Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 27.1915/​1916

DOI Artikel:
Brandt, G.: Volkskunst in den Kieler Lazaretten
DOI Artikel:
Pazaurek, Gustav E.: Künstlermarken und Fabrikzeichen: ein Vorschlag
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4828#0224

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
lehren uns aber auch die Bemalung dezent und fein
zu verwenden. —

Diejenigen Verwundeten, die einige Geschicklich-
keit in der Holzbehandlung und höheren künstle-
rischen Ehrgeiz besitzen, kann man mit einfachen
Ausgründearbeiten beschäftigen und ihre Freude am
Arbeitserfolg damit wesentlich steigern. Immerhin ge-
hören dazu, wie zu den plastischen Reliefschnitzereien
doch schon besondere Fähigkeiten, und es müssen
geschulte Lehrkräfte vorhanden sein. Ich gebe für
die plastischen Arbeiten stets Gipsabgüsse von den
als Vorbild verwendeten Volkskunstarbeiten mit in die
Lazarette. Teilweise werden auch die Reliefschnitze-

reien mit vielem Glück farbig behandelt. Gerade
solche Stücke finden bei unseren Ausstellungen be-
geisterte Anerkennung und — wie stolz und gehoben
fühlt sich der Künstler solcher wirklichen kleinen
Kunstwerke. Die Lehrkräfte aber fühlen sich für ihre
besondere Mühewaltung reichlich belohnt. —

So haben wir gerade im engsten Anschluß an die
hier als Hausfleißkunst heimische Holzschnitzerei vor-
zügliche Erfolge. Vielleicht ermutigen sie anderen-
orts zu gleichem Vorgehen. Dann würde auf dem
Boden, den die gewaltigen Ereignisse unserer Tage
in heißem Kampf schufen, alte Volkskunst in Deutsch-
land neu erblühen. —

KÜNSTLERMARKEN UND FABRIKZEICHEN

EIN VORSCHLAG VON GUSTAV E. PAZAUREK-STUTTGART
(Vorgetragen und angenommen auf der Jahresversammlung des Deutschen Werkbundes am 14. Juni 1916)

WER die Hebung künstlerischer und technischer
Qualität im Kunstgewerbe wie in der Kunst-
industrie anstrebt — und dies ist die Haupt-
aufgabe des Deutschen Werkbundes —, muß ohne
Zweifel alle Bestrebungen unterstützen, die die Qua-
litätssteigerung im Auge haben. Und dazu gehört
doch sicherlich einerseits die Erhöhung des Verant-
wortlichkeitsgefühls, sowie andererseits die Zusiche-
rung gerechter Würdigung, die oft in materieller
Vergütung nicht ganz zum Ausdrucke kommen kann,
daher moralische Erfolge demjenigen gutzuschreiben
hat, dem sie von Rechts wegen zukommen.

Bewußter Schund ist stets anonym, hervorragende
Einzelleistungen auch auf kunstgewerblichem Gebiete
trugen dagegen, von den altgriechischen Vasen des
Euphronios bis zu den Schaper- und Mildner-Gläsern
oder zu den modernen Goldschmiedewerken Ernst
Riegels, am liebsten, wenn ihnen kein Hindernis in
den Weg gelegt wurde, den Namen oder das Ursprungs-
zeichen ihrer Schöpfer. Hervorragende Industriebetriebe,
wie etwa die alten Porzellanfabriken von Meißen, Wien
oder Berlin ließen, von vorübergehenden Fällen der
Frühzeiten abgesehen, kein Stück ohne Marke in die
Welt gehen, wie auch die großen Maschinenfabriken
alle Erzeugnisse mit ihren vollen Namen versehen.
Der Erzeuger ist eben stolz auf jedes gelungene Pro-
dukt, das ihm Ehre machen soll, und zugleich dauernd
die beste Reklame. —

Wir wollen hier nicht von den staatlichen Auf-
sichtsmarken sprechen, die sich auf das Material be-
ziehen, wie von der bei allen Kulturvölkern seit Jahr-
hunderten üblichen Edelmetallbeschau, der heutigen
Punzierung, oder wie etwa vom Augsburger Ebenholz-
stempel des 17. Jahrhunderts. Uns handelt es sich um
Herkunftsmarken, die zu empfehlenden Qualitätsmarken

ausgestaltet werden können. Wir wollen daher auch
von Anstalten oder Verbänden eingeführte Empfeh-
lungsmarken, wie die des Bayerischen Gewerbemuseums
(heute Landes-Gewerbeanstalt) in Nürnberg oder die
des Dürerbundes oder auch das auf den Gegenständen
selbst nicht übliche D.W. B.-Signet des Deutschen
Werkbundes aus unseren Betrachtungen ausscheiden.
Viel wichtiger ist es, daß sich alle kunstgewerblichen
Gegenstände selbst empfehlen und uns, wenn sie uns
gefallen, auch unmittelbar sagen können, von wem
sie stammen, damit wir uns im Bedarfsfalle an diesen
wenden könnten, beziehungsweise, wenn sie uns miß-
fallen, wen wir für die Zukunft auszuscheiden haben.
Wenn der entwerfende Künstler zugleich die aus-
führende Kraft ist, wie bei allen vornehmsten kunst-
gewerblichen Einzelstücken, dann genügt sein Name
oder Zeichen, dem am besten stets auch die Orts-
und Zeitangabe beizufügen wäre; die Bezugsquelle für
Rohstoffe oder Halbfabrikate, die erst durch die künst-
lerische Leistung ihre Bearbeitung und Veredlung ge-
funden haben, kann hier wegfallen. Andererseits wird
bei gänzlich oder vorzugsweise industriellen Arbeiten
nur der Fabrikstempel anzubringen sein, wenn die
künstlerische Mitarbeit vollständig fehlt oder nur ganz
untergeordneter Art ist. Alle Gegenstände, die dem
glücklichen Zusammenarbeiten des entwerfenden Künst-
lers mit der ausführenden Werkstatt oder Fabrik ihr
Dasein verdanken, sollten jedoch womöglich zwei
Marken aufweisen, die des Künstlers wie die des Er-
zeugers, und zwar unmittelbar auf dem betreffenden
Objekte, das selbst bei kleinen Abmessungen ■— wie
bei Schmuckstücken — ganz winzige Marken zulassen
dürfte, nicht nur durch Bezettelungen oder Katalog-
vermerke bei Ausstellungen, im Schaufenster oder in
Fachzeitschriften. Natürlich dürfen die Marken, die

214
 
Annotationen