16 ZweM HarrpitW. Vsm Reichstag zu Regensburg.
gn Infanterie eben auch drey Simpla acht Mann, und im eftraordsi
nario Zu dem fürstenmäßigen Anschlag Z 76 fi. noch weiters 12 fi. und
von wegen Trauchburg an Kavallerie auf drey Simpla, ein und ein
Dritte! Mann und vier Mann an Infanterie, und extraordinarlo 4fi.
übernommen, und dieser Anschlang Heils auf die neuacquirirte Herr-
schaften Scheer, Friedberg und Dürmettingen, Lheils auf dir übrigen
Besitzungen und beziehende Kamera! Revenuen radicirt werden. Und
endlich 's) sollen Se. Durchlaucht sich gefallen lassen, auf gleiche Wei-
st wie zuvor einen bündigen Revers auszustellen, daß Höchstdiestlben
überhaupt zu allen und jeden einem Kreismirgtted obliegenden Verbind-
lichkeiten und denen davon abhangenden Prästationen, worunter ins-
besondere auch die auf der Kreiskasse hastende Schulden gehören, nach
dem Verhaltniß eines Kresmatrikular-Anschlags jederzeit eben so willig
und bereit seycn, als auch auf die vormals von denen Besitzern der Herr-?
schäft Scheer gesuchte Moderation Verzicht zu thun, und des Fürst!.
Kollegii und des Kreises Interesse bey allen Vorfallenheiten aufrecht zu
erhalten, und zu unterstützen.
Dritter Haupttituk.
Don Churfürsten, Fürsten und Ständen des
Heil. Röm. Reichs.
H seber die päbstllchs Nunciatur in Cölln , sind an den Höfen der drey
geistlichen Churfürstsn einige Bewegungen entstanden. Der pabst,
licheNuneius hat nemlich verschiedene von den Erz-und Bischöffen
Deutschlandes erthrilte Ehedispensationen für ungültig, und die Kin-
der aus solchen Ehen für uneheliche erkläret; hierauf hat der Churfürst
von Cölln ein solches Unternehmen, welches ohne fein Vorwissen gesche-
hen, als einen Eingriff in seine Rechte, die ihm als Erzbischof, und zugleich
als Landesherr zustehen, angesehen, nnd durch sein Vicariat folgenden
Befehl ergehen lassen:
Auf besondern Befehl Sr. Chnrfürstl. Durchlaucht von Colln,
unstrs gnädigsten Herrn, gegeben zu Münster den ryten.Dec. 1786.
wird hiermit allen Pfarrern, welche ein gedrucktes Schreiben von ei-
nem ausländischen Bischof erhalten haben, welcher sich den Titel eines
päbstlichen Nuntius Zu Cölln anmasset, der aber als ein solcher von
Sr^ Chnrfürstl. Durch!, nicht anerkannt worden, anbefohlen, dreses
gn Infanterie eben auch drey Simpla acht Mann, und im eftraordsi
nario Zu dem fürstenmäßigen Anschlag Z 76 fi. noch weiters 12 fi. und
von wegen Trauchburg an Kavallerie auf drey Simpla, ein und ein
Dritte! Mann und vier Mann an Infanterie, und extraordinarlo 4fi.
übernommen, und dieser Anschlang Heils auf die neuacquirirte Herr-
schaften Scheer, Friedberg und Dürmettingen, Lheils auf dir übrigen
Besitzungen und beziehende Kamera! Revenuen radicirt werden. Und
endlich 's) sollen Se. Durchlaucht sich gefallen lassen, auf gleiche Wei-
st wie zuvor einen bündigen Revers auszustellen, daß Höchstdiestlben
überhaupt zu allen und jeden einem Kreismirgtted obliegenden Verbind-
lichkeiten und denen davon abhangenden Prästationen, worunter ins-
besondere auch die auf der Kreiskasse hastende Schulden gehören, nach
dem Verhaltniß eines Kresmatrikular-Anschlags jederzeit eben so willig
und bereit seycn, als auch auf die vormals von denen Besitzern der Herr-?
schäft Scheer gesuchte Moderation Verzicht zu thun, und des Fürst!.
Kollegii und des Kreises Interesse bey allen Vorfallenheiten aufrecht zu
erhalten, und zu unterstützen.
Dritter Haupttituk.
Don Churfürsten, Fürsten und Ständen des
Heil. Röm. Reichs.
H seber die päbstllchs Nunciatur in Cölln , sind an den Höfen der drey
geistlichen Churfürstsn einige Bewegungen entstanden. Der pabst,
licheNuneius hat nemlich verschiedene von den Erz-und Bischöffen
Deutschlandes erthrilte Ehedispensationen für ungültig, und die Kin-
der aus solchen Ehen für uneheliche erkläret; hierauf hat der Churfürst
von Cölln ein solches Unternehmen, welches ohne fein Vorwissen gesche-
hen, als einen Eingriff in seine Rechte, die ihm als Erzbischof, und zugleich
als Landesherr zustehen, angesehen, nnd durch sein Vicariat folgenden
Befehl ergehen lassen:
Auf besondern Befehl Sr. Chnrfürstl. Durchlaucht von Colln,
unstrs gnädigsten Herrn, gegeben zu Münster den ryten.Dec. 1786.
wird hiermit allen Pfarrern, welche ein gedrucktes Schreiben von ei-
nem ausländischen Bischof erhalten haben, welcher sich den Titel eines
päbstlichen Nuntius Zu Cölln anmasset, der aber als ein solcher von
Sr^ Chnrfürstl. Durch!, nicht anerkannt worden, anbefohlen, dreses