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Altertümer von Hierapolis. II.
und untersteht deren Proconsul. Daher finden wir auch auf Münzen von Hiera-
polis wie auf denen vieler anderer Städte der Provinz den Kopf des Senats, der
hpa. au7xta)To; (z.B. Mionnet, Descr. 596—601; Suppl. 382. 383. Prokesch, Inedita
V 292). Die Stadt ist innerhalb der Provinz dem conventus iuridicus von Kibyra
zugeteilt, dessen Gerichtsstätte sich zu Laodicea befand, Plinius, Nat. hist. 5, 105.
Seit dem dritten Jahrhundert erfolgte nach und nach die Zerlegung von Asia
in mehrere kleinere Provinzen, die wohl unter Diocletian begann und 347 n. Chr. mit
der Einteilung in sieben Bezirke abgeschlossen war (s. Marquardt, Staatsverwaltung
I 347). Für diese im einzelnen noch sehr wenig bekannten Vorgänge ergiebt sich aus
Inschrift 43 als neue Thatsache, dafs zeitweilig die späteren Provinzen Phrygia und
Caria zunächst zusammen eine einzige Provinz bildeten, die unter dem u-a-txö? Tj-j'sufjuv
Opufias x*l Kapias stand; ein solcher Statthalter wird durch genannte Inschrift geehrt.
Seit der definitiven Regelung gehört Hierapolis dann zu Phrygia Pacatiana, s. Hie-
rocles, Synecdem. p. 664.
Römische Staatsbeamte werden auf Ehreninschriften zu Hierapolis mehrfach
genannt, so aufser dem Proconsul Paullus Fabius, über dessen Porträt auf Münzen
schon gesprochen wurde, zwei unbekannte Beamte senatorischen Ranges 48 und
35, wo es sich anscheinend um einen Legaten des Proconsuls von Asien handelt18;
ferner Procuratoren, mit denen die Stadt direkte amtliche Beziehungen gehabt haben
mufs. Einen solchen ehrt die spyctaioc der Purpurfärber als ihren Wohlthäter durch
die Inschrift 42. Eine Strafsumme wird 141 [xm xupiaxtö I—t]Tpo—<o, also dem kaiser-
lichen Procurator zugewiesen, und wenn es 32 von einem vornehmen Bürger der
Stadt nach Aufzählung seiner städtischen Ämter und Würden heifst xal eU XP"*S
xuptaxa; stfypvjcrxov Ysvofisvov, so möchte man dies gleichfalls am ehesten auf eine Stel-
lung als kaiserlicher Procurator beziehen.
Hierapolis ist ferner Mitglied des Provinziallandtags von Asien, des xoivöv
'AcTta; und an dessen Kaiserkult beteiligt gewesen. Ein Bürger der Stadt, P. Aelius
Zeuxidemus Cassianus, war im zweiten Jahrhundert als apyiepebs 'Aaia^ oder 'Aoftopxv);
(s. 31 u. 110) höchster priesterlicher Beamter der Provinz19. Seinen Sohn P. Aelius
Zeuxidemus Aristus Zenon ehren 01 iirl ojs 'Adiot; 'EW.yjvss gemeinsam mit den städti-
schen Korporationen durch die Inschrift 30. Es ist dies wohl eben das xoivöv 'Acrtas,
genau wie der Landtag von Bithynien als xoivöv -<üv h BiSbvia ' EXX^vtov bezeichnet
wird, s. Marquardt, Staatsverwaltung I 515, 120. Ein Beamter des Landtags wird auch
der erst durch unsere Inschriften 40 und 41 bekannt gewordene ^pap^ate»; vauiv tü>v
iv'Aüuf sein, welche Würde Ti. Claudius Zoticus aus Hierapolis bekleidete; das Amt
'). Der Betreffende ist praetor designatus, bekleidete und auf einen solchen pafst auch die Thätig-
also das Amt, in dem er sich der Stadt als keit als BlXStOT/j« am ehesten,
ayvö; scai ot'xato; xal dyafto; Suctcr/)? erwies, zwi- 13) Einen zweiten Asiarchen aus Hierapolis, Clau-
schen Volkstribunat und Praetur; dies ist aber dius Pollio, aus der Zeit des Verus erwähnt
gerade bei Legaten von Asia mehrfach nach- Head a. a. O. p. 565.
weisbar (cf. Liebenam, Forschungen I, 457), 20) Ol i~\ tt); 'Aai'a; "EXXrjvec kommen auch C.I.Gr.
3957 vor.
Altertümer von Hierapolis. II.
und untersteht deren Proconsul. Daher finden wir auch auf Münzen von Hiera-
polis wie auf denen vieler anderer Städte der Provinz den Kopf des Senats, der
hpa. au7xta)To; (z.B. Mionnet, Descr. 596—601; Suppl. 382. 383. Prokesch, Inedita
V 292). Die Stadt ist innerhalb der Provinz dem conventus iuridicus von Kibyra
zugeteilt, dessen Gerichtsstätte sich zu Laodicea befand, Plinius, Nat. hist. 5, 105.
Seit dem dritten Jahrhundert erfolgte nach und nach die Zerlegung von Asia
in mehrere kleinere Provinzen, die wohl unter Diocletian begann und 347 n. Chr. mit
der Einteilung in sieben Bezirke abgeschlossen war (s. Marquardt, Staatsverwaltung
I 347). Für diese im einzelnen noch sehr wenig bekannten Vorgänge ergiebt sich aus
Inschrift 43 als neue Thatsache, dafs zeitweilig die späteren Provinzen Phrygia und
Caria zunächst zusammen eine einzige Provinz bildeten, die unter dem u-a-txö? Tj-j'sufjuv
Opufias x*l Kapias stand; ein solcher Statthalter wird durch genannte Inschrift geehrt.
Seit der definitiven Regelung gehört Hierapolis dann zu Phrygia Pacatiana, s. Hie-
rocles, Synecdem. p. 664.
Römische Staatsbeamte werden auf Ehreninschriften zu Hierapolis mehrfach
genannt, so aufser dem Proconsul Paullus Fabius, über dessen Porträt auf Münzen
schon gesprochen wurde, zwei unbekannte Beamte senatorischen Ranges 48 und
35, wo es sich anscheinend um einen Legaten des Proconsuls von Asien handelt18;
ferner Procuratoren, mit denen die Stadt direkte amtliche Beziehungen gehabt haben
mufs. Einen solchen ehrt die spyctaioc der Purpurfärber als ihren Wohlthäter durch
die Inschrift 42. Eine Strafsumme wird 141 [xm xupiaxtö I—t]Tpo—<o, also dem kaiser-
lichen Procurator zugewiesen, und wenn es 32 von einem vornehmen Bürger der
Stadt nach Aufzählung seiner städtischen Ämter und Würden heifst xal eU XP"*S
xuptaxa; stfypvjcrxov Ysvofisvov, so möchte man dies gleichfalls am ehesten auf eine Stel-
lung als kaiserlicher Procurator beziehen.
Hierapolis ist ferner Mitglied des Provinziallandtags von Asien, des xoivöv
'AcTta; und an dessen Kaiserkult beteiligt gewesen. Ein Bürger der Stadt, P. Aelius
Zeuxidemus Cassianus, war im zweiten Jahrhundert als apyiepebs 'Aaia^ oder 'Aoftopxv);
(s. 31 u. 110) höchster priesterlicher Beamter der Provinz19. Seinen Sohn P. Aelius
Zeuxidemus Aristus Zenon ehren 01 iirl ojs 'Adiot; 'EW.yjvss gemeinsam mit den städti-
schen Korporationen durch die Inschrift 30. Es ist dies wohl eben das xoivöv 'Acrtas,
genau wie der Landtag von Bithynien als xoivöv -<üv h BiSbvia ' EXX^vtov bezeichnet
wird, s. Marquardt, Staatsverwaltung I 515, 120. Ein Beamter des Landtags wird auch
der erst durch unsere Inschriften 40 und 41 bekannt gewordene ^pap^ate»; vauiv tü>v
iv'Aüuf sein, welche Würde Ti. Claudius Zoticus aus Hierapolis bekleidete; das Amt
'). Der Betreffende ist praetor designatus, bekleidete und auf einen solchen pafst auch die Thätig-
also das Amt, in dem er sich der Stadt als keit als BlXStOT/j« am ehesten,
ayvö; scai ot'xato; xal dyafto; Suctcr/)? erwies, zwi- 13) Einen zweiten Asiarchen aus Hierapolis, Clau-
schen Volkstribunat und Praetur; dies ist aber dius Pollio, aus der Zeit des Verus erwähnt
gerade bei Legaten von Asia mehrfach nach- Head a. a. O. p. 565.
weisbar (cf. Liebenam, Forschungen I, 457), 20) Ol i~\ tt); 'Aai'a; "EXXrjvec kommen auch C.I.Gr.
3957 vor.