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Schlick, Jutta; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
König, Fürsten und Reich: (1056 - 1159) ; Herrschaftsverständnis im Wandel — Mittelalter-Forschungen, Band 7: Stuttgart, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.34721#0162
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146

MofMS 7*erM77i fewporaÜMm - Aufbruch in eine neue Zeit (1138-1159)

dierenf auch wenn Horst Fuhrmann noch 1993 schrieb: »Konrad - ohnehin keine po-
litisch starke und einfallsreiche Figur - gehörte zu der Generation, die noch mit vollem
Bewußtsein die Zeit vor dem Wormser Konkordat miterlebt hatte und neue Formen
königlicher Herrschaft zu entwickeln nicht fähig war«f Doch im allgemeinen, und
insbesondere seit der Relativierung des Urteils über Friedrich Barbarossa durch
Franz-Josef Schmalef wurde seine Regierungszeit jetzt als »Brücke von salischer zu
staufischer Herrschaft«^, er selbst als Wegbereiter'"" gesehen, der durchaus wichtige
Ansätze und Impulse entwickelte, auf denen sein Neffe später aufbauen konnte.
Zu diesen Verdiensten zählte zunächst die Umstrukturierung der Reichskanz-
lei »zu einer Art oberster Verwaltungsbehörde«^, aber auch die Förderung der Mi-
nisterialität, die schon unter Lothar III. immer stärker und gezielter in den Reichs-
dienst eingebunden worden war. Das vielleicht prominenteste Beispiel dafür ist der
letzte Kanzler Konrads, Arnold von Selenhofen, der einem Mainzer Ministerialen-
geschlecht entstammte. Schon im März 1138 übertrug Konrad ihm die Leitung der
Hofkapelle und 1151 das Amt des Reichskanzlers, das er bis 1153 innehatte. Unter
Friedrich Barbarossa stieg Arnold gar zum Mainzer Erzbischof auf L - In engem Zu-
sammenhang mit dem intensivierten Zugriff auf die Reichsministerialität stand zu-
dem die Systematisierung des Lehnswesens, das im Herrschaftskonzept der Stau-
fer eine so wesentliche Rolle spielte. Beide Maßnahmen sollten dem Königtum,
dessen Grundlagen in dem durch das Wormser Konkordat entstandenen Kräftesy-
stem im Reich erst wieder neu definiert werden mußten, im Konkurrenzkampf mit
den Adelsherrschaften einen Vorteil verschaffen, der allein auf territorial-politischer
Ebene nicht zu gewinnen warf
Aber auch auf diesem Gebiet blieb Konrad 111. nicht untätig. Zwar verfügte er
selbst nicht über eine ausreichende Hausmachtbasis, die die königliche Präsenz in
allen Teilen des Reichs nachhaltig hätte zur Geltung bringen können'""; doch er ver-
stand es, dieses Defizit durch eine geschickte >FamilienpolitikA" weitgehend auszu-
gleichen und sich »größere Reichsteile (...) wenigstens indirekt nachzuordnen«'"'. In
Franken konnte er auf seine eigenen Allodien und Lehen sowie auf das dort mas-
sierte Königsgut zurückgreifen, außerdem lag hier im südöstlichen Raum der Gü-
terschwerpunkt seines Schwagers Hermann von Stahleck. Diesem verlieh Konrad

92 GELDNER, Zur neueren Beurteilung; HAUSMANN, Die Anfänge des staufischen Zeitalters. Vgl.
dazu auch ENGELS, Beiträge, S. 32f.
93 FUHRMANN, Deutsche Geschichte, S. 149.
94 SCHMALE, Lothar HI. und Friedrich I.
95 ENGELS, Beiträge, S. 33.
96 Vgl. etwa ENGELS, Die Staufer, der das Konrad III. gewidmete Kapitel mit »Die Wegbereitung«
überschreibt.
97 Vgl. HAUSMANN, Reichskanzlei, S. 93-97; ENGELS, Die Staufer, S. 47f.
98 Vgl. zu Arnold von Selenhofen HAUSMANN, Reichskanzlei, S. 122-134; SCHÖNTAG, Untersu-
chungen, S. 17-35; WEiNFURTER, Verfasser, insbes. S. 318-321,328f. mit Anm. 71; DERS., Konflikt,
S. 77-83.
99 Vgl. ENGELS, Die Staufer, S. 48-52.
100 Vgl. oben S. 132 mit Anm. 6.
101 Diesen Begriff verwendet NEUMEISTER, Konrad III., S. 152. Eigentlich handelt es sich jedoch eher
um eine >Verwandtschaftspolitik< im weitesten Sinn, da nicht nur die eigene, sondern auch die
angeheirateten Familien, wie etwa die Sulzbacher, mit in Konrads Konzept einbezogen wurden.
102 HAUSMANN, Die Anfänge..., S. 62. Vgl. auch oben S. 135, Anm. 23.
 
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