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Intelligenzblatt IV.

Auf die im diesjährigen zweiten Hefte der Heidelberger Jahr-
bücher der Literatur enthaltene Gegenerklärung des Herrn Gehei-
menraths Zachariä in Heidelberg auf meine Antikritik, den gräf-
lich Bentinck’schen Successionsstreit betreffend, erwiedere ich:
Wäre vom Herrn Geheimenrath Zachariä bei dem von mir
gedachten (nicht angeklagten, wohl aber in einer kürzlich
erschienenen Schrift
Prüfung der Gründe etc. von Dr. Ferdinand Gottlieb Ecken-
berg zu Wermsdorf in Sachsen, Leipzig 1840.
beleuchteten) Aufsatze offen erklärt worden, worüber er
in seiner nunmehrigen Gegenerklärung Zeugniss gibt:
dass nämlich selbiger Aufsatz von ihm auf Ersuchen des
Klägers ausgearbeitet und er zwar nicht als parteiischer,
wohl aber als P artei schriftsteiler in der behandelten gräf-
lich Bentinck’echen Rechtsssche angesehen seyn wolle,
so würde die vom Herrn Geheimenrath Zachariä freilich nicht au-
torisirte, dagegen unbedenklich provocirte Veröffentlichung über-
haupt, insbesondere die Veröffentlichung der nun zum Belege sehr
wesentlichen Beweisstellen aus seinem Briefe, als unnöthig unter-
blieben seyn.
In meiner Antikritik ist übrigens nichts gesagt, was nicht
durch die jetzige Gegenerklärung des Herrn Geheimenraths Za-
chariä vollkommen bestätigt würde, und aus dessen Briefe sind
nur die zur Bestätigung des Gesagten erheblichen Sätze veröf-
fentlicht. Oder will Herr Geheimerath behaupten, dass die aus
seinem Briefe nicht mit abgedruckten Zwischensätze die Sache
irgend anders gestalten können, als sie gegenwärtig dem Urtheile
des Publikums vorliegt?
Varel, am 5. April 1840.

Barnstedt.
 
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