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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Antiquitäten, Gobelins, Glasgemälde, Gemälde älterer Meister: Nachlass A. von Grand Ry, Rittergutbesitzer, Schloss Thal bei Aachen, und anderer Besitz ; Versteigerung: Mittwoch, den 11., Donnerstag, den 12. Februar, Freitag, den 13. [1920] — Köln, Nr. 188.1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.15546#0004
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V erkaufs-Ordnung.
Mittwoch den 11. Februar 1920 von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 1—306: Steinzeugarbeiten von
Raeren, Siegburg, Westerwald, Kreussen. — Geschnittene Gläser von Böhmen, Sachsen,
Schlesien. — Deutsche und holländische Fayencen. — Arbeiten in Siiber, Bronze,
Kupfer. — Europäisches Porzelian.
Donnerstag den 12. Februar 1920 von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 307—601: Altchinesische
und japanische Porzellane. —- Waffen. — Arbeiten in Zinn. — Eingelegte und geschnitzte
Möbel. — Arbeiten in Holz, Elfenbein, Wachs usw.
Freitag den 13. Februar 1920 von 10—1 Uhr: Nr. 602—719 (Schiuß): Französische Gobelins
17. Jahrh. — Gotische Giasgemäide — Ölgemäide älterer und neuzeitlicher Meister. —
Aquarelle. — Graphische Biätter.
Bedingungen.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Ver-
steigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder für den
Schaden, den er anrichtet, haftbar ist.
Der Verkauf geschieht gegen sofortige Barzahlung. Der Ansteigerer hat außer dem
Steigpreise das gewöhnliche Aufgeid von zehn Prozent zu entrichten. Die Auktionsleitung
hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt; Rekia-
mationen nach dem Zuschiage können also nicht berücksichtigt werden. Da der Kataiog nur
instruierend ist, werden seine Angaben nicht gewährleistet.
Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhaib der Reihenfoige zu verkaufen,
zusammenzusteiien oder zu teilen. Erfoigt versehentiich der Zuschlag nach einem Doppel-
gebot, so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.
Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Aufhebung
bis zur Abnahme geschieht aui Geiahr des Ansteigerers.
KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ'
Buchhandlung und Antiquariat Inh. P. Hanstein & Söhne
Köln a. Rh., Neumarkt 3.
Fernruf A 1940.
 
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