ebenbürtig oder gar als besser den Leistungen der glei-
chen Staatsanstalten gegenübergestellt werden könnten.
Alles, was dem widersprechend von der Gegen-
seite gesagt worden ist, beruht, wenn es nicht gar
von gekauften Stimmen kommt, auf der Verkennung
der tatsächlichen Verhältnisse. — Zunächst liegt in
dem Verhältnis des Staates zur Allgemeinheit etwas
rein Unpersönliches. Alle Einrichtungen des Staates
ruhen an sich auf den Schultern eines Volkes, einer
großen Gemeinschaft. Und wenn auch der Einzelne
mit seinen Beiträgen zu den Kosten aller Staatseinrich-
tungen nur ein verschwindend kleines Maß beisteuert,
so hat er doch, ________________________
mit seltener Aus-
nahme, ein fast
uneingeschränk-
tes Nutzungs-
recht an dem
zum Wohle des
Volks- und da-
mit des Staats-
körpers getrof-
fenen Veranstal-
tungen und Ein-
richtungen. Man
kann heute ge-
trost behaupten,
daß selbst der
Ärmste studie-
ren oder ein
großer Künstler
werden kann,
vorausgesetzt,
daß er dazu be-
fähigt und ver-
anlagt ist. Wir
können das heu-
te nicht nur für
Deutschland
gelten lassen,
sondern für alle
Staaten mit zum
Gesamtwohle
geordneten Ver-
hältnissen. Am
Volkskörper ist
es wiederum,
sein eigenes Verhalten mit den gegebenen Verhältnissen
in Einklang zu bringen; Nachzügler, Mitzuschleppende
können dafür in gleichem Maße verhängnisvoll werden
wie Stürmer und Dränger. Aus solchen Erwägungen
heraus entspringen die Auflehnungen gegen die Staats-
einrichtungen im allgemeinen, hier in unserem Falle
gegen die Schulen des Staates im besonderen. Ein
Staatskörper ist dem eigentlichen Leben gegenüber
stets in nachfolgender Entwicklung; alle Gesetzgebung
ist Erfahrungssache, der Boden für sie muß erst ge-
wonnen und vorbereitet werden. Das wird leider,
selbst von fast sehr Einsichtsvollen, häufig übersehen.
Es ist gut, daß das Volk als solches Masse ist und
Schwerkraft hat; nur eine langsame, dem inneren
Bernhard Pankok, Stuttgart Haus Rosenfeld in Stuttgart, Stuhl aus dem Festsaal
Wachstum folgende Entwicklung führt zur Reife.
Scheinbar waltet demnach in dem Entwicklungsgang
eines Staates Trägheit und Hemmung, kluges Nieder-
halten, weises Abwarten, weil eben ein Staatskörper, ein
Volk anderen Bildungs- und Erhaltungsgesetzen unter-
worfen ist als die einzelne Persönlichkeit. Das gilt für
die Kirche, für die Sitte, Politik, für Kunst und Schule.
Sektenbildung, Außenseitertum oder sich genügende
Freie waren noch immer unstrebig, großer Gemein-
schafts- und Staatenbildung zunächst entgegenstehend.
Nicht dieser Krieg erst braucht zu lehren, daß die
größte, Leben wirkende Freiheit in der Ordnung der
Dinge liegt, und
daß der Geist,
obgleich er die
Materie be-
herrscht, doch
auch wiederum
von ihr abhän-
gig ist. Auch
eine Sezession
kann selbst in
allerfreiestem
Kunstunterricht
nicht schöpferi-
sche Kunst leh-
ren, sondern nur
Technik, Hand-
werk, Material-
kenntnis, Ele-
mentares. Jede
Schule, auch die
allerbeste, erzie-
herisch-idealste,
birgt in sich die
Gefahr der Per-
sönlichkeits-
unterdrückung
und Richtungs-
beeinflussung.
Jeder Künstler,
der Lehrer wird,
hat dagegen an-
zukämpfen. Der
Staat muß eine
Gewähr für die
von ihm zuge-
lassene Lehrart und ihre Lehrwirkung haben. Es ist die
vornehmste und wichtigste Aufgabe des Staates, sich
Gründungs- und Aufsichtsrecht in allen Erziehungs-,
Schul- und Kultfragen zu sichern. Aus seiner Er-
haltungsverpflichtung heraus entwächst ohne weiteres
dieses Bestimmungsrecht. Aber auch aus denselben
Gründen wird er von der Aufrechterhaltung von
Einrichtungen absehen, die seinem Bestandes sich
nicht mehr als nützlich oder gar als zuwiderlaufend
erweisen.
Es entspringt durchaus irrigen Richtungsauffassun-
gen und allzu geschäftlicher Kunstfortschrittlichkeit,
behaupten zu wollen, daß der Begriff der Schule für
die Erziehung zur Kunstausübung sich überlebt habe,
— 130 —
chen Staatsanstalten gegenübergestellt werden könnten.
Alles, was dem widersprechend von der Gegen-
seite gesagt worden ist, beruht, wenn es nicht gar
von gekauften Stimmen kommt, auf der Verkennung
der tatsächlichen Verhältnisse. — Zunächst liegt in
dem Verhältnis des Staates zur Allgemeinheit etwas
rein Unpersönliches. Alle Einrichtungen des Staates
ruhen an sich auf den Schultern eines Volkes, einer
großen Gemeinschaft. Und wenn auch der Einzelne
mit seinen Beiträgen zu den Kosten aller Staatseinrich-
tungen nur ein verschwindend kleines Maß beisteuert,
so hat er doch, ________________________
mit seltener Aus-
nahme, ein fast
uneingeschränk-
tes Nutzungs-
recht an dem
zum Wohle des
Volks- und da-
mit des Staats-
körpers getrof-
fenen Veranstal-
tungen und Ein-
richtungen. Man
kann heute ge-
trost behaupten,
daß selbst der
Ärmste studie-
ren oder ein
großer Künstler
werden kann,
vorausgesetzt,
daß er dazu be-
fähigt und ver-
anlagt ist. Wir
können das heu-
te nicht nur für
Deutschland
gelten lassen,
sondern für alle
Staaten mit zum
Gesamtwohle
geordneten Ver-
hältnissen. Am
Volkskörper ist
es wiederum,
sein eigenes Verhalten mit den gegebenen Verhältnissen
in Einklang zu bringen; Nachzügler, Mitzuschleppende
können dafür in gleichem Maße verhängnisvoll werden
wie Stürmer und Dränger. Aus solchen Erwägungen
heraus entspringen die Auflehnungen gegen die Staats-
einrichtungen im allgemeinen, hier in unserem Falle
gegen die Schulen des Staates im besonderen. Ein
Staatskörper ist dem eigentlichen Leben gegenüber
stets in nachfolgender Entwicklung; alle Gesetzgebung
ist Erfahrungssache, der Boden für sie muß erst ge-
wonnen und vorbereitet werden. Das wird leider,
selbst von fast sehr Einsichtsvollen, häufig übersehen.
Es ist gut, daß das Volk als solches Masse ist und
Schwerkraft hat; nur eine langsame, dem inneren
Bernhard Pankok, Stuttgart Haus Rosenfeld in Stuttgart, Stuhl aus dem Festsaal
Wachstum folgende Entwicklung führt zur Reife.
Scheinbar waltet demnach in dem Entwicklungsgang
eines Staates Trägheit und Hemmung, kluges Nieder-
halten, weises Abwarten, weil eben ein Staatskörper, ein
Volk anderen Bildungs- und Erhaltungsgesetzen unter-
worfen ist als die einzelne Persönlichkeit. Das gilt für
die Kirche, für die Sitte, Politik, für Kunst und Schule.
Sektenbildung, Außenseitertum oder sich genügende
Freie waren noch immer unstrebig, großer Gemein-
schafts- und Staatenbildung zunächst entgegenstehend.
Nicht dieser Krieg erst braucht zu lehren, daß die
größte, Leben wirkende Freiheit in der Ordnung der
Dinge liegt, und
daß der Geist,
obgleich er die
Materie be-
herrscht, doch
auch wiederum
von ihr abhän-
gig ist. Auch
eine Sezession
kann selbst in
allerfreiestem
Kunstunterricht
nicht schöpferi-
sche Kunst leh-
ren, sondern nur
Technik, Hand-
werk, Material-
kenntnis, Ele-
mentares. Jede
Schule, auch die
allerbeste, erzie-
herisch-idealste,
birgt in sich die
Gefahr der Per-
sönlichkeits-
unterdrückung
und Richtungs-
beeinflussung.
Jeder Künstler,
der Lehrer wird,
hat dagegen an-
zukämpfen. Der
Staat muß eine
Gewähr für die
von ihm zuge-
lassene Lehrart und ihre Lehrwirkung haben. Es ist die
vornehmste und wichtigste Aufgabe des Staates, sich
Gründungs- und Aufsichtsrecht in allen Erziehungs-,
Schul- und Kultfragen zu sichern. Aus seiner Er-
haltungsverpflichtung heraus entwächst ohne weiteres
dieses Bestimmungsrecht. Aber auch aus denselben
Gründen wird er von der Aufrechterhaltung von
Einrichtungen absehen, die seinem Bestandes sich
nicht mehr als nützlich oder gar als zuwiderlaufend
erweisen.
Es entspringt durchaus irrigen Richtungsauffassun-
gen und allzu geschäftlicher Kunstfortschrittlichkeit,
behaupten zu wollen, daß der Begriff der Schule für
die Erziehung zur Kunstausübung sich überlebt habe,
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