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in den Jahren 1927—1929 systematisch untersucht werden konnte. Da in diesem Gräberfeld Werk-
stücke vom Gutshofe wiederverwendet worden sind, ist der Beweis erbracht, daß die Franken zwar
die Anlage des Gutshofes gekannt1) haben müssen, sie aber absichtlich nicht bewohnt haben 2).
Dem fränkischen Friedhof am nächsten befinden sich die Ortschaften Müngersdorf und Junkersdorf,
die beide etwa 1 km entfernt sind. Daß man damals einen Friedhof so weit von der Siedlung entfernt
angelegt hätte, ist nicht anzunehmen, zumal viele der uns bekannten fränkischen Reihengräberfelder
des Rheinlandes am Rande der heutigen Ortschaften liegen; dies spricht dafür, daß das fränkische
Dorf von dem mittelalterlichen und heutigen überbaut oder zerstört wurde. Im vorliegenden Falle
erscheint dies nach der obigen Darlegung ausgeschlossen zu sein. Wir müssen vielmehr annehmen,
daß diese fränkische Siedlung schon frühzeitig einging, so daß sich aus ihr kein mittelalterliches Dorf
entwickeln konnte 3). Da der Friedhof mitten im freien Gelände liegt, besteht somit m. E. die Mög-
lichkeit, daß auch die zugehörige fränkische Siedlung noch im Boden ruht. Damit gewinnt diese Stelle
eine besondere Bedeutung.
Der römische Gutshof ist nicht wie viele ähnliche Anlagen4) durch Feuer zugrunde gegangen.
Auch das läßt sich mit Sicherheit sagen; denn wir fanden nichts von einer Brand- und Zerstörungsschicht.
Durch Feuer zerstört wurde nur der kleine Anbau des Gebäudes X im Westen, und zwar schon um
260 n. Chr. Wir müssen somit annehmen, daß die Anlage einfach verlassen worden ist. Um die
Wende vom 4. zum 5. Jahrh., als die Scharen der hereinbrechenden Germanen immer häufiger wurden,
wird der letzte Besitzer wohl unter Mitnahme seiner wertvollsten Habe abgewandert sein5).
Wenn oben nachgewiesen wurde, daß die Anlagen des Gutshofes von den Franken nicht be-
wohnt wurden, so muß man annehmen, daß sie stehenblieben und nach und nach in sich zerfielen.
Die Bautrümmer sind mehrfach in mittelalterlichen Urkunden erwähnt. Die älteste Nachricht,
die sich auf unsere Stelle bezieht, haben wir in einer Urkunde vom Jahre 13306), die einen Land-
verkauf an das Stiftskapitel von St. Gereon betrifft. Am 31. März 1330 7) verkaufen Alexander
von dem halben Haus und seine Frau Nesa, kölnische Bürger, mit Einwilligung ihrer Söhne Johann
und Heinrich und Anna ihrer Tochter ihr Vryengut zu Gunterstorp an das Gereonsstift..
Die mitverkauften 80% Morgen 10 Ruten Land liegen (an verschiedenen Stellen) an und auf der
,,rupes lapidea“, das heißt wörtlich „steinerner Fels“. Danach ist es wahrscheinlich, daß die Ge-
bäude des Gutsbezirks damals — d. h. 1330 — zum guten Teil noch aufrecht gestanden haben,
und die Trümmer, besonders des Herrenhauses, dürften schon einem großen ‘Fels’ geglichen haben.
Im Jahre 1569 werden 3 Morgen Land „uff der heidenbergh“ 8) erwähnt, und es wird hinzugefügt,
daß es „seindt halb untugelich, sandt und driesch“, was bei römischen Bauresten durchaus verständlich
erscheint. 1733 werden ein und drei Morgen genannt „auf der steinrützen“ 9), und die gleiche Be-
zeichnung kehrt mit 5 Morgen im Jahre 177710) wieder. In einer Urkunde von 1783 handelt es sich
um 2%Morgen „auf der Steinrutsch“ n). Nach Mitteilung des Preuß. Katasteramtes III Köln weist
die alte Flurkarte aus dem Jahre 1818 als Distriktsbezirk für die angegebenen Parzellen die Bezeich-
!) Das geht daraus hervor, daß bei etwa einem Dutzend der fränkischen Gräber Bruchstücke von Sarkophagen
wieder verwendet waren, ferner Tuffblöcke mit Dübellöchern, Grauwacke-, Tuff- und Sandstein-, Ziegel- und Estrich-
stücke, zum Teil mit noch anhaftendem Mörtel, die nach Lage der Dinge nur vom Gutshof stammen können. Näheres
darüber in Kap. XII Bb S. 101 f.
2) Auch von den Alamannen können wir mehrfach nachweisen, daß sie sich neben römischen Siedelungen
niedergelassen haben, so z. B. in der Flur Hochmauern bei Rottweil (Goeßler, Arae Flaviae, Führer durch die Alter-
tumshalle der Stadt Rottweil 1928, 87).
3) Bemühungen, diese Stelle als Wüstung in mittelalterlichen Urkunden nachzuweisen, blieben leider ergebnislos.
4) Z. B. Der Bauernhof von Mayen, B. J. 133, 1928, 63.
5) Salvian (De gub. Dei VI 123) bezeichnet Köln um die Mitte des 5. Jahrh. als hostibus plena.
6) Original im Staatsarchiv zu Düsseldorf. Siehe P. Görres, Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
1893, 347 Nr. 325; Joh. Dünn, Geschichte der ehemaligen Herrlichkeit Junkersdorf bei Köln, Köln 1896, 10. —
Für mehrfache Hinweise in dieser Hinsicht bin ich Herrn Dr. Kuphal vom Stadtarchiv zu Dank verpflichtet.
7) Dünn a. a. 0. S. 23 unten.
8) Dünn a. a. 0. S. 82. 10) Dünn a. a. O. S. 86.
9) Dünn a. a. 0. S. 85. n) Dünn a. a. O. S. 49.
 
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