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Zimmermann, Petra Sophia [Bearb.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 18, Teil 2): Landkreis Celle: Landkreis Celle ohne Stadt Celle — Hameln, 1994

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https://doi.org/10.11588/diglit.44418#0016
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Lüneburger Sülze. Mit der Einführung der Reformation im Fürstentum Lüneburg unter
Herzog Ernst dem Bekennerfand eine Inventarisierung der Kirchen- und Pfarrgüter sowie
eine Neuordnung der Klösterstatt. Die Männerklösterwurden zumeistaufgehoben, wäh-
rend die Frauenklöster in veränderter Art als evangelische Damenstifte weiterbestanden.
In Wienhausen ließ der Landesherr um 1530 wichtige Einkünfte einziehen, das Kloster
blieb jedoch als selbständige Einrichtung bestehen; eine geistliche Tradition hat sich bis
heute bewahrt.
Die Landeskirche wurde in den ersten Jahrzehnten vom Herzog patriarchalisch geleitet,
der sich durch einen, von ihm selbst berufenen Landes- bzw. Generalsuperintendenten
theologisch beraten ließ. Superintendenten waren für bestimmte Aufsichtsbezirke, die
Inspektionen, eingesetzt, die sich nur in Ausnahmefällen mit den vorreformatorischen
Archidiakonatsbezirken deckten. Das heutige Kreisgebiet gehörte zur Inspektion Celle.
Die Amtmänner wurden in die kirchliche Hierarchie eingebunden und hatten die Aufgabe,
die kirchliche Vermögensverwaltung im Auftrag des Landesherrn zu prüfen. Die Pfarrstel-
len waren mit evangelischen Predigern besetztworden. Die Söhne von Ernstdem Beken-
ner erließen 1564 eine Kirchenordnung, in der insbesondere die Bildung eines Konsisto-
riums als kirchenleitende Behörde festgelegt war. Im Jahr 1705 löste man diese Einrich-
tung auf; die Aufgaben waren nach der Vereinigung im Kurfürstentum Hannover dem
hannoveraner Konsistorium übertragen.
Der Dreißigjährige Krieg hatte im Celler Land eine allgemeine Verarmung, einen Rück-
gang der Bevölkerung und die Aufgabe einiger Höfe zur Folge. Insbesondere die Amts-
vogteien Winsen und Bergen waren von den Truppenzügen betroffen gewesen. Der Ein-
bezug in den Siebenjährigen Krieg brachte dann in den Jahren 1757/58 ein weiteres Mal
schwere Belastungen.
„ Die erneuerte Amtsordnung von 1674“ des Herzogs Johann Friedrich von Calenberg-
Hannover, die anfangs nur für Kalenberg gegolten hatte, wurde später auch auf das Für-
stentum Lüneburg übertragen. Die Amtsordnung regelte vor allem die Finanzverwaltung
der herrschaftlichen Güter, brachte aber für das lüneburgische Gebiet keine wesentlichen
Neuerungen. Sie hatte bis in die 1. Hälfte des 19. Jh. Gültigkeit.
1705 wurde das unter den beiden Häusern Braunschweig und Lüneburg aufgeteilte Her-
zogtum durch Erbfolge unter Georg Ludwig im Kurfürstentum Hannover vereinigt. Die
Großvogtei Celle löste man 1772 als oberste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde auf und
gliederte die zwölf Amtsvogteien in die hannoversche Ämterverfassung ein. Wathlingen
gehörte zu keiner Amtsvogtei, da hier die Herren von Lüneburg ein sogenanntes ge-
schlossenes adeliges Gericht ausübten.
Seit 1803 war das Celler Gebiet als Teil des Kurfürstentums Hannover in den Krieg zwi-
schen England und Frankreich involviert. Zwischenzeitlich war es im Department Aller
dem Königreich Westfalen eingegliedert. 1813 wurde dann die alte Ordnung wiederher-
gestellt.
In der neuen Amtsordnung für das Königreich Hannover wurden 1823 die fünf Amtsvog-
teien sowie die Burgvogtei des hier behandelten Gebietes der Landdrostei in Lüneburg
unterstellt, die als Mittelbehörde Vorgängerin des heutigen Regierungsbezirkes war.
1850/52 nahm man eine Trennung von Administration und Jurisdiktion vor, die bis dahin
von dem Amtmann in Personalunion vertreten worden waren; mit dem Amtsgericht war
dann eine selbständige Gerichtsbehörde eingeführt. In der Gebietsreform von 1859 wur-
den größere Verwaltungseinheiten gebildet. Im Gebiet des heutigen Landkreises ent-
standen zwei Ämter: das Amt Celle aus der Burgvogtei Celle und den Amtsvogteien Bee-
denbostel, Winsen und Eicklingen sowie das Amt Bergen aus den Amtsvogteien Bergen
und Hermannsburg.
1866 wurde das Königreich Hannover mit der Niederlage im Deutschen Krieg preußische
Provinz. 1885.bildete man mit dem Inkrafttreten der Preußischen Kreisordnung in der
Provinz Hannover Landkreise. Gründend auf den Ideen der Stein-Hardenbergschen Re-
formen wurde eine Selbstverwaltung mit dem Repräsentativorgan des Kreistages einge-
führt. Im Kreis Celle wurden die Ämter Celle und Bergen sowie sieben Gemeinden des
Amtes Meinersen zusammengeschlossen. Seitdem ist der Landkreis Celle - im Unter-
schied zu fast allen anderen niedersächsischen Kreisen - in seinen äußeren Grenzen
nahezu unverändert geblieben. Die Stadt Celle bildete zu dieser Zeit noch einen eigenen
Stadtkreis.
Mit der Verwaltungs- und Gebietsreform im Jahr 1973 war eine Neugliederung des Rau-
mes Celle verbunden, in deren Folge die Stadt Celle in den Landkreis eingegliedert

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