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II. Die Verwaltung der Stadt
2. Die Entwicklung der Verwaltungsorgane
Über die Verwaltung der Stadt Bern im Mittelalter hat sich die historische For-
schung im Verlauf der letzten 150 Jahre an verschiedenster Stelle immer wieder
mehr oder weniger ausführlich geäussert. Wenn nun das Thema in dieser Arbeit
erneut aufgegriffen werden soll, so geschieht dies mit der Absicht, die Verwaltung
nicht als Nebenschauplatz eines Gesamtüberblicks oder einer Stadtgeschichte quasi
en passant zu behandeln, sondern sie für einmal in den Mittelpunkt der Untersu-
chung zu stellen.
Obwohl dies nur bedingt der Struktur der mittelalterlichen Stadtverwaltung
entspricht, soll die Entwicklung der bernischen Verwaltungsorgane im Folgenden
in fünf Kapiteln dargestellt werden. In einem ersten Teil werden die Räte und die
ihnen direkt zur Hand gehenden Amtsträger dargestellt, darauf soll das Funktionie-
ren der städtischen Kanzlei und das von ihnen produzierte Schriftgut zur Sprache
kommen, ein drittes Kapitel widmet sich der Finanzverwaltung, dem Handel und
Gewerbe, ein viertes dem Bau und der Erhaltung der Infrastruktur und das letzte
schliesslich dem innerstädtischen Gerichtswesen.
2.1 Die Räte und ihr »Stab«
Der jeweils amtierende Schultheiss bildete zusammen mit dem Kleinen und Gros-
sen Rat nicht nur die Regierung der Stadt, sondern zugleich auch die oberste Behör-
de für das gesamte bernische Untertanengebiet. Diesen Gremien gehörten bereits
im Mittelalter nur die einflussreichsten und vermögendsten Bürger der Stadt an,
obwohl der Kreis der ratsfähigen Familien noch keineswegs abgeschlossen und ein
Aufstieg auch am Ende des Untersuchungszeitraumes noch vergleichsweise ein-
fach möglich war. Selbstverständlich durchliefen sowohl die beiden Räte als auch
die sie in den täglichen Amtsgeschäften sehr direkt unterstützenden Amtsträger wie
Weibel oder Läufer in den untersuchten drei Jahrhunderten eine gewaltige Entwick-
lung. Sie soll in den folgenden Kapiteln nachvollzogen und wo möglich gleichzeitig
auch in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden.
2.1.1 Der Schultheiss und die städtischen Räte
2.1.1.1 Schultheiss und Rat im 13. Jahrhundert
ScltMÜ/teis und mf (oder sctüfUMS und consttUs wie sie lateinisch genannt werden)
gehören zu den wenigen Ämtern der Stadt Bern, die gemäss der Goldenen Hand-
feste bereits bei der Stadtgründung geschaffen worden sindH Da die Handfeste,
wie wir sie heute kennen, allerdings erst zwischen 1250 und 1273 entstanden ist^
und der entsprechende Absatz bei der »Erneuerung« der Urkunde durchaus
84 RQ Bern Stadt 1/11, S. 42 (Handfeste, Art. VII).
85 Vgl. dazu oben, Teil II, Kap. 1.
II. Die Verwaltung der Stadt
2. Die Entwicklung der Verwaltungsorgane
Über die Verwaltung der Stadt Bern im Mittelalter hat sich die historische For-
schung im Verlauf der letzten 150 Jahre an verschiedenster Stelle immer wieder
mehr oder weniger ausführlich geäussert. Wenn nun das Thema in dieser Arbeit
erneut aufgegriffen werden soll, so geschieht dies mit der Absicht, die Verwaltung
nicht als Nebenschauplatz eines Gesamtüberblicks oder einer Stadtgeschichte quasi
en passant zu behandeln, sondern sie für einmal in den Mittelpunkt der Untersu-
chung zu stellen.
Obwohl dies nur bedingt der Struktur der mittelalterlichen Stadtverwaltung
entspricht, soll die Entwicklung der bernischen Verwaltungsorgane im Folgenden
in fünf Kapiteln dargestellt werden. In einem ersten Teil werden die Räte und die
ihnen direkt zur Hand gehenden Amtsträger dargestellt, darauf soll das Funktionie-
ren der städtischen Kanzlei und das von ihnen produzierte Schriftgut zur Sprache
kommen, ein drittes Kapitel widmet sich der Finanzverwaltung, dem Handel und
Gewerbe, ein viertes dem Bau und der Erhaltung der Infrastruktur und das letzte
schliesslich dem innerstädtischen Gerichtswesen.
2.1 Die Räte und ihr »Stab«
Der jeweils amtierende Schultheiss bildete zusammen mit dem Kleinen und Gros-
sen Rat nicht nur die Regierung der Stadt, sondern zugleich auch die oberste Behör-
de für das gesamte bernische Untertanengebiet. Diesen Gremien gehörten bereits
im Mittelalter nur die einflussreichsten und vermögendsten Bürger der Stadt an,
obwohl der Kreis der ratsfähigen Familien noch keineswegs abgeschlossen und ein
Aufstieg auch am Ende des Untersuchungszeitraumes noch vergleichsweise ein-
fach möglich war. Selbstverständlich durchliefen sowohl die beiden Räte als auch
die sie in den täglichen Amtsgeschäften sehr direkt unterstützenden Amtsträger wie
Weibel oder Läufer in den untersuchten drei Jahrhunderten eine gewaltige Entwick-
lung. Sie soll in den folgenden Kapiteln nachvollzogen und wo möglich gleichzeitig
auch in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden.
2.1.1 Der Schultheiss und die städtischen Räte
2.1.1.1 Schultheiss und Rat im 13. Jahrhundert
ScltMÜ/teis und mf (oder sctüfUMS und consttUs wie sie lateinisch genannt werden)
gehören zu den wenigen Ämtern der Stadt Bern, die gemäss der Goldenen Hand-
feste bereits bei der Stadtgründung geschaffen worden sindH Da die Handfeste,
wie wir sie heute kennen, allerdings erst zwischen 1250 und 1273 entstanden ist^
und der entsprechende Absatz bei der »Erneuerung« der Urkunde durchaus
84 RQ Bern Stadt 1/11, S. 42 (Handfeste, Art. VII).
85 Vgl. dazu oben, Teil II, Kap. 1.