ANHANG
Familiäres Regis unter Kaiser Sigmund.
Nach den Angaben
in den Reichsregisterbänden
Die alphabetisch geordnete Liste der Familiäres Regis folgt den Angaben in den Reichsregisterbän-
den. Sie ist, soweit möglich, ergänzt um die entsprechenden Vermerke in den Regesta Imperii, der
Personalliste bei Beinhoff, Italiener, S. 49-61 (beides auch dann, wenn dort Genannte in den Reichs-
registerbänden nicht zu finden waren), und dem Repertorium Germanicum. Aufgenommen sind
nur solche Personen, die als Empfänger einer Litera familiaritatis und/oder Litera consiliariatus
bzw. als Familiäres genannt werden. Die für den hier behandelten Zusammenhang maßgebliche Ver-
leihung von Salvus conductus wird durch die Abkürzung SC vermerkt.
Eine weitergehende prosopographische Einordnung der Genannten ist an dieser Stelle nicht ange-
strebt. Sämtliche Angaben nach den Reichsregisterbänden sind aus der Quelle übernommen und
nicht anderweitig auf ihre Korrektheit überprüft worden. Sie folgen dem Schema: Kurzform des Na-
mens/Sigle zum sozialen Stand//Name, Orts- und Herkunftsangabe (territoriale Zuordnung)/
Fundstelle des Nachweises/Datum, Ernennungsort//[=]Status (Qualität der Ernennung). Datie-
rungen werden in der gegebenen Form übernommen. Im Einzelfall können ergänzende Ausführun-
gen zur Vorlage in »...« beigegeben sein; Kommentare des Bearbeiters sind in Majuskeln gesetzt.
Siglen /nr sozialen Stand
D Bürgertum (geschätzt)
H Bürgertum, mit ausdrücklicher Angabe (Bürger, civis)
O Adel (geschätzt)
# Adel, mit ausdrücklicher Angabe (Ritter, miles, nobilis, armiger)
@ Adel mit Rangangabe (Graf, comes)
Ö Hoher Adel mit Rangangabe (Herzog, dux)
*& Geistlichkeit
f Hohe Geistlichkeit
CQ Gebildeter
44 Doppelfamiliare
AMüüznngen
LC Litera consiliariatus
LF Litera familiaritatis
SC Salvus conductus
Familiäres Regis unter Kaiser Sigmund.
Nach den Angaben
in den Reichsregisterbänden
Die alphabetisch geordnete Liste der Familiäres Regis folgt den Angaben in den Reichsregisterbän-
den. Sie ist, soweit möglich, ergänzt um die entsprechenden Vermerke in den Regesta Imperii, der
Personalliste bei Beinhoff, Italiener, S. 49-61 (beides auch dann, wenn dort Genannte in den Reichs-
registerbänden nicht zu finden waren), und dem Repertorium Germanicum. Aufgenommen sind
nur solche Personen, die als Empfänger einer Litera familiaritatis und/oder Litera consiliariatus
bzw. als Familiäres genannt werden. Die für den hier behandelten Zusammenhang maßgebliche Ver-
leihung von Salvus conductus wird durch die Abkürzung SC vermerkt.
Eine weitergehende prosopographische Einordnung der Genannten ist an dieser Stelle nicht ange-
strebt. Sämtliche Angaben nach den Reichsregisterbänden sind aus der Quelle übernommen und
nicht anderweitig auf ihre Korrektheit überprüft worden. Sie folgen dem Schema: Kurzform des Na-
mens/Sigle zum sozialen Stand//Name, Orts- und Herkunftsangabe (territoriale Zuordnung)/
Fundstelle des Nachweises/Datum, Ernennungsort//[=]Status (Qualität der Ernennung). Datie-
rungen werden in der gegebenen Form übernommen. Im Einzelfall können ergänzende Ausführun-
gen zur Vorlage in »...« beigegeben sein; Kommentare des Bearbeiters sind in Majuskeln gesetzt.
Siglen /nr sozialen Stand
D Bürgertum (geschätzt)
H Bürgertum, mit ausdrücklicher Angabe (Bürger, civis)
O Adel (geschätzt)
# Adel, mit ausdrücklicher Angabe (Ritter, miles, nobilis, armiger)
@ Adel mit Rangangabe (Graf, comes)
Ö Hoher Adel mit Rangangabe (Herzog, dux)
*& Geistlichkeit
f Hohe Geistlichkeit
CQ Gebildeter
44 Doppelfamiliare
AMüüznngen
LC Litera consiliariatus
LF Litera familiaritatis
SC Salvus conductus