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Bock, Nils; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Herolde im römisch-deutschen Reich: Studie zur adligen Kommunikation im späten Mittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 49: Ostfildern, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.38798#0172

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von Herolden in die Dienste eines adligen Herrn, die Aufgaben und Leitsätze
der Amtsführung und ihre Rechte.
5.2.1 Merkmale des Institutionalisierungsprozesses franko-burgundischer und
französischer Herolde: Ein Vergleichsbeispiel
5.2.1.1 Ausbildung und hierarchische Organisation
War zuvor schon die Rede von Persevanten, Herolden und Wappenkönigen,
soll die hierarchische Ordnung des Heroldsamtes als ein Strukturmerkmal des
Institutionalisierungsprozesses kurz näher vorgestellt werden. Eng verbunden
ist sie mit dem Versuch der Einführung einer geregelten Ausbildung der He-
rolde. Die Hierarchie des Heroldsamtes besteht primär aus drei Rangstufen
(Persevanten, Herolden und Wappenkönige), für deren Ausbildung es erste
Anzeichen im französischsprachigen Raum ab dem Ende des 13. Jahrhunderts
gibt.528 Die französischsprachigen Texte zum Heroldsamt geben vor, dass der
Anwärter auf das Amt eines Persevanten zunächst auf physische und morali-
sche Eignung geprüft wurde. Anschließend erfolgte die symbolische Taufe mit
Wein durch seinen neuen Herrn oder einen Wappenkönig.529 Von der Summe,
die der Herr für die benutzte Tauf tasse bezahlte, wurde ein Abzeichen mit
seinem Wappen angefertigt. Auf der Brust getragen, zeugte es sodann vom
Patron des Persevanten. Darüber hinaus konnte ihm ein Wappenrock angelegt
werden, jedoch nicht in gewöhnlicher Position, sondern le longs des bras, d. h.
mit den längeren Vorder- und Rückseiten über den Armen. Die Quellen ver-
treten keine gemeinsame Meinung in diesem Punkt.530 Ihr Status als Anwärter
bedingt außerdem, dass sie nicht die gleichen Rechte wie Herolde hatten, noch
nicht zum Hôtel ihres Herrn gehörten und kein Anrecht auf die largesse hatten.

528 Melville, Bel office; Boudreau, Messagers; Hiltmann, Herolde; Simonneau, Grandeur,
S. 45-64.
529 Melville, Calabre; Marche, Mémoires, Bd. 4, S. 66-70 und Parties inédites, hg. von Ro-
land, S. 52-61. Für ihre tatsächliche Ausführung in Form einer Taufe mit einer Tasse Wein
oder Wasser gibt es beispielsweise in Rechnungsbüchern Hinweise, die Einträge für den
Rückkauf der Tasse nach der Taufe des Herolds durch den Herrscher enthalten. Zeichen der
Bedeutung, die am burgundischen Hof diesem Akt zugeschrieben wurde, lässt sich daran
ermessen, dass auch fremde Herolde durch den burgundischen Herzog getauft wurden.
Aufmerksamkeit erhält hier der Fall eines Persevanten des würrtembergischen Grafen mit
Namen Passavant, der auf einer der von Burgund lehnsrechtlich verbundenen Herrschaften
der Grafschaft Mömpelgard; vgl. Lille, ADN, B 2017, fol. 284r (ID 13682), abgedruckt in
Reichstagsakten 19,1, S. 190. Zur Frage um die Identität des gemeineten würrtembergischen
Grafen und zum zeitlichen Kontext siehe PARA VICINI, Philippe le Bon und Dieter MERTENS:
Die württ ember gischen Höfe in den Krisen von Dynastie und Land im 15. und frühen
16. Jahrhundert, in: Peter RÜCKERT (Hg.): Der württembergische Hof im 15. Jahrhundert. Bei-
träge einer Vortragsreihe des Arbeitskreises für Landes- und Ortsgeschichte, Stuttgart 2006,
S. 75-98, hier S. 84 mit Anm. 41. Weitere Beispiele bei Hiltmann, Herolde, S. 48 sowie in der
Hofordnung Philipps des Guten; vgl. Die Hofordnungen der Herzoge von Burgund. Bd. 1:
Philipp der Gute, 1407-1467, hgg. von Holger KRUSE, Werner PARA VICINI, Ostfildern 2005
(Instrumenta).
53° Olivier de La Marche erwähnt die Vergabe eines Tabards an Persevanten; Marche, Mé-
moires, Bd. 4, S. 67. Der Herold Sicile hingegen spricht ihnen dieses Recht ab; siehe Parties
inédites, hg. von Roland, S. 53.
 
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