Von den Geschichten des Kayseri. Höfe- re.
schwarzen That auch anzuwerben suchte, entdeckte selbe seinem Herrn,
und dieser dem Gericht, welches sogleich Militair ausschickte und den
Rebellen in einem Dorfe samt Z6. seiner Anhänger gefänglich einziehen
ließ. Einige wollen ihn nun als wahnsinnig erklären, weil er sich Ve-
nrs EdMjAinis Kex Iburmmum unterzeichnet hat; andere aber hal-
ten ihn für gescheit und glauben Veras LkriüiLnus kex Pkurmsrum-
dü fte das nämliche Schicksal haben, welches I^oriöse k^sx Oacise,
der König des blühenden Daciens, der in Klauftnburg geräderte Hora,
im vorigen Jahr erlebt hat.
Zwcyrer Haupttitul.
Von dem Reichstag zu Regenspurg.
Ou Regenspurg erschien ein Pro Memoria, mit welchem sich der Hoch-
od löbliche schwäbische Kreiß unrerm 29. May 1786. zu der nachge-
fuchten Versetzung des gräflich Friedberg Scheerischen Voti, auf die
FürstenhaEumer nachstehenden Bedingtsten bereitwillig unerklärt hat:
1) Soll in Belang der Uebernahme eines Fürstenmäßigen An-
schlags Egglingen ^u der Grafschaft Scheer, Friedberg und Dürmet-
tingen gezogen,. und weil dieser Fundus nicht zureichend, auch die
übrigen fürstlichen Besitzungen und Revenuen soviel dazu vonnöthen,
genommen und versichert werden. 2) Soll durch die bündige Re-
versalien sich verbindlich gemacht werden, daß das Egglingische bishes
rige Votum quiesclren, nach Abgang des Fürst!. Mannsstammes,
oder bey Verkauf oder sonstiger Abkunft dieser neuacquirirten Herr-
Mast aber diese wegen Scheer gegenwärtig zugehende Vergünstigung
auch wieder ceßiren und so wohl Engglingen , als auch das fürstlich
S cheensche Votum wiederum alsdann in seinen vorigen Zustand und
Platz auf der Graftnbank nach der gräflichen Ksllegialverfaffung zurück-
trenen , auch das gräfl. Haus Zeil alsdann das ehevor unabhängige
Mrrnativ Votum mir Scheer wegen Trauburg zu verführen haben soll,
und damit z) keinem Mitglied des Fürst!. Collegii ein Präjudiz zuge-
he, sollen des Herrn Fürsten Durchlaucht den fürstlich Oettingischen
Häusern auf den Fall eines erlangenden weitern fürstlichen Voti den
Vorgang und Vorsitz zusichern. 4) Soll der zu übernehmen stvende
sowohl in ochmario als extrasrdinario fürstenmäßige Anschlag in ordi-
nario an KavallerieaufdreySimpla vier undzwey Dritte!Mann,und
schwarzen That auch anzuwerben suchte, entdeckte selbe seinem Herrn,
und dieser dem Gericht, welches sogleich Militair ausschickte und den
Rebellen in einem Dorfe samt Z6. seiner Anhänger gefänglich einziehen
ließ. Einige wollen ihn nun als wahnsinnig erklären, weil er sich Ve-
nrs EdMjAinis Kex Iburmmum unterzeichnet hat; andere aber hal-
ten ihn für gescheit und glauben Veras LkriüiLnus kex Pkurmsrum-
dü fte das nämliche Schicksal haben, welches I^oriöse k^sx Oacise,
der König des blühenden Daciens, der in Klauftnburg geräderte Hora,
im vorigen Jahr erlebt hat.
Zwcyrer Haupttitul.
Von dem Reichstag zu Regenspurg.
Ou Regenspurg erschien ein Pro Memoria, mit welchem sich der Hoch-
od löbliche schwäbische Kreiß unrerm 29. May 1786. zu der nachge-
fuchten Versetzung des gräflich Friedberg Scheerischen Voti, auf die
FürstenhaEumer nachstehenden Bedingtsten bereitwillig unerklärt hat:
1) Soll in Belang der Uebernahme eines Fürstenmäßigen An-
schlags Egglingen ^u der Grafschaft Scheer, Friedberg und Dürmet-
tingen gezogen,. und weil dieser Fundus nicht zureichend, auch die
übrigen fürstlichen Besitzungen und Revenuen soviel dazu vonnöthen,
genommen und versichert werden. 2) Soll durch die bündige Re-
versalien sich verbindlich gemacht werden, daß das Egglingische bishes
rige Votum quiesclren, nach Abgang des Fürst!. Mannsstammes,
oder bey Verkauf oder sonstiger Abkunft dieser neuacquirirten Herr-
Mast aber diese wegen Scheer gegenwärtig zugehende Vergünstigung
auch wieder ceßiren und so wohl Engglingen , als auch das fürstlich
S cheensche Votum wiederum alsdann in seinen vorigen Zustand und
Platz auf der Graftnbank nach der gräflichen Ksllegialverfaffung zurück-
trenen , auch das gräfl. Haus Zeil alsdann das ehevor unabhängige
Mrrnativ Votum mir Scheer wegen Trauburg zu verführen haben soll,
und damit z) keinem Mitglied des Fürst!. Collegii ein Präjudiz zuge-
he, sollen des Herrn Fürsten Durchlaucht den fürstlich Oettingischen
Häusern auf den Fall eines erlangenden weitern fürstlichen Voti den
Vorgang und Vorsitz zusichern. 4) Soll der zu übernehmen stvende
sowohl in ochmario als extrasrdinario fürstenmäßige Anschlag in ordi-
nario an KavallerieaufdreySimpla vier undzwey Dritte!Mann,und