Die Wirthin „zum rothen Köer".
Erzählung
von
R. S. vsm Ms.
Zum Verstündniß dieser merkwürdigen Erzählung, welche
allen Jenen, die die Zustände der österreichischen Militärgrenze
nicht kennen, übertrieben und unwahrscheinlich scheinen dürfte,
wollen wir einige Worte über die eigenthümlichen Verhältnisse
dort vorausschicken.
Die österreichische Militärgrenze bildet einen schmalen Gürtel
im Südosten des Kaiserstaates und trennt diesen von der Türkei.
Den Grund ihrer militärischen Verfassung, zufolge welcher alle
Grenzer kolonisirte Soldaten und vom zwanzigsten Jahre mili-
tärpflichtig waren, legte schon König Sigismund von Ungarn;
erst im sechzehnten Jahrhundert wurde sie von König Ludwig II.
weiter ausgebildet.
Diese Art, in ununterbrochenem Grenzkordon gegen die
Türkei, Gewehr bei Fuß, Wache zu stehen und das Land vor-
feindlichen Uebergriffen zu schützen, war eine durch die Zustände
jener Zeit streng gebotene Sicherheitsmaßregel. Zahllose Ein-
fülle wilder Horden in das Land richteten greuliche Verwüstun-
gen an und hatten blutige Metzeleien zur Folge.
Die Grenzer blieben von Abgaben frei, waren aber zum
Kriegsdienst auch andern Ländern gegenüber verpflichtet. Ein
wie tapferer Soldat der Grenzer war, beweisen alle Türken-
kriege. Der österreichische Erbfolgekrieg, — der siebenjährige
Jllusir. W-lt. XXIV. IN
Steppenbrand in Centralasicn. (S. 286.)
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