l inclet also die steuerliche Begünstigung der Rtick-
lagen nur bis zu dem Zeitpunkte statt, bis zu dein
etwa in einem späteren Steuerabschnitt die Entnahmen
aus dem Betriebe den steuerlichen Gewinn tibersteigen,
so bedeutet sie docli jedenfalls ftir die Gegenwart eine
wesentliche Erleichterung ftir den Steuerpflichtigen,
insbesondere auch eine Ersparung an Zinsen bis zum
Zeitpunkt der etwaigen späteren Entnahmen.
Fiir die leitenden Angestellten inländischer Kunst-
handlungen ist es von Bedeutung, daß sie, auch wenn
sie sich im Auslande aufhalten, im Sinne der Steuer-
gesetze so behandelt werden, als wenn sie ihren Wohn-
sitz im Inlande hätten. Sie unterliegen also der inlän-
dischen Besteuerung.
Während ftir den Kunsthändler der Besitz von Kunst-
werken untrennbar mit der Besteuerung verbunden
ist, ist die Rechtslage f’iir die Einkommensteuer des
Kunstsammlers schon deshalb eine verschiedene, weil
seine Sammlertätigkeit vom Gesetz nicht als eine ge-
werbliche angesehen wird, und er demnach auch nicht
zur Ftihrung kaufmännischer Geschäftsbiicher ver-
pflichtet ist. Die Einsetzung eines Entwertungskontos,
sowie die Bildung steuerlich begünstigter Rücklagen
kommt ftir den Kunstsammler als solchen niclit in Be-
tracht. Sobald der Kunstsammler allerdings die von
ihm erworbenen Kunstwerke in den Kreislauf des
Gtiteraustausches einreiht, unterliegt der hieraus er-
zielte Gewinn dann der Besteuerung, wenn zwischen
Anschaffung und Yeräußerung des Kunstwerkes ein
Zeitraum von weniger als drei Monaten liegt. Dei
Kunstsammler ist liier von der Steuerpflicht jedoch
dann befreit, wenn eL* nacJiweist, daß er das Kunst-
werk nicht zum Zwecke gewinnbringender Wieder-
veräußerung erworben liat oder wenn der erzielte
Gewinn den Betrag von 1000 Reichsmark nicht er-
reicli i.
Edvard Munch
Selraa Harden, die Witwe
Maximilian Hardens, ist am
17. Januar unerwartet ge-
storben. Sie war eine
Schwester von Frau Ge-
heimrat Dr. Franka Min-
den. Frau Flarden war in
den kunstfreundlichen und
literarischen Kreisen Ber-
lins sehr bekannt und ge-
schätzt, ist Mitbegründerin
der deutsch - französischen
Porträt Selma Harden
1894
Gesellschaft gewesen und
hat für die Yerständigung
der Yölker untereinauder
intensiv gewirkt. Seit Jahr
und Tag war sie damit be-
schäftigt, die nachgelassene
wertvolle politische Korre-
spondenz ihres Mannes zu
sichten. Der Name Selrna
Hardens wird nicht ver-
gessen werden.
lagen nur bis zu dem Zeitpunkte statt, bis zu dein
etwa in einem späteren Steuerabschnitt die Entnahmen
aus dem Betriebe den steuerlichen Gewinn tibersteigen,
so bedeutet sie docli jedenfalls ftir die Gegenwart eine
wesentliche Erleichterung ftir den Steuerpflichtigen,
insbesondere auch eine Ersparung an Zinsen bis zum
Zeitpunkt der etwaigen späteren Entnahmen.
Fiir die leitenden Angestellten inländischer Kunst-
handlungen ist es von Bedeutung, daß sie, auch wenn
sie sich im Auslande aufhalten, im Sinne der Steuer-
gesetze so behandelt werden, als wenn sie ihren Wohn-
sitz im Inlande hätten. Sie unterliegen also der inlän-
dischen Besteuerung.
Während ftir den Kunsthändler der Besitz von Kunst-
werken untrennbar mit der Besteuerung verbunden
ist, ist die Rechtslage f’iir die Einkommensteuer des
Kunstsammlers schon deshalb eine verschiedene, weil
seine Sammlertätigkeit vom Gesetz nicht als eine ge-
werbliche angesehen wird, und er demnach auch nicht
zur Ftihrung kaufmännischer Geschäftsbiicher ver-
pflichtet ist. Die Einsetzung eines Entwertungskontos,
sowie die Bildung steuerlich begünstigter Rücklagen
kommt ftir den Kunstsammler als solchen niclit in Be-
tracht. Sobald der Kunstsammler allerdings die von
ihm erworbenen Kunstwerke in den Kreislauf des
Gtiteraustausches einreiht, unterliegt der hieraus er-
zielte Gewinn dann der Besteuerung, wenn zwischen
Anschaffung und Yeräußerung des Kunstwerkes ein
Zeitraum von weniger als drei Monaten liegt. Dei
Kunstsammler ist liier von der Steuerpflicht jedoch
dann befreit, wenn eL* nacJiweist, daß er das Kunst-
werk nicht zum Zwecke gewinnbringender Wieder-
veräußerung erworben liat oder wenn der erzielte
Gewinn den Betrag von 1000 Reichsmark nicht er-
reicli i.
Edvard Munch
Selraa Harden, die Witwe
Maximilian Hardens, ist am
17. Januar unerwartet ge-
storben. Sie war eine
Schwester von Frau Ge-
heimrat Dr. Franka Min-
den. Frau Flarden war in
den kunstfreundlichen und
literarischen Kreisen Ber-
lins sehr bekannt und ge-
schätzt, ist Mitbegründerin
der deutsch - französischen
Porträt Selma Harden
1894
Gesellschaft gewesen und
hat für die Yerständigung
der Yölker untereinauder
intensiv gewirkt. Seit Jahr
und Tag war sie damit be-
schäftigt, die nachgelassene
wertvolle politische Korre-
spondenz ihres Mannes zu
sichten. Der Name Selrna
Hardens wird nicht ver-
gessen werden.