Herrschaft zwischen Idee und Wirklichkeit
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Um das Bild von den Beziehungen des Herrschers zu den geistlichen Fürsten
abzurunden, sei abschließend ein kurzer Blick auf das Verhältnis Konrads III. zum
Episkopat geworfen. Es ist leider noch nicht in vergleichbarer Weise erforscht und
aufgearbeitet worden wie das seines Vorgängers Lothar III. Zwar gibt es zahlreiche
Einzelstudien, besonders zu den herausragenden Geistlichen dieser Zeit; eine Ge-
samtschau steht allerdings noch aus. So kann auch hier nur anhand eines Beispiels
versucht werden, eine Tendenz aufzuspüren, die jedoch der weiteren Überprüfung
durch eine breiter angelegte Untersuchung bedarf.
Die zahlreichen Vakanzen, die zu Beginn seiner Herrschaft eintratem"^, hatten
Konrad zunächst die Möglichkeit gegeben, die Nachfolgen im Rahmen des Mögli-
chen in seinem Interesse zu beeinflussen. In Köln, Mainz, Freising, Passau, Merse-
burg, Brandenburg, Konstanz und Basel standen in relativ dichter Folge Neubeset-
zungen an; und wenn Konrad III. in keinem der Fälle gegen die Bestimmungen des
Wormser Konkordats verstieß, kann man doch davon ausgehen, daß er seine Inter-
essen bei der Wahl des neuen Bischofs in der Regel zur Geltung gebracht haben
wird^ü Das erleichterte zum einen seine erste Regierungszeit, förderte aber ande-
rerseits längerfristig die Zusammenarbeit mit den wichtigen geistlichen Zentren,
die sich durch ihre ausgeprägte Territorialpolitik schon längst zu ernstzunehmen-
den Größen in der Kräfteverteilung des Reichs entwickelt hatten.
Neben dem Mainzer Erzbistum, dem nach wie vor eine herausragende Position
unter den Metropolen zukam, das aber gerade in der Anfangsphase der Regierung
des ersten Staufers unter einem beständigen Wechsel seines Oberhirten zu leiden
hatte, und dem Trierer Erzbistum, das sich dank Alberos Beziehungen zu Kon-
rad III. kurzzeitig einer besonders engen Bindung zum Königtum rühmen konnte,
ragte insbesondere das Kölner Erzbistum an Bedeutung hervor. Arnold I., der ver-
mutlich der Familie der Merxheimer zuzurechnen isüü war zugleich der erste Bi-
schof, der während Konrads Königtum investiert wurde^ - und der einzige, der in
dieser Zeit vom Papst suspendiert und nicht wieder restituiert wurde, ohne jedoch
endgültig abgesetzt worden zu sehW Diese für die Zeit des ersten Staufers also
außergewöhnliche Situation gewährt uns Einblicke in das Beziehungsgeflecht zwi-
schen König, Bischof und Papst, weshalb dieser Sonderfall hier näher betrachtet
werden soll.
Gewählt worden war Arnold bereits im Dezember 1137, also noch vor der Er-
hebung Konrads III. zum König. Da er aber unter den Teilnehmern der Wahl von
Koblenz bezeugt isü'' und der erste Hoftag des Staufers unmittelbar darauf in Köln
stattfand, ist zu vermuten, daß Arnold zu den Anhängern Konrads gehörte^, wenn
seine Wahl nicht sogar schon zu den Vorbereitungen der Ereignisse von Koblenz zu
202 Vgl. oben S. 142 bei Anm. 66.
203 Vgl. ScHEiBELREiTER, Der Regierungsantritt, S. 53-56.
204 Vgl. GROTEN, Erzbischof Arnold I., S. 53-60. Zu Arnold I. vgl. daneben allgemein OEDiGBR, Ge-
schichte des Erzbistums Köln 1, S. 217-220; GREBE, Erzbischof Arnold I.; Series Episcoporum
V,l, S. 33f.; GROTEN, Priorenkolleg, S. 136-140.
205 Vgl. dazu oben S. 136 mit Anm. 28.
206 Vgl. GREBE, Erzbischof Arnold I., Teil 2, S. 54-70; MBYER-GEBEL, Bischofsabsetzungen, S. 182-202.
207 Vgl. oben S. 134, Anm. 17.
208 Vgl. auch GREBE, Erzbischof Arnold I., Teil 1, S. 23-25.
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Um das Bild von den Beziehungen des Herrschers zu den geistlichen Fürsten
abzurunden, sei abschließend ein kurzer Blick auf das Verhältnis Konrads III. zum
Episkopat geworfen. Es ist leider noch nicht in vergleichbarer Weise erforscht und
aufgearbeitet worden wie das seines Vorgängers Lothar III. Zwar gibt es zahlreiche
Einzelstudien, besonders zu den herausragenden Geistlichen dieser Zeit; eine Ge-
samtschau steht allerdings noch aus. So kann auch hier nur anhand eines Beispiels
versucht werden, eine Tendenz aufzuspüren, die jedoch der weiteren Überprüfung
durch eine breiter angelegte Untersuchung bedarf.
Die zahlreichen Vakanzen, die zu Beginn seiner Herrschaft eintratem"^, hatten
Konrad zunächst die Möglichkeit gegeben, die Nachfolgen im Rahmen des Mögli-
chen in seinem Interesse zu beeinflussen. In Köln, Mainz, Freising, Passau, Merse-
burg, Brandenburg, Konstanz und Basel standen in relativ dichter Folge Neubeset-
zungen an; und wenn Konrad III. in keinem der Fälle gegen die Bestimmungen des
Wormser Konkordats verstieß, kann man doch davon ausgehen, daß er seine Inter-
essen bei der Wahl des neuen Bischofs in der Regel zur Geltung gebracht haben
wird^ü Das erleichterte zum einen seine erste Regierungszeit, förderte aber ande-
rerseits längerfristig die Zusammenarbeit mit den wichtigen geistlichen Zentren,
die sich durch ihre ausgeprägte Territorialpolitik schon längst zu ernstzunehmen-
den Größen in der Kräfteverteilung des Reichs entwickelt hatten.
Neben dem Mainzer Erzbistum, dem nach wie vor eine herausragende Position
unter den Metropolen zukam, das aber gerade in der Anfangsphase der Regierung
des ersten Staufers unter einem beständigen Wechsel seines Oberhirten zu leiden
hatte, und dem Trierer Erzbistum, das sich dank Alberos Beziehungen zu Kon-
rad III. kurzzeitig einer besonders engen Bindung zum Königtum rühmen konnte,
ragte insbesondere das Kölner Erzbistum an Bedeutung hervor. Arnold I., der ver-
mutlich der Familie der Merxheimer zuzurechnen isüü war zugleich der erste Bi-
schof, der während Konrads Königtum investiert wurde^ - und der einzige, der in
dieser Zeit vom Papst suspendiert und nicht wieder restituiert wurde, ohne jedoch
endgültig abgesetzt worden zu sehW Diese für die Zeit des ersten Staufers also
außergewöhnliche Situation gewährt uns Einblicke in das Beziehungsgeflecht zwi-
schen König, Bischof und Papst, weshalb dieser Sonderfall hier näher betrachtet
werden soll.
Gewählt worden war Arnold bereits im Dezember 1137, also noch vor der Er-
hebung Konrads III. zum König. Da er aber unter den Teilnehmern der Wahl von
Koblenz bezeugt isü'' und der erste Hoftag des Staufers unmittelbar darauf in Köln
stattfand, ist zu vermuten, daß Arnold zu den Anhängern Konrads gehörte^, wenn
seine Wahl nicht sogar schon zu den Vorbereitungen der Ereignisse von Koblenz zu
202 Vgl. oben S. 142 bei Anm. 66.
203 Vgl. ScHEiBELREiTER, Der Regierungsantritt, S. 53-56.
204 Vgl. GROTEN, Erzbischof Arnold I., S. 53-60. Zu Arnold I. vgl. daneben allgemein OEDiGBR, Ge-
schichte des Erzbistums Köln 1, S. 217-220; GREBE, Erzbischof Arnold I.; Series Episcoporum
V,l, S. 33f.; GROTEN, Priorenkolleg, S. 136-140.
205 Vgl. dazu oben S. 136 mit Anm. 28.
206 Vgl. GREBE, Erzbischof Arnold I., Teil 2, S. 54-70; MBYER-GEBEL, Bischofsabsetzungen, S. 182-202.
207 Vgl. oben S. 134, Anm. 17.
208 Vgl. auch GREBE, Erzbischof Arnold I., Teil 1, S. 23-25.