recht. Der Ausbau der Benebenstadt scheiterte
jedoch, da es im 15.Jh. zu einer erheblichen
Reduktion der städtischen Bevölkerung kam,
die offenbar zurückzuführen ist auf die zahlrei-
chen Fehden und Seuchen. Bebaut wurde die
„Benebenstadt“ (Kardinal-Kopp-Straße/Christi-
an-Blank-Straße) erst seit dem ausgehenden
19.Jh.
Umschlossen sind die „Vorstädte“ und der in-
nere Stadtkern durch die prächtige Wall-Gra-
ben-Anlage, die noch heute zu den konstituti-
ven Elementen des Duderstädter Stadtgrun-
drisses gehören. Veranlaßt wurden Stärkung
und Erweiterung der Stadtbefestigung durch
die Verbesserung der Kriegswaffentechnik im
15.Jh. Obgleich man noch im ausgehenden
15.Jh. mit der Aufschüttung des neuen Dam-
mes („niger dämm“) begann, konnten die Arbei-
ten erst gegen Ende des 16.Jh. zum Abschluß
gebracht werden.
Großräumig gesichert war die Stadt zusätzlich
durch die Landwehren, auch Knicks genannt,
die aus mehreren Gräben und Wällen bestan-
den und mit undurchdringlichen Hecken be-
pflanzt waren. Ihre Durchlässe waren durch
Schlagbäume gesperrt und durch Warten gesi-
chert, die es ermöglichten, den überregionalen
Verkehr zu kontrollieren. An der Westgrenze
wurde das Duderstädter Territorium durch den
„Duderstädter Knick“ begrenzt, der zugleich die
Grenze des kurmainzischen Eichsfeldes bildete
und vom „Böseckendorfer Knick“ bis zur Mege-
debergwarte bei Seeburg verlief. Er schloß die
sogenannten Kespeldörfer Seulingen, Germers-
hausen, Esplingerode, Desingerode und Werx-
hausen sowie das Ratsdorf Nesselröden mit
ein. Die fünf Kespeldörfer - der Name leitet sich
von „Kirchspiel-Dorf“ her - bildeten gemeinsam
mit den elf Ratsdörfern das Landgebiet der
Stadt Duderstadt, das die Stadt im Verlauf des
14. und 15.Jh. unter erheblichen finanziellen
Belastungen durch Kauf und Belehnung er-
warb.
Der Rat der Stadt erhob als Abgaben das
Knickgeld und den Salzhafer, der als Steuer
dem städtischen Schoß entsprach; zugleich
standen ihm gemessene und ungemessene
Hand- und Spanndienste zu. Mit der Einset-
zung der Albertinischen Ordnung 1526 und der
mainzischen Justizreformen von 1534 und
1536 verlor die Stadt die Jurisdiktionsrechte
über die fünf Kespeldörfer, konnte jedoch ihre
grundherrlichen Rechte bis ins 19.Jh. bewah-
ren. Zu den Ratsdörfern gehören neben Nes-
selröden die Orte Hilkerode, Brochthausen,
Breitenberg, Langenhagen, Mingerode, Fuhr-
bach, Westerode, Tiftlingerode, Gerblingerode
und Immingerode. Sie wurden in die „Große“
und „Kleine Vogtei“ aufgeteilt und durch je zwei
Ratsherren und einen Vogt verwaltet. Während
des Bauernkrieges von 1525 wurde Duderstadt
durch Herzog Heinrich den Jüngeren von
Braunschweig-Wolfenbüttel an den Stadtherrn
Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg
übergeben und verlor durch die Albertinische
Ordnung seine Eigenständigkeit. Fortan durfte
der Rat nicht mehr ohne Vertreter des Stadt-
und Landesherren zusammenkommen, die die
Gerichtshoheit des Rats von der Zusammenar-
beit mit dem landesherrlichen Stadtschult-
heißen abhängig machte.
„Als Behauptung bürgerlichen Selbstbewußt-
seins gegenüber dem Landesherrn“ kann man
die Erweiterung des Rathauses ab 1536, aber
auch die rasche Übernahme der lutherischen
Konfession durch Rat und Bürger deuten, ob-
gleich die Stadt bis nach der Jahrhundertmitte
offiziell katholisch war. Erste Ansätze einer Re-
stauration des Katholizismus wurden im Zuge
der Visitation durch Erzbischof Daniel Brendel
von Hornburg (1555-1582) eingeleitet. So wur-
den 1574 katholische Geistliche in Duderstadt
wieder eingesetzt, die 1579 die St. Cyriakuskir-
che erneut in Besitz nahmen. Erst nach dem
Ende des Dreißigjährigen Krieges fielen alle
kirchlichen Einrichtungen Duderstadts den Ka-
tholiken zu, worauf die Rekatholisierung der
Stadt aufbauen konnte, unter Einbeziehung ei-
ner starken evangelischen Minderheit, die zu-
meist dem städtischen Patriziat angehörte. In
den Dörfern des Untereichsfeldes, mit Ausnah-
me einiger adliger Gerichte, setzte sich die Ge-
genreformation durch, gefördert durch den Du-
derstädter Stadtpfarrer Herwig Böning, der
Kommissarius des Erzbischofs für das Eichsfeld
war.
Im 16.Jh. konnte Duderstadt seine Stellung als
wirtschaftliches Zentrum des Eichsfeldes be-
haupten. Insbesondere der Handel mit Leinen
und Bier - ursprünglich war das Bierbrauen nur
ein Nebenerwerb der ackerbautreibenden Bür-
ger - trug zum Wohlstand der Stadt bei, der
seinen Niederschlag auch in den prächtigen
Fassaden der Bürgerhäuser fand.
Einen wirtschaftlichen Niedergang löste der
Dreißigjährige Krieg aus. Der Rückgang von
Handel und Gewerbe und die Verringerung der
Anbauflächen sowie der Ernteerträge, ferner
der Rückgang der Steuerkraft der ländlichen
Bevölkerung leiteten, so H. Sauerteig, offenbar
den wirtschaftlichen Verfall ein.
Aufgrund des Prager Friedens von 1635 wurde
das Eichsfeld und somit auch Duderstadt wie-
der dem Kurfürsten von Mainz überstellt. Von
1639 bis 1641 hielten Truppen des schwedi-
schen Generals Hans Christoph von Königs-
marck Duderstadt und das Untereichsfeld be-
setzt.
Wallanlage, Promenade auf der Wallkrone
92
jedoch, da es im 15.Jh. zu einer erheblichen
Reduktion der städtischen Bevölkerung kam,
die offenbar zurückzuführen ist auf die zahlrei-
chen Fehden und Seuchen. Bebaut wurde die
„Benebenstadt“ (Kardinal-Kopp-Straße/Christi-
an-Blank-Straße) erst seit dem ausgehenden
19.Jh.
Umschlossen sind die „Vorstädte“ und der in-
nere Stadtkern durch die prächtige Wall-Gra-
ben-Anlage, die noch heute zu den konstituti-
ven Elementen des Duderstädter Stadtgrun-
drisses gehören. Veranlaßt wurden Stärkung
und Erweiterung der Stadtbefestigung durch
die Verbesserung der Kriegswaffentechnik im
15.Jh. Obgleich man noch im ausgehenden
15.Jh. mit der Aufschüttung des neuen Dam-
mes („niger dämm“) begann, konnten die Arbei-
ten erst gegen Ende des 16.Jh. zum Abschluß
gebracht werden.
Großräumig gesichert war die Stadt zusätzlich
durch die Landwehren, auch Knicks genannt,
die aus mehreren Gräben und Wällen bestan-
den und mit undurchdringlichen Hecken be-
pflanzt waren. Ihre Durchlässe waren durch
Schlagbäume gesperrt und durch Warten gesi-
chert, die es ermöglichten, den überregionalen
Verkehr zu kontrollieren. An der Westgrenze
wurde das Duderstädter Territorium durch den
„Duderstädter Knick“ begrenzt, der zugleich die
Grenze des kurmainzischen Eichsfeldes bildete
und vom „Böseckendorfer Knick“ bis zur Mege-
debergwarte bei Seeburg verlief. Er schloß die
sogenannten Kespeldörfer Seulingen, Germers-
hausen, Esplingerode, Desingerode und Werx-
hausen sowie das Ratsdorf Nesselröden mit
ein. Die fünf Kespeldörfer - der Name leitet sich
von „Kirchspiel-Dorf“ her - bildeten gemeinsam
mit den elf Ratsdörfern das Landgebiet der
Stadt Duderstadt, das die Stadt im Verlauf des
14. und 15.Jh. unter erheblichen finanziellen
Belastungen durch Kauf und Belehnung er-
warb.
Der Rat der Stadt erhob als Abgaben das
Knickgeld und den Salzhafer, der als Steuer
dem städtischen Schoß entsprach; zugleich
standen ihm gemessene und ungemessene
Hand- und Spanndienste zu. Mit der Einset-
zung der Albertinischen Ordnung 1526 und der
mainzischen Justizreformen von 1534 und
1536 verlor die Stadt die Jurisdiktionsrechte
über die fünf Kespeldörfer, konnte jedoch ihre
grundherrlichen Rechte bis ins 19.Jh. bewah-
ren. Zu den Ratsdörfern gehören neben Nes-
selröden die Orte Hilkerode, Brochthausen,
Breitenberg, Langenhagen, Mingerode, Fuhr-
bach, Westerode, Tiftlingerode, Gerblingerode
und Immingerode. Sie wurden in die „Große“
und „Kleine Vogtei“ aufgeteilt und durch je zwei
Ratsherren und einen Vogt verwaltet. Während
des Bauernkrieges von 1525 wurde Duderstadt
durch Herzog Heinrich den Jüngeren von
Braunschweig-Wolfenbüttel an den Stadtherrn
Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg
übergeben und verlor durch die Albertinische
Ordnung seine Eigenständigkeit. Fortan durfte
der Rat nicht mehr ohne Vertreter des Stadt-
und Landesherren zusammenkommen, die die
Gerichtshoheit des Rats von der Zusammenar-
beit mit dem landesherrlichen Stadtschult-
heißen abhängig machte.
„Als Behauptung bürgerlichen Selbstbewußt-
seins gegenüber dem Landesherrn“ kann man
die Erweiterung des Rathauses ab 1536, aber
auch die rasche Übernahme der lutherischen
Konfession durch Rat und Bürger deuten, ob-
gleich die Stadt bis nach der Jahrhundertmitte
offiziell katholisch war. Erste Ansätze einer Re-
stauration des Katholizismus wurden im Zuge
der Visitation durch Erzbischof Daniel Brendel
von Hornburg (1555-1582) eingeleitet. So wur-
den 1574 katholische Geistliche in Duderstadt
wieder eingesetzt, die 1579 die St. Cyriakuskir-
che erneut in Besitz nahmen. Erst nach dem
Ende des Dreißigjährigen Krieges fielen alle
kirchlichen Einrichtungen Duderstadts den Ka-
tholiken zu, worauf die Rekatholisierung der
Stadt aufbauen konnte, unter Einbeziehung ei-
ner starken evangelischen Minderheit, die zu-
meist dem städtischen Patriziat angehörte. In
den Dörfern des Untereichsfeldes, mit Ausnah-
me einiger adliger Gerichte, setzte sich die Ge-
genreformation durch, gefördert durch den Du-
derstädter Stadtpfarrer Herwig Böning, der
Kommissarius des Erzbischofs für das Eichsfeld
war.
Im 16.Jh. konnte Duderstadt seine Stellung als
wirtschaftliches Zentrum des Eichsfeldes be-
haupten. Insbesondere der Handel mit Leinen
und Bier - ursprünglich war das Bierbrauen nur
ein Nebenerwerb der ackerbautreibenden Bür-
ger - trug zum Wohlstand der Stadt bei, der
seinen Niederschlag auch in den prächtigen
Fassaden der Bürgerhäuser fand.
Einen wirtschaftlichen Niedergang löste der
Dreißigjährige Krieg aus. Der Rückgang von
Handel und Gewerbe und die Verringerung der
Anbauflächen sowie der Ernteerträge, ferner
der Rückgang der Steuerkraft der ländlichen
Bevölkerung leiteten, so H. Sauerteig, offenbar
den wirtschaftlichen Verfall ein.
Aufgrund des Prager Friedens von 1635 wurde
das Eichsfeld und somit auch Duderstadt wie-
der dem Kurfürsten von Mainz überstellt. Von
1639 bis 1641 hielten Truppen des schwedi-
schen Generals Hans Christoph von Königs-
marck Duderstadt und das Untereichsfeld be-
setzt.
Wallanlage, Promenade auf der Wallkrone
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