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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 27.1915/​1916

DOI article:
Elster, Alexander: Vom Velagsrecht an künstlerischen Bildwerken
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4828#0041

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Peter Behrens, Neubabelsberg

Deutsche Werkbund-Ausstellung Köln 1914

Sein >Apostel-Raum«

m

nid
gen
\&
Ver-

Schwierigkeit! — sind keineswegs alle oder auch nur alle
wesentlichen Bestimmungen des Verlagsrechtes auf den
Kunstverlag zu übertragen, beispielsweise die Bestimmungen
über die Auflagenhöhe, über Freiexemplare und dergleichen
mehr, sondern es müssen die Prinzipien des literarischen
Verlagsrechtes jeweils daraufhin untersucht werden, ob sie
nach dem Sinne des Rechts auf den Kunstschutz Anwendung
finden können und ob die Verkehrssitte, also ein in weitem
Maße zu berücksichtigendes Gewohnheitsrecht, dies ge-
stattet. Wie verwickelt diese Dinge manchmal werden kön-
nen, mag man u. a. an dem einen Beispiel ersehen: eine Pho-
tographie eines geschützten Kunstwerkes erscheint als Ver-
lagswerk und in einem Verlagswerke übernimmt nun ein
anderer ein solches Bild, veröffentlicht und verbreitet es, so

kann er eine dreifache Verletzung des Schutzrechtes be-
gehen, einmal gegenüber dem ursprünglichen Schöpfer des
Kunstwerkes, zweitens gegenüber dem Hersteller der Photo-
graphie und drittens gegenüber dem berechtigten Verleger
des Bildes bezw. des Werkes, in welchem das Bild er-
schienen war. Und dabei fällt erschwerend ins Gewicht,
daß der Kunstschutz, namentlich auch der photographische,
von keinem Erfordernis eines besonderen Kunstwertes ab-
hängig gemacht ist, daß also beispielsweise die Photographie
als solche sich mit ihrem Geschütztsein dazwischenstellt.
Einen grundlegenden Unterschied macht es, ob ein
künstlerisches Bildwerk (wir sprechen hiervon künstlerischen
Bildwerken nicht im Sinne eines Werturteils, sondern im
Gegensatz zu technischen oder wissenschaftlichen Abbil-

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