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63, 97, 98 insofern Abweichungen vom typischen Material der Periode 1, als hier auch Bruchsteine
und Ziegel im Mauerwerk vorkamen und der Mörtel zum Teil stark gelblich, ja fast bräunlich erschien.
Letzteres ist — wie uns Fachleute versicherten —- zum Teil darauf zurückzuführen, daß hier stellen-
weise eisenhaltiger Kies verwendet worden ist. Zur Behebung aller Zweifel aber haben wir dann alle
vier Mauerfluchten des nordwestlichen Risalites auf lange Strecken hin der Länge nach aufgeschlitzt
(184,185 u. 186; vgl. Taf. 4 oben); das Ergebnis sprach ganz eindeutig für Periode 1. Anders beim süd-
westlichen Risalit 29. Bedauerlicherweise war am Zusammentreffen der nördlichen und südlichen
Mauer mit der Westwand 30 der Laube 28 das Mauerwerk ausgebrochen und nur noch die Fundament-
grube vorhanden. Aber schon ein Vergleich des Befundes in den Schnitten 52, 53, 93, 174, 180 und 199
ergab wiederum ein unter sich ganz gleiches, von dem der ersten Periode allerdings gänzlich ab-
weichendes Material: es waren zuunterst große Grauwackeblöcke, lose eingeschüttet, und darüber
Bruchsteine, Ziegel und auch Kiesel in weißem Mörtelverband zu sehen. Um aber auch hier ganz
sicher zu gehen, schlitzten wir die Mauer 29 von Süden her in der Hälfte ihrer Breite auf (Schnitt 175),
um so einen noch klareren Einblick in das Mauergefüge zu bekommen und dieses mit den in gleicher
Weise geschlitzten Mauern 15—18 des nordwestlichen Risalites 8 vergleichen zu können. Das Material
stimmte mit dem in den übrigen Schnitten des Risalites beobachteten genauestens überein. Anderer-
seits ergaben die Schlitze 172 (Taf. 4 oben u. Taf 19, 5), 184, 185 und 186 im nordwestlichen Risalit 8
ganz gleiches Material, nur mit dem Unterschied, daß es sich da zweifellos um solches der Periode 1
handelt. Muß es somit als ausgeschlossen gelten, daß der südwestliche Risalit 29 der ersten Bauperiode
angehört, so kann es ebensowenig für den südöstlichen 24 zutreffen, schon aus der Überlegung heraus,
daß von diesem die ältere östliche Laubenmauer 45/46 nicht zu trennen ist, und diese weist ein von
der ersten Periode völlig verschiedenes Material auf, wie wir noch sehen werden.
Also gibt es in Bauperiode 1 nur im Norden zwei Risalite 1), und diese sind nicht einmal sym-
metrisch gleich2). Ist das aber der ursprüngliche Bauplan? Sicherlich nicht. Es ist wohl nicht
daran zu zweifeln, daß das Bauvorhaben tatsächlich auch im Süden Risalite vorsah. Da, wo sie
eigentlich sein müßten — ansetzend an den Eckpunkt der Mauern 30/31 bzw. 31/35 —, sind sie nicht
vorhanden, wie zu allem Überfluß noch die Schnitte 222 und 223 südlich des südwestlichen Risalites
zeigten, die npr reinen gewachsenen Lehmboden ergaben. Aber überblicken wir einmal die Gesamt-
heit der Räume der ersten Bauperiode, so fällt der Raum 16 auf, den man nach anderen Beispielen
als Mittelpunkt der ganzen Baugruppe bezeichnen möchte; es ist der Speiseraum (oecus), der in der
Mitte des Hauses zu liegen pflegt. Auch in Bau II treffen wir ihn hier an. Greift man die Strecke
von seiner Nordwand 71 bis zum nördlichen Abschluß der ersten Bauperiode (Mauer 8, 11 u. 14) ab
und überträgt man diese Strecke von der Südwand 80 nach Süden hin, so kommt man genau an die
südwestliche Ecke der Bauperiode 1, am Zusammentreffen der Mauern 30/31. Das besagt uns mit
andern Worten: es waren im Bauplan vier Risalite vorgesehen; die genaue Mitte der Raumgruppe
sollte — wie auch sonst — der Oecus einnehmen. Aber es sind — aus Gründen, die wir nicht kennen —
nur die nördlichen Risalite zur Ausführung gelangt. Die beiden südlichen sind zwar auch gebaut
worden, aber später und aus ganz anderem Material, und zwar nicht da, wo sie nach Lage des Oecus
eigentlich sein müßten, sondern um die Breite der Laube 28 nach Norden hin verschoben.
Ist erwiesen, daß die beiden Risalite im Süden zur Zeit der ersten Bauperiode noch nicht vor-
handen waren, so braucht der Nachweis, daß auch die Laubengänge 9 und 12 in Ost und West damals
noch nicht bestanden, hier nicht erbracht zu werden. Das zeitliche Verhältnis dieser Anlagen wird
im Nachstehenden jeweils an der betreffenden Stelle behandelt werden. Es bleibt aber noch ein kurzes

0 Es mag auffallend sein, daß es zu diesem merkwürdigen Grundriß eine genaue Parallele aus Ungarn gibt
und zwar in der römischen Villa bei Romluit (Kuszinsky, A Balaton Tudomänyos Tanulmänyozäsänak Eredmenyei,
Budapest 1920 Abb. 218). Dort ist die Länge 29,6 m (d. h. 100 röm. Fuß), die Breite 14,4 m (rund 50 röm. Fuß),
ln unserem Falle bestehen dieselben Verhältnisse, nämlich 50x25,20 m (= 170x85 röm. Fuß).
2) Der Gedanke, daß in Periode 1 etwa nur die beiden nördlichen Risalite und die große Halle 10/11
bestanden hätten, wird vor allem durch Schnitt 253 in Raum 13 widerlegt; dort zeigte sich weder eine Trennung
noch verschiedenartiges Material, sondern ganz einheitlich und eindeutig solches der ersten Bauperiode.
 
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