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Peltzer, Jörg [Bearb.]; Schwedler, Gerald [Bearb.]; Töbelmann, Paul [Bearb.]; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Politische Versammlungen und ihre Rituale: Repräsentationsformen und Entscheidungsprozesse des Reichs und der Kirche im späten Mittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 27: Ostfildern, 2009

DOI Artikel:
Annas, Gabrielle,: Repräsentation, Sitz und Stimme. Zur fürstlichen Stellvertretung auf Reichsversammlungen des späten Mittelalters
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https://doi.org/10.11588/diglit.34740#0114

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Gabriele Annas

Repräsentation, Sitz und Stimme.
Zur fürstlichen Stellvertretung auf
Reichsversammlungen des späten Mittelalters

Wenn Hasso Hofmann in seiner grundlegenden Studie über »Repräsentation.
Studien zur Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis ins 19. Jahrhundert«
einleitend zunächst den staatstheoretischen Bedeutungskosmos des Begriffs
>Repräsentation< auffächert, so wird dabei zugleich deutlich, dass es zumindest
in der deutschen Sprache keinen terminologischen Konsens hinsichtlich der
Bedeutung des Ausdrucks >Repräsentation< gibt.1 Die zitierte inhaltliche Band-
breite reicht dabei von der Kennzeichnung der »Idee der Repräsentation« als
einem »wesentliche[n], wenn nicht sogar d[em] entscheidende[n] Bildungsge-
setz des Modernen Staates«2 über die Beschreibung als »Kern des Problems der
modernen Verzahnung von Staat und Gesellschaft«3 bis schließlich zum Ver-
weis auf ihre Bedeutung als »eine der entscheidenden Grundkategorien alles
geistigen und Wertverhaltens«.4 Mit dieser modernen staatstheoretischen Per-
spektive konvergieren darüber hinaus weitere juristische, ekklesiologische und
politische Bedeutungsfelder, die mit Stichworten wie dem ius repraesentationis
im Erbrecht und der repraesentatio identitatis in der konziliaren Bewegung sowie
im Kontext des politischen Tagungswesens verknüpft sind.5 Im Unterschied
1 Vgl. Hasso Hofmann, Repräsentation. Studien zur Wort- und Begriffsgeschichte von der Anti-
ke bis ins 19. Jahrhundert (Schriften zur Verfassungsgeschichte 22), Berlin 42003, S. 15 f. - Hier-
zu auch: I. Reiter, Art. >Repräsentation<, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschich-
te 4, 1990, Sp. 904—911, hier Sp. 904: »Repräsentation stellt einen der zentralen und zugleich
inhaltlich umstrittensten Begriffe der Staats-, im speziellen der Demokratietheorie dar ....«
2 Herbert Krüger, Allgemeine Staatslehre, Stuttgart 1964 (21966), S. 232-253, hier S. 236; vgl.
Hofmann, Repräsentation (wie Anm. 1), S. 16.
3 Ebd., S. 15, unter Hinweis auf Rüdiger Altmann, Zur Rechtsstellung der öffentlichen Ver-
bände, in: Zeitschrift für Politik, Neue Folge 2,1955, S. 211-227, hier S. 226: »Der Staat hat mit
dem Monopol der Entscheidung über die Öffentlichkeit auch das alleinige Recht auf Reprä-
sentation verloren. Es ist in beträchtlichem Maß auf die sozialen und politischen Verbände
übergegangen, die heute den Charakter der Gesellschaft prägen und ihre Öffentlichkeit mit-
bestimmen.«
4 Erich Kaufmann, Zur Problematik des Volkswillens (1931), in: Erich Kaufmann, Gesam-
melte Schriften. Zum achtzigsten Geburtstag des Verfassers am 21. September 1960. Bd. 3.
Rechtsidee und Recht. Rechtsphilosophische und ideengeschichtliche Bemühungen aus fünf
Jahrzehnten, hg. von Albert Hilger van Scherpenberg u. a., Göttingen 1960, S. 272-284, hier
S. 275 f.; vgl. Hofmann, Repräsentation (wie Anm. 1), S. 16.
5 Hierzu zusammenfassend: Reiter, Art. >Repräsentation< (wie Anm. 1), Sp. 904-906; Adalbert
Podlech, Art. >Repräsentation<, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur
politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hg. von Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart
 
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