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Kurpfälzer Jahrbuch: ein Volksbuch über heimatliche Geschichtsforschung, das künstlerische, geistige und wirtschaftliche Leben des Gebietes der einstigen Kurpfalz — 4.1928

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Walter, Friedrich: Die Mannheimer Stadttore
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https://doi.org/10.11588/diglit.29785#0050

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vorhanden. Die seitlichen Arkaden der Stadtseite wurden gleichfalls zu
Durchgängen ausgebaut. Sie dienten dem Fuhgängerverkehr, während
die ursprüngliche mittlere Durchfahrt für den Wagenverkehr bestimmt
war. Der wohl von Dyckerhoff herrührende Architekturschmuck war dem
zu Deginn des 19. Jahrhunderts herrschenden klassizistischen Stil ange-
paht. Daraus bezieht sich iRieger's Demerkung (S. 183): Die Auhenseite
ist bei der Deränderung in dorischer Ordnung wieder hergestellt worden."

In einec Zeit, die rücksichtslos solche alten Wahrzeichen beseitigte

Das Nheintor, Ltadtseite 1782
(Nach dem Ltich von Klauber)

und in anderen Städten noch viel wertvollere Architekturdenkmäler ver-
nichtete, wurde das Äeckartor abgerissen. Damals schrieb die angesehenste
Mannheimer Zeitung, das „MannheimerIournal" (13. Aovembsr 1842):
„Dieser allec architektonischen Zierde ermangelnde Steinhaufen war längst
vielen Bewohnern dsr Dreiten Strahe ein Dorn im Auge, weil er die
Aussicht auf dsn Melibocus störend hemmte und das Gebäude ohnehin
schon lange seinem ursprünglichen Zwecke entwachsen war. Weit impo-
santer wird sich später diese Strahe mit den Portalen der neuen Ketten-
brücks schliehen, welche in edler Form eine namhafte Höhs erhalteu wer-
den. Man glaubt auch, dah nach dem Derschwinden des Neckartores
die beiden Seiten der Äeckarbarrieren bald mit schönen Wohnhäusern
verziert werden und dadurch dieser bisher etwas verödete Stadtteil
neues Leben gewinnen wird."

Dei Verhandlungen von 1840/41 hatte die Stadt sich der großherzog-
lichen Domänenverwaltung als Eigentümer gegenüber bereit erklärt, das
Lor auf Abbruch käuflich zu erwerben. Die Stadt schätzte den Wert des
Gebäudes auf 1250 Gulden, öie Abbruchkostsn auf 380 Gulden, und
erbot sich für 870 Gulden zur Uebernahme bereit. Da die Angelegenheit
 
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