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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 27.1915/​1916

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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4828#0248

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an die reichsdeutschen Künstler ein Preisausschreiben zur
Erlangung von Entwürfen solcher kleinen Denkmalsgebilde.

Dieser Wettbewerb soll einmal ein Ansporn für unsere
Künstler sein, ihre Kunst diesen Aufgaben zuzuwenden,
zum andern bezweckt der Bund, sich mit seinen Mitteln,
wie z. B. durch seine neugeschaffene Beratungsstelle, dafür
einzusetzen, daß den Schöpfern hervorragender Entwürfe
im gegebenen Falle Gelegenheit zur Betätigung werde. In
den meisten Fällen wird ein Künstler nach dem im Wett-
kampf gezeigten Können und seiner Eigenart für eine Auf-
gabe vorgeschlagen werden, um sie nach ihrer durch Ort
und Umstände bedingten Besonderheit zu lösen. Selbst-
verständlich ist aber auch die Ausführung der im Wett-
kampf ausgezeichneten Entwurfsarbeit nicht ausgeschlossen,
wenn es der einzelne Fall und seine besonderen Umstände
gestatten, wenn sich namentlich die für das Werk nötige
Umgebung unschwer schaffen läßt. Bei der räumlichen
Beschränkung der zu lösenden Aufgaben wird dieser Fall
sicher häufig eintreten.

Die Herausgabe eines Werkes mit den ausgezeichneten
Arbeiten ist ins Auge gefaßt.

Es werden folgende Aufgaben gestellt: Entwürfe für:
1. Grabsteine und Grabkreuze für gefallene Krieger in der
Heimat; 2. Gedenktafeln, sowohl plastische wie gemalte;
3. einfache Monumente, deren Herstellung die Summe von
5000 Mark nicht überschreiten soll; 4. Bildstöcke; 5. Ge-
dächtniskapellen für Gefallene, Ausführungssumme nicht
über 12000 Mark.

Zu den einzelnen Aufgaben ist folgendes zu bemerken:

Zu 1: Grabsteine und Grabkreuze. Wetterfestes Material
ist Vorbedingung. Kunststein, Eisen oder dergleichen sind
nicht ausgeschlossen. Die Bildgröße des dargestellten Wer-
kes soll nicht unter 20 cm sein und nicht 40 cm übersteigen.
Ein Maßstab und eine Maßstabsfigur sind miteinzuzeichnen.
Die Art der Zeichnung, ob geometrische Zeichnung, Schau-
bild oder Photographie nach Modell, ist freigestellt.

Zu 2: Gedenktafeln. Diese Tafeln sind für das Innere
oder Äußere öffentlicher Gebäude wie Rathäuser, Kirchen,
Schulen usw. gedacht, sie sind als plastische Gebilde für
Metall, Holz, Stein und gebrannten Ton oder für kleine
Kirchgemeinden als bemalte Holztafeln zu entwerfen. Be-
sonders erwünscht sind solche Tafeln, die eine gute Lösung
für die Anordnung zahlreicher Namen erbringen. Auf gute
und lesbare Schrift soll besonders geachtet werden. Ver-
langt werden für die plastischen Tafeln Photographien nach
einem plastischen Modell nicht unter 20 cm und nicht über
40 cm, für die bemalten Tafeln farbige Darstellungen in
gleicher Größe. Die Hauptmaße sind einzuschreiben. Ver-
langt wird die Beigabe einer Schriftprobe in natürlicher
Größe, in Photographie oder Zeichnung.

Zu 3: Einfache Monumente. Erinnerungsmale für die
Gefallenen von Ortschaften, Körperschaften oder Truppen-
teilen. Auch kleine Brunnen und Brunnenhäuschen mit
einem passenden Hinweis auf den Krieg oder die Ge-
fallenen sind nicht ausgeschlossen. Wetterfestigkeit ist
auch hier Bedingung. Verlangt wird ein Blatt mit einer
geometrischen Zeichnung der Hauptansicht im Maßstab
1 : 10 und der Nebenansichten in kleinerem Maßstabe, ferner
ein zweites Blatt mit einem Schaubilde im Maßstabe 1 : 10
oder statt dessen eine gute Photographie nach einem plasti-
schen Modell im Maßstab 1 : 10. Die letztere Form ist be-
sonders erwünscht. Eine Maßstabsfigur ist mitzuzeichnen.

Zu 4: Bildstöcke. Es soll der Versuch gemacht werden,
den Bildstockgedanken, wie er jetzt lediglich religiösen
Zwecken dient, der Kriegerehrung nutzbar zu machen.
Dabei ist für katholische Gegenden die Verbindung mit
Darstellungen religiösen Charakters erwünscht, für pro-
testantische Gegenden nicht unbedingt erforderlich. Für

protestantische Gegenden wird überhaupt mehr Wert dar-
auf gelegt, daß ähnlich den Bildstöcken und Wallfahrts-
zeichen der katholischen Lande, wie sie an Wegekreuzungen
oder anderen charakteristischen Stellen der Landschaft auf-
gestellt sind, einprägsame kleine Gebilde erfunden werden,
die den Gedanken des süddeutschen Bildstocks schöpferisch
erweitern. Die Art der Zeichnung, ob geometrische Zeich-
nung, Schaubild oder Photographie nach Modell, ist frei-
gestellt. Bildgröße des Werkes nicht unter 20 cm und nicht
über 40 cm, Maßstab und Maßstabsfigur sind mitzuzeichnen.

Zu 5: Gedächtniskapellen. Gleich den Bildstöcken eignen
sich auch Kapellen in der Art der heutigen Andachts- und
Wallfahrtskapellen zur Ehrung unserer Gefallenen und zu
Gedächtniszeichen für die große Zeit. Auch diese Aufgabe
ist für katholische und protestantische Gegenden verschieden
zu lösen. Die Baukosten sollen 12 000 Mark nicht übersteigen.
Es ist kenntlich zu machen, wie die Umgebung gedacht ist.
Verlangt werden Zeichnungen im Maßstab 1: 20, Grundriß,
Schnitt und Aufriß 1 : 50, sowie Schaubild oder Aufnahme
nach plastischem Modell. Maßstabsfigur ist einzuzeichnen.

Allgemeines. Sämtliche Zeichnungen sind ungerahmt
einzureichen. Die einzelne Blattgröße darf das Maß 50 : 70
nicht überschreiten. Um diese Größe einzuhalten, können
die vorgeschriebenen Maßstäbe im Notfall verkleinert wer-
den. Die genauen Preise für die Gesamtherstellung ohne
Fundament aber mit Honorar sind anzugeben.

Neben der künstlerisch selbständigen Verwendung
historischer Sinnbilder sollen insbesondere gute Ausdrucks-
formen für das moderne Kriegsgerät angestrebt werden.

Zur Verteilung gelangen Preise im Gesamtbetrage von
15000 Mark, und zwar 5 Preise zu 1000 Mark, 10 Preise
zu 500 Mark, 25 Preise zu 200 Mark.

Diese 40 Preise sollen unter allen Umständen zur Ver-
teilung kommen, und zwar für alle Aufgaben möglichst gleich-
mäßig. Eine andere Verteilung behält sich jedoch das Preis-
gericht vor. Die preisgekrönten Entwürfe werden Eigentum
des Bundes deutscher Gelehrter und Künstler. Auch von
den übrigen Arbeiten soll eine Anzahl angekauft werden.
Außerdem kann auf »ehrenvolle Erwähnung« erkannt werden.

Das Preisgericht besteht aus den Herren: Amersdorffer-
Berlin, Behrens-Neubabelsberg, Billing-Karlsruhe, Blunck-
Berlin, Graul-Leipzig, Hahn-München, Hosaeus-Berlin,
Huber-Feldkirch-Düsseldorf, Kutschmann-Berlin, Manzel-
Berlin, Meier-Graefe-Berlin, Poelzig-Dresden, Schaper-
Berlin, Seeck-Berlin, Tuaillon- Berlin.

Die Arbeiten müssen bis zum 25. Oktober an die Ge-
schäftsstelle des Bundes deutscher Gelehrter und Künstler
(Kulturbund), Berlin, Unter den Linden 38, gelangt oder
bis zu diesem Tage bei der Post eingeliefert sein. Jeder
Entwurf ist mit einem Kennwort zu versehen, Name und
genaue Adresse des Einsenders sind in einem geschlossenen
Umschlag mit demselben Kennwort beizufügen, auch ist
eine Adresse für die Rücksendung anzugeben.

Die Entwürfe werden öffentlich ausgestellt. Entwürfe,
die dem Programm nicht entsprechen, werden von der Be-
urteilung ausgeschlossen. Der Teilnehmer am Wettbewerb
erklärt sich mit den Bedingungen einverstanden und auch
damit, daß seine Arbeiten ausgestellt sowie in dem vom
Kulturbund geplanten Sammelwerk veröffentlicht werden.

Die Beteiligung an dem Wettbewerb unter Einhaltung
der angeführten Bedingungen ist jedem reichsdeutschen
Künstler freigestellt.

Es ist jedoch gestattet, außerhalb des Wettbewerbes
Arbeiten unter Namensnennung einzureichen. Diese Ar-
beiten kommen für die Zuerkennung eines Preises nicht
in Frage, werden aber unter der Bezeichnung »außer Wett-
bewerb« mit öffentlich ausgestellt. Sie sollen auch gleich
den preisgekrönten Arbeiten für die Veröffentlichung durch

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