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Schlick, Jutta; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
König, Fürsten und Reich: (1056 - 1159) ; Herrschaftsverständnis im Wandel — Mittelalter-Forschungen, Band 7: Stuttgart, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.34721#0166
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150

Mofas reram icmporafiam - Aufbruch in eine neue Zeit (1138-1159)

Albrecht dem Bären noch vor seiner Erhebung zum König die Übertragung des
sächsischen Herzogtums in Aussicht gestellt'^? Auf der Suche nach Verbündeten
gegen den mächtigen Welfen hatte der Staufer sich mit solchen etwas voreiligen Zu-
sagen in eine Lage manövriert, die wenig später die freie Handlungsfähigkeit sei-
ner Regierung vielleicht mehr einschränkte, als es ein starker, aber möglicherweise
loyaler Herzog von Bayern und Sachsen je gekonnt hätte. So entstand gleich zu Be-
ginn seiner Herrschaft eine denkbar ungünstige >Weichenstellung<: Konrad setzte
auf Konfrontation statt auf Integration und belastete mit dieser Entscheidung die
Entwicklungsmöglichkeiten seiner Politik'^. Da weder der Askanier Albrecht der
Bär in Sachsen noch die Babenberger in Bayern sich wirklich durchsetzen konnten,
sollte sich die erhoffte Entlastung für den immer wieder zu Hilfe gerufenen König
eher als eine zusätzliche Belastung erweisen.
Die über Unterhändler geführten Verhandlungen zwischen dem König und
Heinrich dem Stolzen kamen weder auf dem Regensburger noch auf dem darauf
folgenden Augsburger Hoftag zu einer Lösung'A Auf einem weiteren Hoftag in
Würzburg wurde Heinrich schließlich das Herzogtum Sachsen durch Fürsten-
spruch aberkannt - oder vielmehr: Konrad III. ließ ihm das Herzogtum durch die
Fürsten aberkennen, denn es handelte sich, wie Hanna Vollrath deutlich machen
konnte, bei der Urteilsfindung durch Fürstenspruch um ein Instrument des Herr-
schers, ein »Mittel in der Hand eines [sic!] der Konfliktparteien«'' . Indem der Kö-
nig »die nach Rechtsauskunft heischende Frage«'^ formulierte, gab er die Antwort
selbst schon vor'^.
Umgehend erhielt nun Albrecht der Bär das aus königlicher Sicht vakante Her-
zogtum Sachsen'^. Damit konnte der Herrscher zwar einerseits ein Wahlverspre-
chen einlösen, andererseits aber brüskierte er die Sachsen, indem er darauf verzich-
tete, ihre Zustimmung zu seiner Entscheidung einzuholen' ' - die sie ihm aber wohl
ohnehin versagt hätten, denn dafür sorgte die Kaiserinwitwe Richenza' '. Zunächst
unter ihrer Führung formierte sich der sächsische Widerstand, den auch der Tod
Heinrichs des Stolzen 1139 und selbst Richenzas 1141 nicht mehr erschüttern konnte.

124 Vgl. oben S. 135. Diesen Kausalzusammenhang scheint auch die Aussage Helmolds von Bosau,
Slawenchronik, c. 54, S. 106, nahelegen zu wollen: CowHdMS aafon rex iw soiiam regwi Zcvafas A&Z-
herfam in dacafa finTMm aisas esf, iaiasfaw esse perin'hens ^aem^aam priacipam daos lenere dacafas.
Vgl. dazu BosHOF, Staufer und Welfen, S. 325f.
125 Zu den weitreichenden Konsequenzen für das >innen<- wie >außenpolitische< Bündnissystem
vgl. HECHBERGER, Staufer und Welfen, S. 226-238.
126 Historia Welforum, c. 24, S. 46f. Zum Ablauf des Konflikts vgl. BosHOF, Staufer und Welfen,
S.319-322.
127 VoLLRATH, Fürstenurteile, S. 50.
128 Ebd.,S. 58.
129 Vgl. oben S. 69, Anm. 315.
130 Schon in D K III. 13 vom 26. Juli 1138, also unmittelbar nach dem Fürstenurteil, erscheint der
Askanier als dax ef ?aarcfn'o in der in Quedlinburg ausgestellten Urkunde als Zeuge. Vgl. dazu
BosHOF, Staufer und Welfen, S. 321 mit Anm. 43.
131 Annales Palidenses, ad a. 1138, S. 80: Cai [sc. Konrad III.] a aoaaaZZis confradicÜMr, prccipae Saxo-
aic priacipihas, ^aia dacafam regioais ipsias ahs^ae coasiZio eoraai AdeZhcrfo ?aarcZa'oai coacesscraf, oo-
Zeas eo priuarc dacea! HeiMricMm siZa coafrariaar.
132 Vgl. oben S. 126.
 
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