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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1786/​1787

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Erster Haupt-Titul: Von den Geschichten des Kayserlichen Hofes, und den Erblanden disseits der Alpen
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Zweyter Haupttitul: Von dem Reichstag zu Regenspurg
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https://doi.org/10.11588/diglit.53676#0144

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84 Erster Hempttitur. Von den Geschichten des Kaysnl. Hofes re.
An dem rweptsn Körper war nur mehr der Kopf kennbar. Auch auß
ßr dem Bezirk Des Tempels ward schon ein Sarg von weissem Mar-
mor gefunden , worin em noch ganz sichtbarer Körper, doch ohne
Kopf lag, der aber in einem verdeckten kupfernen Gefäß zur Rechten
Les Körpers befindlich war. Au den Füssen Lag em kupferner kreuzför-
rniger Hammer, worauf mit Silber eingelegten Buchstaben geschrie-
ben stand: kelix. Diese und andere gefundene Werthümer,
z. B. Münzen, die sich ohne große Kosten überführen lassen, hat der
Herr Präfekt bereits nach Pest, wo Herr Graf Jankowitsch Assessor
Hey der KönigL. Septemvirattafel ist, übersendet.
Zweyter Haupttitul.
DSK dem Reichstag zu RegenspurA
M)on deren in diesem Titul gehörigen Materien ist uns nichts, «5s
folgende Nachricht bekannt geworden. Der Kaiser!. Hof drkrgt
Barans/ daß die Schwäbischen Reichsstädte die Reichs-Versammlung
mit Bevollmächtigten aus ihren eigenen Mitteln beschicken sollen.
L>ie einstweilige Abberufung des Reichsstadt Ulmischen Comitiat-
Wevsllmächkigken Herrn von Schleich und das Absterben des Reichs,
Kadt Augspurgischen Herrn von Rehm gaben dazu dm nächsten An-
Laß. Denn kaum waren diese Vorfälle den Kayserlichen Minister
sim Schwäbischen Krais, Freyhcrrn von Lehrbuch kund geworden,
als derselbe an beyde Reichsstädte folgende dringende WriftMg erge-
hen liess : „ Es müsse bey dem von Kays. Maj. gefaßten Schluß
Das unabänderliche Verbleibm haben , vermöge dessen die vorneh-
mere Reichsstädte eigene Räche von Haus aus zum Reichstag bestel-
Zen , nicht aber fast alle Relchsstädtische Stimmführung etlichen we-
migen Uegenfpmgischen Magistratsgliedern überlassen werden sollten^
indem ssieß der Natur der Sache und der von Kayserlicher Majestät
Zeschehenen Berufung der Rei^städte gemäS , ihrer Reichsständi-
Men Freyheit nicht nur nicht zuwider, sondern vielmehr zu deren An-
sthew und Ausübung ihrer Gerechtsame verträglich sey; folglich könne
son solchem Grundsatz nichr abgegangen werden. " Doch ftp marr
slterhöchsten Orts nichd entgegen , wenn von diesen Reichsstädten
ÄNM unter sich eine Abwechslung einfthren wollten, von ih.reu Mit-
Wlchem einige Pechnm nach Regenspursghzuschicken/ wodurch eins
 
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