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Bock, Nils; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Herolde im römisch-deutschen Reich: Studie zur adligen Kommunikation im späten Mittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 49: Ostfildern, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.38798#0307

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306

Medium adliger Kommunikation

8.6 Zusammenfassung
Die Rolle der Herolde in Zeremonien und die durch ihr symbolisches Handeln
ausgedrückten Inhalte sind auch am Anfang des 16. lahrhunderts weniger
feststehend als dies der Herold Thomas Isaac in seinem eingangs erwähnten
Zitat glauben machen möchte. Viel mehr weisen die Befunde auf eine Variabi-
lität der Positionen von Herolden wie Musikern innerhalb des Rahmens ihrer
Anordnung vor dem Zentrum des Zuges auf. Zugleich macht die zunehmen-
de Differenzierung zwischen beiden Gruppen, die vor der Mitte des 15. lahr-
hunderts meist in corpore genannt werden, auf eine funktionale Trennung
aufmerksam. Dies deutet auf eine differenziertere Betrachtung der Einsatz-
und Aussagemöglichkeiten des repräsentativen und taktangebenden Klangs
der Instrumente (Trompete, Pauke, Pfeife) auf der einen Seite und der Wap-
penröcke tragenden Herolde als dynastisch-territoriales Kommunikationsmit-
tel auf der anderen Seite hin. Diese funktionale Unterscheidung schlägt sich
auch in Handlungsmustern nieder, die den Herolden teilweise in den gleichen
historischen Kontexten übertragen wurden.
Im Rahmen der Hochzeiten konnten Herolde als Mittel der Repräsentation
der zu vollziehenden Verbindung zwischen zwei Herrschaften eingesetzt
werden, ihre Abwesenheit in den ausführlichen Berichten fürstlicher Hochzei-
ten in den 1470er fahren legt aber die Vermutung nahe, dass auf ihre Einbe-
ziehung in die Zeremonien auch verzichtet wurde. Ein- und Umzüge eigneten
sich in besonderer Weise dazu, gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge dar-
zustellen, weil alle sozialen Gruppen daran teilnahmen. Die Gesellschaft agier-
te in nuce, weshalb die für das mittelalterliche Zusammenleben wichtigen
gesellschaftlichen Rangordnungen sich exemplarisch abbilden ließen. Gerade
weil dies so ist, kam es in diesen Zusammenhängen häufig zu Streitigkeiten
über den Rang, weil sich aus den Positionierungen Ansprüche für zukünftige
Manifestationen ableiten ließen. Zentral im Zusammenhang der oben genann-
ten Beispiele sind die Zurschaustellung der königlichen Prärogative sowie der
Vorranganspruch und die Unterstreichung ihrer Legitimität. Als Vergleichs-
beispiel kann für diesen Sachverhalt der Versuch Karls des Kühnen beim Tref-
fen 1473 in Trier gelten, seine Ansprüche auf ein Königtum auch symbolisch-
expressiv durch vielfältige Mittel und darunter die große Anzahl burgundi-
scher Herolde zum Ausdruck zu bringen. Manifestationen mit großem materi-
ellem und personellem Aufwand konnten aufgrund der zur Schau gestellten
Macht und Leistungsfähigkeit beeindruckend wirken und stellten eine Mög-
lichkeit dar diese auch physisch wahrnehmbar zu gestalten. Scheitern, Lächer-
lichkeit und Anklage als Hochmut konnten aber auch die Folge sein. Aus die-
sem Grund wurde die königliche und fürstliche Herrschaftsrepräsentation
gegenüber den Adligen des Reichs und auswärtigen Regenten nicht zu den
primären Herrschaftsinstrumenten gezählt.895 Dies ist bei der Bewertung des

Vgl. Schwedler, Herrschertreffen, S. 41 OMI 1.
 
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