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Im Norden des östlichen Laubenganges 9, östlich vor der Mauer 55, kam eine etwa 20 cm hohe
und 75 cm breite Brandschicht zutage, die rotbraun angebrannten Lehm und schwarze Aschen-
schichten aufwies, bis 45 cm tief hinabreichte und in dieser Tiefe unter die Mauer 55 ging. Da das
Mauerwerk an dieser Stelle — wie wir noch sehen werden •— der ersten Bauperiode angehört, muß
diese Brandschicht älter sein als Bauperiode 1. Ferner zeigte sich 1,30 m nördlich des Schnittes 103
unmittelbar östlich der Laubenmauer 58 ein 1,20 m langes und 90 cm breites Lager aus losen Kieseln,
unter denen sich eine starke rote Brandschicht vorfand.
Sodann traten in den Räumen 16, 18, 20—23 Reste eines rechteckigen Baues zutage, der durch
die Schnitte 237, 17—19, 256—261, 21, 22, 59, 35, 148, 135—138 und 140 festgelegt wurde. Es
handelte sich um Fundamentschüttungen, deren Breite zwischen 55 und 80 cm schwankte. Das
Material war lose eingeschüttet und bestand aus kleinen Grauwackestücken, Ziegelbrocken, zumeist
aber kleinen Kieseln mit wenig grauweißem Mörtel. Das Fundament war viel zu schwach, um einen
massiven Aufbau aus Stein tragen zu können, doch könnte es sehr wohl als Bettung für Fachwerk-
wände gedient haben. Daß es sich nicht um Reste von Einbauten späterer Zeit in die schon vor-
handenen Räume der ersten Bauperiode handeln kann, beweist vor allem die Feststellung in Schnitt
59, wo diese Fundamentbettung deutlich unter der Mauer 99 durchlief, also älter als diese und die
Bauperiode 1 sein muß. Die vierte, d. h. die Ostseite, dieses Rechteckbaues ist nicht gefunden
worden; möglicherweise lag sie in derselben Flucht wie die späteren Mauern 74, 86—88, ist also
bei deren Anlage zerstört worden.
Es sind also Reste vorhanden, die uns lehren, daß auch schon vor der klar erkennbaren „ersten“
Bauperiode des Herrenhauses in Stein sich hier ein Bauwerk erhoben hat: einfacher natürlich in
seiner Ausführung und in seiner Gesamtform, aber wohl schon dem gleichen Zwecke wie sein Nach-
folger dienend. Nach dem verwendeten Material muß es schon römisch sein, wird also wohl aus den
ersten vier Jahrzehnten unserer Zeitrechnung herrühren.

Bauperiode 1 (vgl. Taf. 5 oben).
In aller Klarheit tritt uns aber dann mit der ersten Bauperiode ein Hausgrundriß entgegen. Zu
ihm zählen die Räume 4, 8, 10/11 (noch als ein Raum), 13—23 und 28, 30, d. h. mit andern Worten:
ein langgestrecktes Rechteck in nordsüdlicher Richtung, im Süden wohl mit einem einfachen Lauben-
gang (28) und im Norden mit den beiden Risaliten 4 und 8. Größenausdehnung 25,10 : 49,83 m,
d. h. 85 : 170 röm. Fuß (25,16 : 50,32 m).
Wie ein Blick auf den Schnittplan Taf. 4 lehrt, ist das Mauerwerk dieser Räume an sehr zahl-
reichen Stellen geschnitten worden, weshalb ich hier von einer Aufzählung all dieser Schnitte ab-
sehen will. Betonen möchte ich, daß der Befund in all diesen Einschnitten unter sich vollkommen
gleich war, daß wir überall dasselbe Material antrafen, das sonst an keiner Stelle zutage kam. Es
bestand zuunterst -— und zwar in einer Höhe von durchschnittlich 25—30 cm — aus lose eingeschüt-
teten Kieseln mittlerer Größe, die keinerlei Mörtelverband aufwiesen, so daß sich im Innern dieser
Schüttung Hohlräume vorfanden. Darüber legte sich dasselbe Material in einem festen Mörtel-
verband von weißer Farbe. Dieser Befund ist aus Taf. 19 Abb. 4 oben deutlich zu ersehen. Außer-
dem standen die Mauern dieser Räume unter sich im Verband, wie insbesondere die Schnitte 102,
120, 104, 253, 105, 75, 109, 131, 95, 40, 94, 115, 86, 110, 221, 83, 147 und 141 bewiesen; von Fugen,
Absätzen oder Trennungen wurde nicht das mindeste gefunden.
Der Grundriß dieser ersten Bauperiode mit nur zwei Risaliten im Norden ist sicherlich sehr
merkwürdig und ohne Folgerichtigkeit; man möchte meinen, daß entweder auch die beiden nörd-
lichen Risalite nicht zu dieser Bauperiode gehörten, oder aber die beiden südlichen dazu gerechnet
werden müßten. Indes trifft beides bestimmt nicht zu. Im nordöstlichen Risalit zeigten die Schnitte
36, 51, 122, 209,^123 und 124 gleichmäßig das für die erste Bauperiode bezeichnende Material, wenn
auch aus Schnitt 102 die Gleichzeitigkeit der Mauern 8 und 54 nicht zu erweisen war, da hier das
Mauerwerk schon ausgebrochen war. Beim nordwestlichen Risalit zeigten sich in den Schnitten
 
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