Die Grundherrschaft der Reichenau
459
Kirchensatz in Eigeltingen hatte 1356 Graf Man-
gold zu Leibzucht; 1363 sind neben dem Keil-
hof 4 Huben, 2 Gütchen und 2 Mühlen in Gläu-
bigerhand dreier Töchter Albrechts von Klingen-
berg und gehen in diesem Jahre an Ritter Burkhard
von Ellerbach über. Im ganzen lassen sich hier
aus verschredenen Nachrichten 6 Huben, 7 Schup-
posen, 3 Mühlen und ,derWidmerin Lehen' nach
weisen, doch könnten einzelne dieser Güter iden-
tisch sein. Frühzeitige Verselbständigung der Ge-
meinde bezeugt ein Wäldertausch bei Eigeltin-
gen, durch den (1235) das Schmiedeholz daselbst
an Salem, der in langensteinischer Lehenshand be-
findliche Wald Hart bei Hirschlanden aber an
die Gemeinde kam.17)
Unter den Zuwendungen Ludwigs d. Fr., die
Oheim irrig dem letzten Karolinger Austra-
siens zuschreibt, liegen zwei westlich des Unter-
sees. W orblingen, dessen Zehnten die Äbte
noch spät verleihen, und das in einer Wanne des
Schienerbergs versteckt ruhende Schienen, das
schon im 9. Jhdt. aus einer selbständigen kleinen
Abtei zu einem reichenauischen Eigenklösterlein
herabsank. Vogtei und Dinghof (mit Meieramt
und 5 Schuposen) waren Lehen der von Schienen
ebenso die Höfe Bühlarz und Riedern. Der
Keilhof zinst 1490 mit 13 Schill, in das Amt
Steckborn. Langenmoos und der Neusatz einer
Mühle zu Hofen, ferner Güter in Schienen
werden in Lehenshand der von Marbach genannt.
Rheinseitig lag eine reichenauische Villikation in
Wangen, deren Zuwendung Oheim dem Gra-
fen Gerold zuschreibt. Noch Albert von Ram-
stein hat 1260 den Besitz durch Tausch mit Klo-
ster Katharmenthal gemehrt. Im 14. Jahrhundert
lag der Ort im Schutz der Veste Marbach,
zu der außerdem em Bauhof, Torkel, Weinberge
und Gehölze gehörten. Werner von Rosenegg hat
1387 die Burg mit Vogtei, Dienst und Gericht,
Zwing und Bann des Dorfes Wangen, insbeson-
dere mit dem Vogtrecht auf dem Keilhof und mit
der Hofjüngerschaft an Meister Niklas Sattler
von Ravensburg verkauft. Ostwärts lagen Güter
in Horn und Gundholzen sowie der Hof
Schwellhart bei Iznang. Vor allem aber
breitete sich ein Netz reichenauischer Besitzun-
gen über die Aachniederung. Überlingen
a. Ried war reichenauische Villikation; der
Keilhof (HU. I 456) war habsburgisches
Lehen. Wenn das Urbar mit ihm zusammen
noch eine Mühle und 2 Güter als vogtpflichtig
erwähnt, so dürften diese zum Keilhof zinsbar
gewesen sein. Neben dem Keilhof, der später an
das Spital Radolfzell kam, lassen sich ausgangs
des Mittelalters nurmehr Zehntrechte nebst der
Kirchwidem, eine Halbhufe und Parzellen be-
legen. Zur Villicatio Böhringen dürften die
4 vogteipflichtigen Huben gehört haben, welche
das habsburgische Urbar (I 457) nennt. Um die
Wende des 15. Jahrhunderts findet sich hier noch
em Hof, eine Schuppose, ein Gütlein und Par-
zellenbesitz inhanden des Klosters.173) In Reute
waren nach dem Urbar (1. c.) em Hof und zwei
Schuposen Habsburg vogteipflichtig, vermutlich
reichenauischer Besitz. Den Keilhof lieh Eber-
hard von Brandis einem Radolfzeller Bürger, der
ihn für 24 Pfd. gekauft hatte; der Niedere Hof
war für 50 Mark Silber zu abmeßendem Pfände
versetzt. Aber 1493 ist nur mehr em Gut be-
legbar. Habsburg hatte hier wie in den beiden
vorgenannten Orten ein Drittel von Düb und
Frevel und bezog die Fastnachtshühner (HU.
1. c.); die beiden andern Bußdrittel waren wohl
reichenauisch.18)
Reichenauischer Lehen waren auch die Höfe
Alt - und Neu-Rickelshausen mit der Vog-
tei darüber19); Klostergut ist in Bankholzen
und Friedingen20) bezeugt. Singen (Ober-
und Niedersingen) wies ausweislich der großen,
Werner von Dettingen gewährten Pfandsatzung
hegauischer Güter und Möhringens 1343 minde-
stens 3 Güter auf, die wohl außerh alb des Burg-
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Kirchensatz in Eigeltingen hatte 1356 Graf Man-
gold zu Leibzucht; 1363 sind neben dem Keil-
hof 4 Huben, 2 Gütchen und 2 Mühlen in Gläu-
bigerhand dreier Töchter Albrechts von Klingen-
berg und gehen in diesem Jahre an Ritter Burkhard
von Ellerbach über. Im ganzen lassen sich hier
aus verschredenen Nachrichten 6 Huben, 7 Schup-
posen, 3 Mühlen und ,derWidmerin Lehen' nach
weisen, doch könnten einzelne dieser Güter iden-
tisch sein. Frühzeitige Verselbständigung der Ge-
meinde bezeugt ein Wäldertausch bei Eigeltin-
gen, durch den (1235) das Schmiedeholz daselbst
an Salem, der in langensteinischer Lehenshand be-
findliche Wald Hart bei Hirschlanden aber an
die Gemeinde kam.17)
Unter den Zuwendungen Ludwigs d. Fr., die
Oheim irrig dem letzten Karolinger Austra-
siens zuschreibt, liegen zwei westlich des Unter-
sees. W orblingen, dessen Zehnten die Äbte
noch spät verleihen, und das in einer Wanne des
Schienerbergs versteckt ruhende Schienen, das
schon im 9. Jhdt. aus einer selbständigen kleinen
Abtei zu einem reichenauischen Eigenklösterlein
herabsank. Vogtei und Dinghof (mit Meieramt
und 5 Schuposen) waren Lehen der von Schienen
ebenso die Höfe Bühlarz und Riedern. Der
Keilhof zinst 1490 mit 13 Schill, in das Amt
Steckborn. Langenmoos und der Neusatz einer
Mühle zu Hofen, ferner Güter in Schienen
werden in Lehenshand der von Marbach genannt.
Rheinseitig lag eine reichenauische Villikation in
Wangen, deren Zuwendung Oheim dem Gra-
fen Gerold zuschreibt. Noch Albert von Ram-
stein hat 1260 den Besitz durch Tausch mit Klo-
ster Katharmenthal gemehrt. Im 14. Jahrhundert
lag der Ort im Schutz der Veste Marbach,
zu der außerdem em Bauhof, Torkel, Weinberge
und Gehölze gehörten. Werner von Rosenegg hat
1387 die Burg mit Vogtei, Dienst und Gericht,
Zwing und Bann des Dorfes Wangen, insbeson-
dere mit dem Vogtrecht auf dem Keilhof und mit
der Hofjüngerschaft an Meister Niklas Sattler
von Ravensburg verkauft. Ostwärts lagen Güter
in Horn und Gundholzen sowie der Hof
Schwellhart bei Iznang. Vor allem aber
breitete sich ein Netz reichenauischer Besitzun-
gen über die Aachniederung. Überlingen
a. Ried war reichenauische Villikation; der
Keilhof (HU. I 456) war habsburgisches
Lehen. Wenn das Urbar mit ihm zusammen
noch eine Mühle und 2 Güter als vogtpflichtig
erwähnt, so dürften diese zum Keilhof zinsbar
gewesen sein. Neben dem Keilhof, der später an
das Spital Radolfzell kam, lassen sich ausgangs
des Mittelalters nurmehr Zehntrechte nebst der
Kirchwidem, eine Halbhufe und Parzellen be-
legen. Zur Villicatio Böhringen dürften die
4 vogteipflichtigen Huben gehört haben, welche
das habsburgische Urbar (I 457) nennt. Um die
Wende des 15. Jahrhunderts findet sich hier noch
em Hof, eine Schuppose, ein Gütlein und Par-
zellenbesitz inhanden des Klosters.173) In Reute
waren nach dem Urbar (1. c.) em Hof und zwei
Schuposen Habsburg vogteipflichtig, vermutlich
reichenauischer Besitz. Den Keilhof lieh Eber-
hard von Brandis einem Radolfzeller Bürger, der
ihn für 24 Pfd. gekauft hatte; der Niedere Hof
war für 50 Mark Silber zu abmeßendem Pfände
versetzt. Aber 1493 ist nur mehr em Gut be-
legbar. Habsburg hatte hier wie in den beiden
vorgenannten Orten ein Drittel von Düb und
Frevel und bezog die Fastnachtshühner (HU.
1. c.); die beiden andern Bußdrittel waren wohl
reichenauisch.18)
Reichenauischer Lehen waren auch die Höfe
Alt - und Neu-Rickelshausen mit der Vog-
tei darüber19); Klostergut ist in Bankholzen
und Friedingen20) bezeugt. Singen (Ober-
und Niedersingen) wies ausweislich der großen,
Werner von Dettingen gewährten Pfandsatzung
hegauischer Güter und Möhringens 1343 minde-
stens 3 Güter auf, die wohl außerh alb des Burg-