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Nr. 57. HEIDELBERGER ‘ 1849.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

üante von Pliilalethes.

(Schluss.)
Von den Geizigen hat er Niemand gekannt, und auch Dante nicht
genauer nachsehen lassen. Dagegen treibt er den Dante zur besondern
Verehrung der Welfen Teghiaio, Rusticucci und Guidoguerra,
XVI., 13—18. Auch den Vanni Fucci kennt er nicht, sondern muss
ihn um seinen Namen fragen. XXIV., 121.
Nehmen wir überhaupt sein ganzes Benehmen gegen seinen Schüler
bei den verschiedenen Arten von Sündern, so zeigt sich, dass er ihn
durchaus nicht in ethischer Hinsicht, sondern rein in politischer beschützt
und warnt. Auf die Sünden kam es nicht an. Wären die Sünden in
ethischer Hinsicht hier vorgeführt worden, so durfte die Verehrung der
Sodomiten und Ketzer bei der Verachtung der nicht schlimmem Wuche-
rer nicht stattfinden. Dante durfte unbeschadet durch den Sturm der
Sinnlichen, auf dem Schlamm der Gefrässigen, auf dem Boden der Gei-
zigen, zu den Gräbern der Ketzer, zu den Dornen der Selbstmörder, über
das Eis der Freundes- und Vaterlandsverräther gehen; diese haben mit
dem Kaiserthum Nichts zu thun. Aber Virgil beschützt ihn vor dem
wilden Empörer Argenti, vor der Medusa und den andern empöre-
rischen Dämonen; er lässt ihn über den Blutstrom der Tyrannen durch
den Centauren Nessus tragen, er warnt ihn vor dem glühenden Sand
der Empörer, während er ihn doch zu dem eben so glühenden Sand der
Wucherer ohne Warnung und selbst ohne Begleitung gehen lässt. So
fasst er den Dante in dem Grabe der Simonisten fest in seine Arme,
und vor den empörerischen Dämonen, bei den Bestechlichen lässt er ihn
sich verstecken, während er bei den Kupplern, Schmeichlern, Wahrsagern
Sektirern nicht die geringste Besorgniss zeigt.
Wir müssen noch Einiges anführen, was die Beziehung VirgiTs
zum Kaiserthum beweist. Virgil kommt überall in der Hölle ungehin-
dert durch, wo er sein Machtwort von einem höhern Befehl anbringt und
auf einen Mächtigen hinweist, unter dessen Schutz ergeht. So bei Cha-
ron, Minos, Phlegias u. A. Den Minotaurus schreckt er sogar
durch Drohungen von Strafen. Er spricht aber dabei den Namen dessen
XLII, Jahrg. 6. Doppelheft. 57
 
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