Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
W. Probert, anctent Laws of Cambria.

51

dort einen Theil der Gesetzgebung bildet, der dem Um-
fang* des Yerfassungsrechts wenigstens gleich kommt.
Der Staat war damals völlig gesunken; Alles, was daher
hier über die Constitution gefunden wird , kommt nur
auf ein eiendes abgezirkeitesHofceremoniel hinaus, von
dem die freisinnigen Verordnungen des Moeimud noch
keine Spur kennen ; der König hat dort seine ursprüng-
liche Gewalt, den Staat au der Spitze der verfassungs-
mäfsigenYoiksversammiungeu zu regieren, die Strafen zu
hxiren und Aehniiches mit einer andern erspriefsiieheren
vertauscht, mit dem Recht, Einkünfte von grofser Be-
deutnng zu ziehen , die der aite Cambrier nicht gestat-
tete, einen giänzenden Hofstaat zu haiten, wovon früiier
keine Anzeigen sich finden; die Nation, früher eifer-
süchtig auf ihre Rechte und ängstlich in der Bestim-
mung derseibeu, aber zutrauensvoil zu ihrem Herrscher,
erscheint unterdrückt, und ein grofser Theit des Landes
im Besitz eines veränderten und übermiithigen Adels.
Um aus dem Gewirr der Quellen eine deutUche Vorstel-
lung von dem inneren Zustand der cambrischen Staaten
zu erhalten , wäre vor allen Dingen eine Kenntnifs der
Landeseintlieilung von der gröfsten Wichtigkeit. Hierüber
giebt eine Hauptstelle am Ende dieser Abtheilung kla-
rere Winke, allein dieser Stelle die Höhe des Alterthums
beizulegen, die der Geist der ganzen Sammlung aus-
spricht, hindert der Umstand, dafs hier das Gesammt-
gebiet des cambrischen Volkes schon mit wenigem Un-
terschied innerhalb der Gränzen fies heutigen Wales be-
schränkt ist, während in den Gesetzen noch Spuren von
Anordnungen begegnen , die über die ganze Insel Bri-
tannien verbreitet waren , die also aus Zeiten herrühren
mögen, welche noch keine Römer oder Sachsen auf bri-
tischem Boden sahen. Nach jenem Schlufs scheint die
südliche Abtheilung von Wales zur Zeit der schriftlichen
Abfassung dieser Gesetze unter den übrigen Staaten die
Hauptrolle gespielt und zufolge der dort erwähnten Ein-
richtungen und Gerichtsordnung die alte Sitte am treue-
sten festgehalten zu haben , während die beiden andern
 
Annotationen