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Schneider, Friedrich; J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Gedon, Lorenz [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Catalog der nachgelassenen Kunst-Sammlungen des Bildhauers und Architekten Herrn Lorenz Gedon in München: Kunsttöpferei, Glas, Arbeiten in edlem Metall, Arbeiten in Bronze, Kupfer, Eisen und Zinn, Arbeiten in Elfenbein, Emaille etc., ... : Versteigerung zu München den 17. - 21. Juni 1884 ... im Atelier des Verstorbenen ... — München, Leipzig: Verlag von G. Hirth, 1884

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https://doi.org/10.11588/diglit.55592#0013
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BEDINGUNGEN.

IE Sammlung ist in München im Atelier des Verstorbenen, Nymphenburger-
strasse 24a, zur Besichtigung ausgestellt: Samstag den 14. bis Montag den
16. Juni von 9—12 Uhr Morgens und 2—6 Uhr Nachmittags. Nur den mit
Catalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Kunstgegenstände
und Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gegenstände die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein
Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt werde. Jeder hat den auf
diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Dienstag den 17. Juni Vormittags g'/z Uhr wird mit dem Verkaufe begonnen und
die folgenden Tage Morgens um 91/2 Uhr und Nachmittags um 3 Uhr nach der vorge-
gedruckten Auctionsordnung fortgefahren.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der
Ansteigerer ein Aufgeld von fünf Procent pro Nummer zu entrichten. Die Gegenstände
werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden, und kann nach geschehenem
Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden; der Unterzeichnete versichert jedoch,
dass er den Catalog mit möglichster Gewissenhaftigkeit und Angabe aller sicht-
baren Mängel angefertigt hat.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit ent-
wickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, u11' jedem Theile
auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von fünf Procent pro Nummer an den
Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unterzeichnete Auctionator das Recht
vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
CÖLN, Mai 1884.


J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne).

Etwaige Anfragen bitte bis zum 9. Juni a. c. nach Cöln, von da ab nach
München, Atelier Gedon, Nymphenburgerstrasse 24a, zu richten.
 
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