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Krumm, Carolin [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 13,2): Region Hannover: nördlicher und östlicher Teil; mit den Städten Burgdorf, Garbsen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt a. Rbge., Sehnde, Wunstorf und den Gemeinden Burgwedel, Isernhagen, Uetze und Wedemark — Hameln, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.44258#0444
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ves Detail beleben; auffällig ist jedoch der in bei-
den Fällen und auch im Lehrter Raum zahlreich
anzutreffende, zweigeschossig ausgebaute
Wohnteil.
Das Haupthaus der gegenüber dem Ortsfried-
hof gelegenen Hofstelle Bokumer Straße 2 folgt
hingegen wieder dem oben beschriebenen Typ
des traufständig-zweigeschossigen Fachwerk-
wohnhauses und entstand wie die erstgenann-
ten noch im 18.Jh. („1797”). Anders als die bei-
den anderen Belege weist es jedoch das selte-
nere Walmdach auf und wurde im späten
19.Jh. entscheidend verändert. Damals ent-
stand beispielsweise der polygonal in den Hof-
raum vorspringende, heute verputzte Fach-
werkerker und die hofseitig vorgelegte, in
Fachwerk gestaltete Loggia, die man wiederum
um 1960/70 massiv unterfing. Auch die teil-
weise vorgeblendete Holzverschalung ist wohl
ein Detail des 19.Jh.
Am wenige Meter weiter nördlich verlaufenden
Hasselweg sind erneut Wohnwirtschaftsge-
bäude mit dem regionaltypischen, zweige-
schossigen Wohnteil zu finden, wobei die
Hallenhäuser Nr. 3 und Nr. 6 eine konstruktive
Besonderheit verbindet - beide wurden auch
im Wirtschaftstrakt geschossig ausgebaut. Eine
horizontale Unterteilung wurde beim älteren
Vierständerbau Nr. 3 (1. Viertel 19.Jh.) durch
den Einschub einer Balkenlage oberhalb des
rechten Stalltraktes erwirkt, beim jüngeren
Wohnwirtschaftsgebäude Nr. 6 („M. Rode
1848") jedoch durch eine regelrechte Ge-
schossbauweise (rechts durch massive Sub-
struktion der Jahrhundertwende ersetzt) seitlich
des Dielentores. Das Gebäude wurde somit
gesamtheitlich der Wohnnutzung bzw. der
Unterteilung durch Räumlichkeiten erschlossen,
zugleich zeigte es sich traufseitig als repräsen-
tatives 15-achsiges Wohnhaus. Mit der Vorlage
eines zierlich gearbeiteten Windfanges der
Jahrhundertwende wurde der Charakter eines
reinen Wohnhauses zusätzlich verstärkt, seine
Anlage als Wohnwirtschaftsgebäude jedoch
weiter verunklärt. Die erhaltene steinerne Pforte
und der dekorative Staketenzaun runden den
optischen Gesamteindruck der repräsentativ
anmutenden Hofstelle harmonisch ab.
Die Zweigeschossigkeit auf gesamter Länge
greift das Haupthaus Müllinger Straße 14 auf,
das sich allerdings beim näheren Hinsehen als
mindestens zweigliedrig erweist; der ältere
Wohnteil mit den charakteristischen Fußstreben
(wohl 1. Viertel 19.Jh.) zeigt sich der Straße
zugewandt, der um 1880 erneuerte einstige
Wirtschaftsgiebel (jetzt zweiter Wohngiebel)
zum Hof hin orientiert. Anstelle des allgemein
üblichen Dielentores akzentuiert ein neuklassi-
zistisches Portal den Hauszugang, der damit
überaus deutlich die Abkehr vom Wohnen und
Wirtschaften unter einem Dach formuliert.
Wenn es auch Wohnen und Wirtschaften unter
einem Dach vereinigte, so fehlen beim beschei-
denen, lang gestreckten Fachwerkbau Nr. 23
dennoch alle Voraussetzungen eines regelrech-
ten Hallenhauses. Der wohl aus derzeit um/vor
1800 stammende Wandständerbau diente
zunächst als Hirten-, später als Armenhaus -

Müllingen, Pfarrgasse 3, ev.-luth. Kirche, Blick auf den Kanzelaltar



Müllingen, Storchenstraße 3, Hofanlage


Müllingen, Müllinger Straße 14, Haupthaus, Kern wohl 1. Viertel 19,Jh.

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