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in folgender wahrhaft heherzigenswerthen Weise aus: J[Ita enim equi-
dem sentio,‘f schreibt er S. XV., „critici praecipuum esse officium, glos-
semata expellere, lacunas explere. Tarnen summa opus est prudentia et
cautione, ut invidia utrique emendationis generi per hominum quorun-
dam inteinperiem prurituinque emendandi conflata.exstinguatur. Nain si
sobrie utriusque modicum feceris usum, nuila reperietur medieina, quae
aeque in exstirpandis scribarum erroribus saiutaris sit veterum auctorum
libris “
Endlich, damit Nichts zum Ganzen und dessen Vollständigkeit ver-
misst werde, ward noch als eine Zugabe, die der wackere Verleger gra-
tis allen Denen bietet, welche die übrigen Theile dieser kleineren Aus-
gabe besitzen, ein Vol. XXI. unter folgendem Titel beigefügt :
Scholia ad Platonem auctiora et emendatiora ediderunt Jo. Georgius
Baiterus, Jo. Caspar Orellius, Aug.Guil. Win ckelmannus.
Turici. Impensis Meyeri et Zelleri etc. (wie oben). 1841. VIII.
und 243 S. in 12.
Es enthält dieses Bändchen den genauen Abdruck dieser Scholien
aus der grösseren Ausgabe, jedoch ohne die dort beigegebenen Noten,
aber versehen mit dem Index ad Scholia, der hier genau an die Seiten-
zahlen der kleinern Ausgabe angepasst ist.

Plato's Unterredungen über die Gesetze. Aus dem Griechischen
übersetzt von J. G. Schulthess. Zweite Auflage, neu bearbeitet
von Salomon Vö gelin, Professor am Gymnasium in Zürich.
Erster Theil. Zürich, im Verlage von Meyer und Zeller. 1842.
XVI. und 295 S. in 8.
Da wir von Plato’s Gesetzen keine andere deutsche Uehersetzung be-
sitzen, so war schon aus diesem Grunde eine Umgestaltung und Umar-
beitung der bereits vor mehr als einem halben Jahrhundert — in den
Jahren 1785 und 1787 — erschienenen Uehersetzung dieser Bücher von
Schulthess wünschenswert!! und passend. Denn abgesehen von dem Auf-
schwung und den Fortschritten, welche die platonischen Studien seit
dieser Zeit genommen haben, abgesehen von der gründlicheren Erfor-
schung der Staatenverhältnisse, der Politik und Gesetzgebung des grie-
chischen Alterthums, welche in neuer und neuester Zeit so viele ausge-
zeichnete Forscher beschäftigt hat, konnte selbst das rege Streben der
neuen Zeit, das bald in Umgestaltung der bestehenden politischen Ein-
richtungen, bald in der Gründung von neuen Verfassungen, Gesetzgebun-
gen und derartigen Institutionen in Kirche und Staat sich versucht, in
Berücksichtigung gezogen werden , um mittelst einer eben so getreuen
als gut lesbaren deutschen Uebertragung gerade desjenigen platonischen
Werkes, welches vorzugsweise von dem praktischen Standpunkt aus und
von dem, was das Leben und seine Bedürfnisse erheischen, die Staaten-
 
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