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Judeich, Inschriften Nr. 47—49.

Ol

49.

Bruchstück

e bei der

Kalle« in der

Nähe des

Theaters. B.

0,038 (bei

a—d)

0,018 (bei

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e—h).

Dafs hier die Reste eines Ehrendekretes oder mehrerer Dekrete vorliegen,
wird durch den Fundort wahrscheinlich (vgl. Nr. 35. 40. 41). In Frgm. a ist vielleicht
der Beginn v) ß[o]u[Xv] enthalten. Die Buchstabenhöhe zeigt eine merkwürdige
Übereinstimmung mit Nr. 35, bei der sicher der Anfang fehlt: hier wie dort finden
sich die Höhen 0,038 und 0,018. Es wäre nicht unmöglich, dafs die Bruchstücke
zu Nr. 35 gehörten; der Vermutung wiederstrebt nur, dafs bei Nr. 35 der Schlufs
(mit den Buchst. 0,018) erhalten scheint.

3. Grabschriften.

Für die Grabschriften ist eine, soweit sie die Notizen über den Standort der
einzelnen Monumente gestatteten, rein topographische Anordnung gewählt worden,
die auch dem Auffinden und Nachprüfen an Ort und Stelle am dienlichsten sein
wird. Eine chronologische Anordnung verbot sich von vornherein dadurch, dafs
der bei weitem gröfste Teil der Grabbauten einem Jahrhundert, etwa von der
zweiten Hälfte des zweiten zur zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts n. Chr. an-
gehört — dahin weisen übereinstimmend mit dem Schriftcharakter die zahlreich
erwähnten Aelii und Aurelii wie die Stadtgeschichte (S. 24 ff.) ■— und dafs unsere
Kenntnifs der kleinasiatischen Epigraphik dieser Zeit noch viel zu gering ist, um hier
mit irgendwelcher Zuverlässigkeit scheiden zu können. Die Beobachtungen von
Benndorf über das Vorkommen des ¥ im Beginn des III. Jahrhunderts [Reisen in
Lykien und Kurien I 71), von Ramsay über die Verwendung der Abkürzungen AöpT]
und Aup. in Smyrna (Journal of Bhilology XIX 1891 70, 1) sind beachtenswert aber
zu vereinzelt und auf einen zu kleinen Kreis beschränkt. Erst das neue kleinasia-
tische Corpus wird eine ausreichende Grundlage geben können. Auch aus der
Fassung der Grabschriften und der Lage der Gräber sind keine zwingenden Schlüfse
zu ziehen. Die der Stadt zunächst liegenden Gräber werden gewöhnlich die älteren
sein. Bei ihnen finden sich überwiegend kurze schlichte Inschriften, ohne die An-
drohung von Grabmulten für den Fall der Verletzung des Grabes, doch kann man
ganz gleiche Inschriften in grofser Zahl auch bei entfernten und ausgesprochen
späten Gräbern nachweisen.

Jüngere von dem gewöhnlichen Schriftcharakter teilweise abweichende
Formen zeigen namentlich Nr. 79. 81. 102. 112. 122. 131. 151. 170. 303. 348, byzan-
tinisch ist Nr. 305.
 
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