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Albert, Peter P.; Beyerle, Konrad [Hrsg.]
Die Kultur der Abtei Reichenau: Erinnerungsschrift zur zwölfhundertsten Wiederkehr des Gründungsjahres des Inselklosters 724-1924 (1. Halbband) — München: Verlag der Muenchner Drucke, 1925

DOI Kapitel:
Leben und Verfassung der Reichsabtei
DOI Artikel:
Beyerle, Franz; Albert, Peter P. [Bearb.]; Baier, Hermann [Bearb.]: Die Grundherrschaft der Reichenau
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.61010#0517
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Reichenau

Federzeichnung Schneider Blumberg

DIE GRUNDHERRSCHAFT DER REICHENAU
UNTER MITARBEIT VON ARCHIVDIR. DR. P. P. ALBERT/FREIBURG/BR. UND ARCHIVRAT DR. H. BAIER/KARLSRUHE
PROFESSOR DR. FRANZ BEYERLE / BASEL

Die frühmittelalterliche
Grundherrschaft am Beispiel der Reichenau
anschaulich machen zu wollen, wäre em hoff-
nungsloses Unterfangen. Der Urkundenbestand
der Abtei aus karolingisch-ottomscher Zeit ist,
gemessen etwa an demjenigen St. Gallens, Fuldas
oder Freisings, em schlechthin kläglicher. Er
reicht für eine Erfassung der karolingisch-otto-
mschen Grundherrschaft des Klosters, ja auch
nur einzelner Teile derselben, entfernt nicht aus.
Kem Traditionenbuch entschädigt uns für den
Verlust der Originalbriefe; em paar Pergament-
fetzen, die als jämmerliche Trümmerstücke von
Reichenauer Traditionsbüchern oder Urbanen an-
gesprochen werden, lassen uns diesen Verlust um
so lebhafter beklagen.1)

Als Oheim seine Chronik zusammenschrieb,
wollte eine noch lebendige Überlieferung wissen,
daß Eberhard von Brandis die ,alten rödel, re-
gister und bücher* vernichtet habe. Und in der
Tat — so meint er: man finde keine älteren Rö-
del und Salbücher als aus dieses Abtes Zeit.
Diese Salbücher, richtiger Kopialbücher der
Lehenbriefe (denn die Schrift verweist sie ms
15. Jhdt.), sind nun immerhin erhalten und ge-
statten, die qualvollen Zuckungen der ihrem Ende
zuschreitenden Wirtschaftsgebarung der Abtei zu
beobachten. Nimmt man die Fehlergrenze in
Kauf, die vier Jahrhunderte und die Schulden-
wirtschaft unfähiger Äbte notwendig ergeben, so
möchte sich aus der in Liquidation befindlichen
Grundherrschaft der Kopialbücher vielleicht so-
 
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