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Schlick, Jutta; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
König, Fürsten und Reich: (1056 - 1159) ; Herrschaftsverständnis im Wandel — Mittelalter-Forschungen, Band 7: Stuttgart, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.34721#0148
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MofMS rerum femporaÜMm - Aufbruch in eine neue Zeit (1138-1159)

Im Gegensatz zu Heinrich dem Stolzen verfügte der Staufer Konrad weder
über eine außergewöhnlich große Hausmachtbasis^ noch - soweit diese rekonstru-
iert werden kann - über eine besonders vornehme Abstammung. Zwar konnte er
sich über seine Mutter Agnes, eine Tochter Heinrichs IV., auf salische Abstammung
berufen, doch auf väterlicher Seite läßt sich die Familie sicher lediglich bis um die
Mitte des 11. Jahrhunderts zurückverfolgen'. Vor Friedrich I. von Schwaben, dem
Vater Friedrichs und Konrads, ist nur noch dessen Vater, Graf - oder Riesgraf? -
Friedrich von Büren, wirklich greifbar, von dem aber nicht viel mehr bekannt ist, als
daß er mit Hildegard, einer Tochter aus dem Haus der Grafen von Dagsburg-Egis-
heim, verheiratet warL Welche Stellung er jedoch genau innehatte, ist immer noch
umstritten '. Der im Stemma als ältester Staufer angeführte Friedrich ist, trotz eini-
ger Identifizierungsvorschläge der Forschung, schon nur noch »ein leerer Name<T°.
So traten die Staufer erst dann erkennbar in die Reichspolitik ein, als Heinrich IV.
1079 Friedrich I. das Herzogtum Schwaben übertrug, das nach dem Abfall Rudolfs
von Rheinfelden aus der Sicht des Saliers vakant war.
Der auf die Belehnung mit dem Herzogtum Schwaben folgende Aufstieg der
Familie war allerdings bemerkenswert, denn gleichzeitig wurde Friedrich die Ehe
mit Heinrichs IV. Tochter Agnes in Aussicht gestellt. Auch wenn sie 1079 erst etwa
fünf Jahre alt und damit nicht im heiratsfähigen Alter war, bedeutete dieses Ehe-
versprechen doch einen beträchtlichen Prestigezuwachs. Denn für den Staufer lag
der Gewinn wohl in erster Linie in dem gesellschaftlichem Aufstieg, den die Ver-
bindung mit dem Herrscherhaus bedeutete", da das Herzogsamt selbst umstritten
und die Durchsetzung des staufischen Anspruchs gegenüber den Rudolf von

6 Vgl. die älteren Untersuchungen von HEUERMANN, Die Hausmachtpolitik; WERLE, Das Erbe;
BÜTTNER, Staufische Territorialpolitik; außerdem ENGELS, Beiträge, S. 102f.; DERS., Die Staufer,
S. 18f.; zuletzt BÜHLER, Remstal, S. 37-H9.
7 Der Forschung ist es bislang nicht gelungen, über den älteren Friedrich hinauszukommen, der
als letzter gemeinsamer Vorfahre im Stauferstemma im Briefbuch Wibalds von Stablo genannt
wird, das anläßlich des Scheidungsverfahrens Friedrich Barbarossas und seiner ersten Frau
Adela von Vohburg um 1153 angefertigt wurde: Wibaldi epistolae, Nr. 408, S. 547. Vgl. dazu
BÜHLER, Zur Geschichte, S. 1-5; ENGELS, Beiträge, S. 100-102; ScHWARZMAiBR, Die Heimat,
S. 16-19.
8 Vgl. dazu HLAwiTSCHKA, Zu den Grundlagen, S. 31-102; und zuletzt LEGL, Studien, insbes.
S. 58f., 218f.
9 Otto von Freising, Gesta Frederici I, c. 8, S. 144, spricht zwar von einem comes (...) ex MoMisshnis
SMeuie comihhMS ongmem immens, doch kann auch er offenbar nichts Genaueres dazu berichten,
sonst hätte er wohl kaum die Gelegenheit ausgelassen, die vornehme Herkunft der Staufer zu
unterstreichen. Ob Friedrich von Büren mit dem Pfalzgrafen in Schwaben zu identifizieren ist,
ist nach wie vor umstritten: Die Zeugenliste des D H 111. 303, in der ein Fn'den'cMS paiahMMS co-
mes H Fn'&n'cMS comes testieren, sagt über ein Verwandtschaftsverhältnis der beiden zueinander
nichts aus; die Forschung stützt sich daher allein auf das Argument, daß »in keinem anderen
Teil Schwabens (...) um diese Zeit der Name Friedrich bekannt« sei (BÜHLER, Die frühen Stau-
fer im Ries, S. 272) - eine recht schwache Basis für so weitreichende Schlüsse. Vgl. zur Stellung
Friedrichs von Büren auch SCHREINER, Die Staufer, S. 7; ENGELS, Die Staufer, S. 7; BÜHLER, Zur
Geschichte, S. 8-13.
10 ScHWARZMAiER, Die Heimat, S. 18. Zur Identifizierung dieses Friedrichs vgl. etwa BÜHLER, Die
frühen Staufer im Ries, S. 272.
11 Vgl. etwa SCHREINERS Urteil, Die Staufer, S. 7: »Herzogswürde und Königsnähe begründeten
den Aufstieg des staufischen Hauses zu überregionaler, universaler Wirksamkeit und Geltung.«
 
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