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Concession ertheilen zu können, „so dass sogleich ohne alles Aufsehen die
Breven an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands erlassen würden, worin
seine Heiligkeit die Vollmacht ertheilte, in den beiden bewussten Artikeln za
dispensiren.“ Denn, sagt der Pabst oder vielmehr dessen Nuntius, wenn die
Verhandlung durch eine feierliche Gesandtschaft geführt würde, so sei der Pabst
genöthigt, die Sache vor das Cardinalscollegium zu bringen, wo dann eine müh-
same und äusserst schwierige Unterhandlung beginnen würde, bei der nicht
bloss die Cardinäle, sondern auch die Theologen, sowohl Jesuiten als andere
ähnliche scrupulöse und strenge Doctoren gehört werden müssten, welche Er-
örterung hei dieser Zeit besser unterbleibe, indem Viele unter den Cardinälen
und jenen Theologen, die man bei diesen öffentlichen Verhandlungen nicht um-
gehen könne, vor der Bewilligung des Laienkelches wie der Priesterehe zu-
rückschaudern; würden nun ihre Meinung und Rathschläge die der Andern
durch ihre Zahl übertreffen, und desshalb eine ablehnende oder hinausschiebende
Antwort erfolgen müssen, so könnte dies Veranlassung geben zu Verdruss und
Zwietracht u. s. w. Wir sehen weiter aus dem Schreiben, dass der Kaiser,
dem die Erledigung dieser beiden Punkte sehr am Herzen lag, den ihm ertheil-
ten Rath über das einzuschlagende Verfahren annimmt, und in diesem Sinne
noch ein weiteres Schreiben an seinen Gesandten in Rom, das hier ebenfalls,
und zwar deutsch und lateinisch, mitgetheilt wird, erlässt, in welchem er dem
Gesandten möglichste Förderung der Sache, aber auch alle Umsicht und Vor-
sicht bei der Verhandlung, die eine durchaus geheime sein soll, empfiehlt. Das«
der Kaiser kaum an einem Erfolg zweifelt, lassen einzelne Aeusserungen des
letzten Schreibens vermuthen, wie z. B. die Worte: nos non diffidentes, quin
Sanctitati eius curae futurum sit, ne videamur fuisse decepti u. s. w.,
und bald darauf: aequitati namque et rationi consentaneum est,
ut postulata nostra citra aliquant d iffic ultatem admittantur.
Wir kennen den weitern Gang dieser Verhandlungen, die jedenfalls erfolglos
blieben, nicht; wir wollen auch hier nicht weiter untersuchen, ob die Gewäh-
rung oder Annahme der kaiserlichen Vorschläge, wornach man mittelst päbst-
licher Dispensationen (wie man Aehnliches ja auch bei den in unsern Tagen
gemachten Unionsvorschlägen vorgebracht hat) die bemerkten Streitfragen zu lö-
sen und den kirchlichen Frieden herzustellen hoffen mochte, wirklich zu die-
sem Ziele geführt haben würden; charakteristisch bleibt die Sache immerhin;
sie legt ein günstiges Zeugniss für die Gesinnung und die Absichten des Kai-
sers ab, der, wie uns der Herausgeber dieser beiden Schreiben versichert, hie-
zu hauptsächlich durch den Einfluss des wahrhaft frommen und christlichen Bi-
schoffs von Wien, Friedrich Nausea, gebracht worden, wesshalb auch über
diesen sonst wenig gekannten Mann, der von 1541—1552 Bisehof zu Wien war,
einige Notizen mitgetheilt werden. — Ein anderer Vortrag Chine Fs über die
Pflege der Geschichtswissenschaft in Oesterreich berührt zunächst das k. k.
Münz- und Antikenkabinet, sowie die Ambraser Sammlung; er bringt manche
literärhistorische Nachrichten, darunter auch die genaue Angabe der einzelnen
Schriften und Aufsätze gelehrten Inhalts, welche von den verdienten und rühm-
lichst in der Gelehrtenwelt bekannten Vorstehern dieser Schätze (Arneth, Berg-
mann, Seidl) verfasst und an verschiedenen Orten niedergelegt worden sind.
Die Wünsche des Verfassers über die weitere Benutzung dieser grossen und
 
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