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DAS EXLIBRIS

EINLEITUNG

Exlibris heißt im Lateinischen „aus den Büchern“. Es soll mit diesem Zeichen das Eigen-
tumsrecht des Bucheigners am Buche festgestellt werden. In der deutschen Sprache ist
das Wort Bücherzeichen noch nicht so eingebürgert, als es gut wäre, und bedienen wir uns
im allgemeinen dafür der Bezeichnung Exlibris.

In Frankreich sagt man marque de possession, in England book plate, in Holland book-
merkteten. Für Deutschland hat man auch die Bezeichnungen Bibliothekzeichen und Buch-
marke vorgeschlagen. Jedenfalls ist eine einheitliche Bezeichnung noch nicht gefunden, und
so wird allgemein, wie schon gesagt, Exlibris angewandt.

Die Geschichte des Exlibris erstreckt sich über mehr als vier Jahrhunderte zurück,
eine künstlerische Glanzperiode erlebte es in Deutschland etwa im 15. Jahrhundert. Nach
Italien, England, Frankreich und Schweden kam es etwa im 17. Jahrhundert. Mit dem Ex- Alte Exlibris
lihris soll das Eigentumsrecht am Buche unzweideutig festgelegt werden, um dieses, falls es
in andere Hände gekommen, wieder zurückzuerlangen. — Um nun pflichtvergessene Ent-
leiher an ihre Pflicht, das entliehene Buch wieder an den Besitjer, den Bucheigner, zurück-
zugeben, zu erinnern, bedienten sich die Bucheigner früherer Jahrhunderte sehr eigenartiger
Beschriftung auf demselben, z. B. sagte einer „Keine Leihbibliothek“, ein anderer „Geht zu
den Händlern und kauft es Euch“. Zwei andere, freundlichere dagegen wählten als Be-
schriftung die sehr liebenswürdige, aber sicher nicht zum Zurückgehen anreizenden Worte
wie „Sibi et amicis“, d. h. „für sich und seine Freunde“, während der andere ebenso unklug
sagte „Io Gröbere et amicorum“, d. h. „Johann Groliers und seiner Freunde“.

In anderen Aufschriften wurden dem säumigen und ungetreuen Entleiher die schwersten
Strafen angedroht, etwa: „Sieh hier den Pierrot aufgehängt, weil er dies Buch nicht zurück-
gebracht hat, hätte er dies Buch zurückgebracht, wäre der Pierrot nicht aufgehängt worden“,
oder „Der Frevler, der dies Buch raubt und mit diebischen Händen ergreift, der gehe zum
garstigen Acheron, um niemals wiederzukehren.“ Auch zur Reinlichkeit wird ermahnt und
vor Beschädigung durch Eselsohren (das sind umgebrochene Ecken) gewarnt. Eine andere
Beschriftung lautet: „Johannis Gremperii hin ich, willst du was lesen? Brich mich nicht,
auch tue mich nicht heimlich verhalten, daß Gott der Ewige dein muß walten.“ — Ein ande-
rer wiederum sagt: „Gebrauchen, aber nicht mißbrauchen soll man ein geliehenes Buch; die
Biene berührt nur, aber sie beschirmet nicht die Lilien.“

Der Einband eines Buches ist im allgemeinen so beschaffen, daß die inneren Seiten der
beiden Deckel mit Papier, auch — allerdings selten —mit farbiger Seide beklebt sind. Neben
diesen beiden Deckeln hat das Buch noch vorn und hinten ein oder mehrere Blätter weißen
Papiers, die lose eingeheftet sind. Die Blätter auf den Deckeln nennt man die gepappten,

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