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810. Heidelberg, gleicher Standpunkt wie No. 808, mit der fer-
tigen Brücke, von Rieger, 1787. Klein Folio.
811. Heidelberg, nach dem Gemälde von Müller, (s. No. 775),
Radirung von Primavesi.
812. Die Moschee im Schwetzinger Garten, gestochen und
in Wasserfarben gemalt von Cuntz; dem Kurfürsten Carl Theodor ge-
widmet. Folio.
813. The castle and town of Heidelberg, drawn by Turner,
engraved by Prior-, Kupferstich nach einem Aquarell des berühmten
englischen Landschaftsmalers. Folio.
814. Das Portal des Otto-Heinrichsbau.es, nach einer Um-
risszeichnung von Graimberg, gestochen von Blum. Folio.
815. Der Kamin Kurfürst Friedrichs II. im Ruprechtsbau,
gezeichnet von Architekt Denzinger, gestochen von Tapier. Folio.
ein leider sehr beschädigtes aber doch zu wenig bekanntes Prachtstück
deutscher Renaissance, aus dem Jahre 1535, hier von sehr geschickter
Hand in Zeichnung wieder hergestellt.
816. Photographie des unter No. 914 beschriebenen Kamin-
aufsatzes, von Münnich. Folio.
VIII. Saal.
Die badische Zeit.
817. Brustbild des Markgrafen Christoph von Baden, 1515,
Photographie von Hanfstängl in Originalgrösse nach dem Gemälde des
Hans Baldung genannt Grün, in der königlich baierischen Staatsgallerie
zu Schleissheim, jetzt in der alten Pinakothek zu München.
Markgraf Christoph war der Sohn des Markgrafen Carl, der in der
Schlacht bei Seckenheim gegen Friedrich den Siegreichen unterlegen war
und 1463 einen mit vielen Opfern verbundenen Frieden, den er vor seiner
Freilassung im Augustinerkloster zu Heidelberg beschwor, mit dem-
selben eingehen musste. Als im Jahr 1504 Kurfürst Philipp, der Nach-
folger Friedrichs des Siegreichen, mit Kaiser und Reich in Krieg gerieth,
liess Kaiser Maximilian durch seine Gesandte den Markgrafen zur Be-
theiligung an diesem Kampfe auffordern, wobei ihm die Wiedergewinnung
der im Frieden von 1463 abgetretenen Gebietstheile in Aussicht gestellt
wurde. Allein Christoph widerstand der Versuchung, um diesen Preis
den Frieden zu brechen, indem er den Gesandten erklärte:
„Ehr’ und Eid gilt mir mehr denn Land und Leut.“
810. Heidelberg, gleicher Standpunkt wie No. 808, mit der fer-
tigen Brücke, von Rieger, 1787. Klein Folio.
811. Heidelberg, nach dem Gemälde von Müller, (s. No. 775),
Radirung von Primavesi.
812. Die Moschee im Schwetzinger Garten, gestochen und
in Wasserfarben gemalt von Cuntz; dem Kurfürsten Carl Theodor ge-
widmet. Folio.
813. The castle and town of Heidelberg, drawn by Turner,
engraved by Prior-, Kupferstich nach einem Aquarell des berühmten
englischen Landschaftsmalers. Folio.
814. Das Portal des Otto-Heinrichsbau.es, nach einer Um-
risszeichnung von Graimberg, gestochen von Blum. Folio.
815. Der Kamin Kurfürst Friedrichs II. im Ruprechtsbau,
gezeichnet von Architekt Denzinger, gestochen von Tapier. Folio.
ein leider sehr beschädigtes aber doch zu wenig bekanntes Prachtstück
deutscher Renaissance, aus dem Jahre 1535, hier von sehr geschickter
Hand in Zeichnung wieder hergestellt.
816. Photographie des unter No. 914 beschriebenen Kamin-
aufsatzes, von Münnich. Folio.
VIII. Saal.
Die badische Zeit.
817. Brustbild des Markgrafen Christoph von Baden, 1515,
Photographie von Hanfstängl in Originalgrösse nach dem Gemälde des
Hans Baldung genannt Grün, in der königlich baierischen Staatsgallerie
zu Schleissheim, jetzt in der alten Pinakothek zu München.
Markgraf Christoph war der Sohn des Markgrafen Carl, der in der
Schlacht bei Seckenheim gegen Friedrich den Siegreichen unterlegen war
und 1463 einen mit vielen Opfern verbundenen Frieden, den er vor seiner
Freilassung im Augustinerkloster zu Heidelberg beschwor, mit dem-
selben eingehen musste. Als im Jahr 1504 Kurfürst Philipp, der Nach-
folger Friedrichs des Siegreichen, mit Kaiser und Reich in Krieg gerieth,
liess Kaiser Maximilian durch seine Gesandte den Markgrafen zur Be-
theiligung an diesem Kampfe auffordern, wobei ihm die Wiedergewinnung
der im Frieden von 1463 abgetretenen Gebietstheile in Aussicht gestellt
wurde. Allein Christoph widerstand der Versuchung, um diesen Preis
den Frieden zu brechen, indem er den Gesandten erklärte:
„Ehr’ und Eid gilt mir mehr denn Land und Leut.“