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S66

Stephani: Ueber die Laokoonsgruppe.

einlassen. Weicker verweist (Alte Denkmäler S. 339} in dieser Be-
ziehung mit Recht auf 34, 19, 26: Nunc percensebo eos, qui ejusdem
generis opera fecerunt, ut Apollodorus, Androbulus, Asclepiadorus, Ale-
vas philosophos, — Antimachus, Alhenodorus feminas nobiles, Aristode-
mus et luctatores bigasque cum auriga, philosophos, anus, Seleucum
regem; habet gratiam suam hujus quoque Doryphorus.
Liegt aber der Vergleichungspunkt jenes Similitis darin, dass die
genannten Künstler eben so wie die Künstler des Laokoon de consilii
sententia, d. h. also, nach Entscheid gemeinsamer Berathung an einem
und demselben Kunstwerk zusammenarbeiteten, so sind damit auch diese
Künstler ganz von selbst als unmittelbare Zeitgenossen des Berichterstat-
ters bezeichnet. Plinius fährt fort, jenen allgemeinen Satz, für den er
bereits das berühmteste Beispiel des Laokoon beigebracht hat, noch durch
mehrere, Allen vor Augen liegende Beispiele zu bestätigen. Also auch
von diesen Beispielen weiss er, dass nicht blos je Einer der eigentliche
Erfinder und Komponist des Kunstwerks sei und der Andere blos ein
mehr untergeordneter technischer Gehilfe. Nein! auch auf diese passt
jenes non unus occupat gloriam, jenes consilii sententia. Ich frage noch
einmal, wie konnte Plinius das Alles wissen, wenn er nicht mit diesen
Künstlern lebte? Sie nicht kannte? Wie hätte er sonst namentlich diese ge-
nauen Mittheilungen mit der naiven Klage einleiten dürfen, dass dieses ge-
meinsame Arbeiten dem Berühmtwerden einzelner Künstler Eintrag thue?
Aber ich will selbst einmal zugeben, es sei keine innere zwin-
gende Nothwendigkeit vorhanden, das Similiter und de consilii sententia
so eng an einander zu rücken. Sehen wir doch sogar so bedeutende
Männer wie Weicker wiederholt darauf dringen, Palatinas domos Caesa-
rum replevere mit qui eos in Titi imperatoris domo zu verbinden. Bei
dieser Erklärung bleibt es freilich wunderbar, dass grade hier so viele
gemeinschaftlich arbeitende Künstlerpaare genannt werden, dafür fügt
sich aber desto leichter jener Singularis Aphrodisius Trallianus.
Und was ist damit gegen den römischen Ursprung unserer Gruppe
bewiesen? Weicker hat Unrecht daran zu zweifeln, ob denn nun auch
wirklich diese drei Künstlerpaare, die die Kaiserpaläste schmückten, in
die Kaiserzeit selbst zu setzen seien, wie dies 0. Müller Archäol. §. 197 und
Sillig gethan haben. Plinius hat vor Erwähnung des Laokoon fortwäh-
rend Künstler genannt, deren Werke von Griechenland nach Rom ge-
kommen waren. Nach dem Laokoon und nach jenen Künstlern, die die
Kaiserpaläste schmückten, nennt er dagegen nur solche Künstler, die in Ita-
lien selbst lebten, den Diogenes, der die Bildwerke des Pantheons gear-
 
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