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Nr. 43. HEIDELBERGER 1870.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Lübbert: Grammatische Studien. I. II.

(Schluss.)
So gelangt der Verf. zu dem Satze, dass mit dem Beginn des
siebenten Jahrhunderts d. St. der Gebrauch des temporalen Quom mit
dem Conjunctiv nicht nur allgemein üblich geworden, sondern als
Spracbregel in Geltung gekommen sei, worüber die bei Afranius
und Lucilius vorkommenden zahlreichen Beispiele keinen Zweifel
übrig lassen. »Nachdem einmal das Idiom das volle Bürgerrecht
erlangt hatte, waren seiner Anwendung keine Schranken mehr ge-
setzt. Indess finden sich doch, wie leicht genauer gezeigt werden
könnte, noch lange Zeit mancherlei Ausdrucksweisen, in denen der
Indicativ vorherrschend blieb, so dass man sieht, dass das Idiom
nur in allmählichem Fortschreiten zu demjenigen Umfang seines
Gebrauchs gelangte, den es in der Zeit des goldenen Latein ein-
nahm« (S. 148). Es folgt nun im nächsten Abschnitt (§10) eine
genauere Begründung der Ansicht, dass der Conjunctiv der Neben-
tempora nach Quom eine Folge der zeitlichen Relativität dieser
Tempora sei. »Mit der Veränderung der Modus-Syntax nach Quom
ist auf das Engste eine Veränderung des Tempusgebrauchs ver-
bunden, und eigentlich ist dieser Unterschied der älteren Sprache
von der späteren der wichtigere und durchgreifende. Prüfen wir
genau die Wandelungen, welche die Structur des temporalen Quom
mit den verschiedenen Modi durchlaufen hat, so werden wir fin-
den, dass dieselben sich innerhalb einer veränderten Geltung und
Anwendung der Tempora bewegen, und dass sie das Ergebnisa
dieser Wandelungen auf dem Tempusgebiet sind« (S. 150). Dar-
um wird nun weiter hier untersucht, in welcher Weise der Con-
junctiv in dem allmählich sich vollziehenden Veränderungsprocesa
der Tempora im Zeitsatz sich als eine Folge dieser Veränderung
einstellt, innerhalb welcher Idiome er zuerst auftritt, und welche
Modification der Bedeutung durch ihn zum Ausdruck gebracht wer-
den sollte. Eine weitere Erörterung dazu bringt § 11, welcher
sich über die Frage verbreitet, warum der Begriff der zeitlichen
Relativität nur im Zeitsatz durch den Conjunctiv ausgedrückt,
während §12 den Grund entwickelt, warum das ältere Latein den
im späteren Latein so geläufigen Conjunctiv der Nebenzeiten nach
Quom in direkter Rede noch nicht kennt. »Das ältere Latein
(heisst es S. 161) bekundet durchaus eine unverkennbare Vorliebe
für den Gebrauch absoluter Zeitgebung im Zeitsatze; unter den
LXIII. Jahrg. 9. Heft. 43
 
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