
mit Hilfe der Grundgebühr in Betracht kommt —
was doch sonst die Norm sein soll). Oder kann
jemand mit Hilfe des Verkaufspreises (?) eines
Plakates oder eines Umschlages der „Woche" die
Entwurfskosten berechnen? Wer's versucht, wird
vermutlich jedesmal auf den Mindestsarj von —
10 Mk. kommen. Das ist aber offenbar selbst
dem Verband der Kunstgewerbe-Vereine zu —
merkwürdig, und er gibt (bei einem ähnlichen
Beispiel) da selbst den Rat, in solchem Fall nach
Pausch- oder Zeitgebühr zu berechnen.

Und so kommen wir zu der Zeitgebühr! Die
wird nun „nach der Zahl der aufgewendeten Ar-
beitsstunden" berechnet. Da die unkontrollierbar
ist, wird sie natürlich eine stets munter sprudelnde
Quelle von Ärger und Streit für Künstler und
Auftraggeber sein. Aber abgesehen davon inter-
essiert diese Gebühr, weil sie als „Maximal-
gebühr" angegeben ist. Es kann nämlich „für
die erste Arbeitsstunde ein Betrag bis 20 Mk.,
für jede weitere ein Betrag bis 5 Mk., für Hilfs-

architekt emil p1rchan—brünn. Musterung.

Man wende nicht ein, da)3 der Tarif durch klassen-
weise Differenzierung des Prozentsatzes je nach
dem Verhältnis zwischen Materialkosten und Arbeits-
kosten diesen inneren Widerspruch über-
winde! — Um diesen Einwand zu wider-
legen, will ich ein Beispiel anführen: Zu
einem Armband in Silber mit Halbedel-
steinen wird ein Entwurf geliefert. Ver-
kaufspreis des Armbandes sei 25,— Mk.
Das Verhältnis von Material- zu Arbeits-
kosten weistdasErzeugnis nach „Klasse III".
Hier beträgt die Grundgebühr 15 °/o. Zu
berechnen ist also

für Vorentwurf .... 3,75 Mk.

für Werkzeichnung . . 3,75 „

für Wiedergebühr (10 x) 37,50 „

zusammen . 45,— Mk.
Ich will nun annehmen, nach der gleichen
Zeichnung des gleichen Künstlers wird
das Armband in Gold ausgeführt und mit
Brillanten geschmückt. Es kostet dann
allerdings nicht 25, sondern vielleicht
300 Mk. Sofort ist der Künstler so glück-
lich, für die gleiche Leistung und trot3-
dem der Entwurf jerjt „nur" nach „Klasse I"
(8°/o Grundgebühr) berechnet wird,

für Vorentwurf .... 24,- Mk.

für Werkzeichnung . . 24,— „

für Wiedergebühr (10 x) 240,- „

zusammen . 288,— Mk.
zu bekommen. Also 288 Mk. an Stelle
von 45 Mk.! Für die gleiche Leistung!

Die Unzulänglichkeit der „Ordnung"
beweist weiter die direkte Unmöglichkeit,
sie für eine ganze grofje Gruppe des Architekt emil pirchan-brünn.

Musterung.

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