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Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Peltzer, Jörg [Bearb.]; Schwedler, Gerald [Bearb.]; Töbelmann, Paul [Bearb.]
Politische Versammlungen und ihre Rituale: Repräsentationsformen und Entscheidungsprozesse des Reichs und der Kirche im späten Mittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 27: Ostfildern, 2009

DOI Artikel:
Miethke, Jürgen: Formen der Repräsentation auf Konzilien des Mittelalters
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https://doi.org/10.11588/diglit.34740#0022

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Jürgen Miethke

Formen der Repräsentation auf
Konzilien des Mittelalters1

I. Konzilien der Alten Kirche

Die synodale Praxis des Mittelalters blieb in sichtlicher Kontinuität zu den anti-
ken Voraussetzungen, führte aber auch zu gewichtigen Strukturveränderungen.
Eine »Synode« (griechisch guvoSoc) oder ein »Konzil« (lateinisch concilium), d. h.
für die Kirche eine Versammlung der Gemeinde oder der Gemeindeleiter, hat
die christliche Kirche seit ihren Anfängen gekannt. Dass sich die Vertreter ver-
schiedener Gemeinden trafen, um gemeinsame Angelegenheiten zu entschei-
den, ist früh bezeugt. In Gal 2,1-10 und im 15. Kapitel der Apostelgeschichte
wird über das sogenannte >Apostelkonzil< in Jerusalem berichtet. Hier haben
die Apostel in Jerusalem gemeinsam mit den Heidenmissionaren Paulus und
Barnabas strittige Fragen der Heiden- und Judenmission verbindlich geregelt.
Von Repräsentation war damals nicht die Rede, die Beteiligten konnten, wenn
wir der Apostelgeschichte glauben sollen, ihre Beschlüsse folgendermaßen for-
mulieren: »Der Heilige Geist und wir haben beschlossen, euch keine Beschwer
mehr aufzuerlegen als nur diese nötigen Stücke«.2 Wo der Heilige Geist sprach,
musste jeder Widerspruch verstummen. Zudem sicherte seine Gegenwart die
Wahrheit des gefundenen Beschlusses.
Wachstum und Ausbreitung des Christentums ließen die Suche nach inne-
rer Einheit dringender werden. Synoden sind seit dem Ende des 2. Jhs. bezeugt,
einer Zeit also, in der der sogenannte »monarchische Episkopat« sich als allge-
meine Gemeindestruktur durchsetzte.3 Diese Synoden waren damit beschäf-
tigt, Leitlinien für das christliche Leben, für Gottesdienst und Glaubenslehren
zu beraten. Das galt zunächst regional, konnte aber auf andere Regionen über-

1 Am Wortlaut des Vortrags, wie ich ihn am 16. November 2007 in Heidelberg gehalten habe,
habe ich nichts verändert, habe nur die nötigsten Nachweise hinzugefügt. Eine vollständige
Bibliographie ist nirgendwo angestrebt. Abschluss des Ms. Ende Februar 2008.
2 In der Vulgata heißt es (Act. 15,28): Visum est spiritui sancto et nobis nihil ultra imponere vobis
oneris quam haec necessaria.
3 Klassisch die Studie von Hans von Campenhausen, Kirchliches Amt und geistliche Vollmacht
in den ersten drei Jahrhunderten, 2. durchges. Aufl. (Beiträge zur historischen Theologie 14),
Tübingen 1963; vgl. auch Carl Andresen, Die Kirchen der alten Christenheit (Die Religionen
der Menschheit 29,1/2), Stuttgart u. a. 1971.
 
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