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Die Hauptkirche Beatae Mariae Virginis in Wolfenbüttel — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 4: Hameln: Verlag C.W. Niemeyer, 1987

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ROLF-JÜRGEN GROTE/HERMANN KUHR

noch in den überbliebenen Stücken bewunderns würdig
ist.
Siehe Bemühungen um ein Corp. Bon:
n. fol: 113.
it Tauffe der Heinrichstädtschen Kirche n. 2.
§ 2. Die Tauffe selbst war von Marmor und haußen um
dem Bauch mit einigen künstlich daran ausgehauenen Fi-
guren noch kostbarer gemacht. Er ruhete auf sechs schö-
nen Polirten Delphinen und einem Fuß, drey Umgänge
hoch; alles von lauter Albaster.
§ 3. Weiter sähe man auch noch unter andern daran:
1. Vier kleine Kinder von Albaster, welche das Ge-
simse hielten; die Haare und Flügel vergüldet, letztere
auch mit Oel-Farbe Albaster-Weiß gestrichen, und die
Gesichter nebst den Nacken gereuseniret.
2. Vier Roll-Taffeln, die mit vorbemeldten Kindern
das Gesimse gehalten; daran die Zierrathen vergüldet
und die Schriften auf einem schwartzen Oel-Farben-
Grund mit Golde geschrieben waren.
3. Sechszehen Seulen, glantz Schwartz gestrichen und
an ieder die geschnittene Zierrathen vergüldet.
4. Die Tauffe Christi zwischen den Seulen mit 5. Alba-
ster-Bildern samt Gott dem Vater und Heiligen Geiste,
wie auch dem Berg, worauf sie gestanden; theils Alba-
ster-weise angestrichen theils vergüldet, theils die Ge-
sichter Hände und Füße daran gereuseniret.
5. Acht Paßions Bilder samt den Postamenten und
Zierrathen; die Haare, Flügel und was sie in Händen ge-
habt, vergüldet; die Gesichter aber und Nacken gereuse-
niret.
6. Acht Engel-Köpfe, derer Haare und Flügel vergül-
det, imgleichen die Gesichter gereuseniret.
7. Vier Compardiment-Stücke oben auf dem Gesimse
mit vergüldeten Zierrathen und gereusenirten Gesich-
tern.
8. Ein Pelican mit Jungen, derer Flügel weiß gestrichen
und samt dem Neste vergüldet gewesen.
9. Acht Krumme Schweiffe Blanck-Schwartz angestri-
chen und an jedem vergüldete Zierrathen.
10. Einen großen Engel über der Taufe welcher nebst
dem Schwerdt und der Wagschale gantz vergüldet gewe-
sen.
11. Die Eiserne Rosen, woran der Tauf-Deckel gehan-
gen, mit Oel-Farbe roth angestrichen.
12. Vier Kleine vergüldete Zierrathen am untern Ge-
simse und endflich]
13. Ein Kostbar Eisern Schlingwerck, welches dem
Tauff-Stein umgeben und verwahret.
Siehe Taufe der Heinr. Kirche und Bemühung:
um ein Corp. Bon. num. fol: 113.
§ 4. Obbeschriebene Tauffe ist im Namen und auf
Kosten der Hertzogin Anna Sophia, gebohren aus Chur
Fürstl. Stamm Brandenburg doch auch in etwas aus den
Kirchen-Mitteln verfertiget. Das meiste und Kostbarste
hat wohl unstreitig hochgedachte Hertzoginn bezahlet;
weil die Vorsteher dero Fürstl. Milde hierin von an. 1630.
bis 1645. iederzeit gepriesen, und danebst keine Ausga-
ben dieserwegen in den Kirchen-Registern und andern
jetzt vorhandenen Schriften zu finden.
§ 5. Ob aber hochgelobte Fürstin auch die unten § 12.
angeführte Schlößer- und Mahler-Rechnung vergnüget
stehet gar sehr in Zweifel; Zumahlen die K:Register an:
1638. und 1640 besagen: daß Ihluens Wittwe wegen ihres
Mannes Schlößerarbeit an der Tauffe den Rest ihrer For-
derung von der Kirche baar empfangen zu 36 f imglei-

chen die Original Mahler-Rechnung nicht als unabge-
than ins Archiv würde gebracht seyn, wann sie zu der
Weyland durchlauchtigsten Sophien Händen und von da
bezahlt zurück gekommen wäre.
Tauffe der Heinr. Kirche n. 1. 2. 11 — 19. u. 26.
§ 6. Das eiserne Schranck-Werck um der Tauffe ward
erst an. 1630. den 5. Jul: dergestalt in Vorschlag gebracht,
daß an selbigem nicht allein der Hertzoginn Annen So-
phien Fürstl. Wapen gantz, sondern auch, weil es acht
Ecken gegeben, an ieder eine Province absonderlich nach
künstlicher Kleinschmidts-Arbeit und Zierde solte zu
sehen seyn. Die Hertzoginn erklärte sich auch gnädigst
dahin, das Schranck-Werck nach einem gemachten Ab-
riß auf dero Kosten verfertigen zu laßen. Allein obgleich
die Kirch-Väter hiebey mit suppliciren das ihrige gethan;
so gerieth dennoch, vermuthlich wegen damaliger Krie-
ges-Unruhen, alles ins Stecken.
Taufe der H. K. n. 13 — 17.
§ 7. Nach dreyzehen Jahren, nemlich 1644 den 30. Jan.
kamen die Vorsteher abermals vorgedachten Tauf-Git-
ters halben bey der Hertzoginn mit einer unterthänigen
Erinnerung ein. Und wie sie besorgten: daß die hohen
Kosten der durglauchtigsten Geberin wegen des vorm
Jahre erlittenen großen Brand-Schadens auf dero Witt-
wen-Sitze zu Schöningen beschwerlich fallen dürften; so
schlugen Supplicanten an. 1645 den 8. Jul: fernerweit
vor: ob dieselbe nicht an statt des eisern ein höltzern
Schlingwerck nach Bildhauer-Kunst und beygefügtem
Modell ehestens machen zu laßen in Gnaden geruhen
wolten; zumahlen die Tauffe, mit selbigem umfangen,
eine große Zierde der Kirchen seyn würde, sonderlich da
eben in gedachtem 1645sten Jahre Hertzog August die
große Thüre unter dem Kirch-Thurm gleichfals neu ver-
fertigen lassen.
Tauffe der H. K. n. 18. u. 19.
§ 8. Was auf diese Vorstellung erfolget, wird zwar nir-
gends schriftlich gedacht; aber einige noch aufgehobene
und zu andern Nothwendigkeiten nützlich verbrauchte
Stücke geben augenscheinlich zu erkennen: daß damalige
Sophien-Tauffe nicht mit einem Höltzern, sondern
eisern Schranck-Werck gezieret worden; welches oft
hochgedachte Hertzogin allein ohngefehr an. 1646 aus
dero Fürstl. Mitteln verfertigen und bezahlen laßen.
§ 9. Was für ein Künstler obbeschriebenen Tauff-Stein
mit seinem Zubehör gemacht? und wer das eisern
Schranck-Werck darum verfertiget? ist eben so unbe-
kannt, als die sämtlichen Kosten des schönen Wercks.
§ 10. Nur von der eisernen Stange, woran die Tauf-
Decke gehangen, weiß man: daß der Schlößer Thomas
Ilu sie ausgearbeitet. Selbige soll besage seiner an. 1623.
aufgesetzten Rechnung mit den Schrauben 123 1b, ferner
an Lilien und Rosen 370 1b und an anderer gut geschmie-
deter Arbeit zum Aufheben und Niederlaßen der Decke
über dem Gewölbe noch 124 1b, überhaupt 617 1b wie-
gen. Wofür er gefordert 145 thlr 21 g 4 d.
Tauffe der H.K. n.l.
§ 11. Hernach hat auch Heinrich Dedecken, der Mah-
ler, an. 1623. eine Rechnung übergegeben und für seine
an die Tauffe verwandte Kosten und Arbeit, laut der
Bau-Directorum Bekänntniß und Unterschrifft, emp-
fangen sollen 58 thlr 12 g.
Tauffe der H.K. n.2.
§ 12. 1. Außer obigen beeden Posten, welche 203. thlr
33 g 4 d austragen, finden sich in den Archiv keine Gelder
mehr der Sophien Tauffe halber gemeldet und berechnet.
Denn die § 5 erwehnten 36 f gehören vermuthlich zu Ilu-
ens geforderten 145. thlr 21 g 4 d.

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