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Albert, Peter P.; Beyerle, Konrad [Hrsg.]
Die Kultur der Abtei Reichenau: Erinnerungsschrift zur zwölfhundertsten Wiederkehr des Gründungsjahres des Inselklosters 724-1924 (1. Halbband) — München: Verlag der Muenchner Drucke, 1925

DOI Kapitel:
Leben und Verfassung der Reichsabtei
DOI Artikel:
Schulte, Aloys: Die Reichenau und der Adel - Tatsachen und Wirkungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.61010#0622
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Blick auf Oberzell. Konstanz im Hintergrund

Radierung von C. Th. Meyer-Basel

DIE REICHENAU UND DER ADEL/TATSACHEN UND WIRKUNGEN
PROFESSOR DR. ALOYS SCHULTE/BONN
1. Die Zusammensetzung des Konvents nach dem Geburtsstande. Ihre Folgen. 2. Die Ministerialen
(Dienstmannen). Ihr Bestand. 3. Die Lehensleute aus dem hohen und niederen Adel und der Bürger-
schaft. 4. Aus dem Rechte und dem Leben der Ministerialen und Lehensträger. 5. Schluß.

1. Die Z usammensetzung des Konventes
EICHENAU UND ST. GALLEN
sind em Zwillingspaar. Wer die Gesichts-
züge jenes Klosters voll herausbringen will,
darf an denen dieses nicht vorübergehen. Das
haben schon die vorangehenden Blätter genugsam
gezeigt. Auch was ich m diesem Kapitel zu be-
handeln habe, wird aus der St. Galier Über-
lieferung ergänzt werden können und müssen. Ja
noch weiter zu greifen ist man gezwungen, zu den
alten großen Reichsabteien, zu Corvey und Wer-
den, zu Emsiedeln und Fulda.
Die frühere Geschichtschreibung, die die Klöster
immer isoliert betrachtete, konnte nicht zu Ergeb-
nissen gelangen, wie ich sie in meinem Buche:
„Der Adel und die deutsche Kirche im Mittel-
alter“ (1910) darbot und die nun Gemeingut der
Wissenschaft geworden sind. Der Ausgang dieses
Buches war aber die Reichenau. In meiner Er-
innerung lebt noch der Morgen, wo ich bei der
Bearbeitung des Registers zum fünften Bande
des Fürstenbergischen Urkundenbuches vor mei-

nach dem Geburtsstande. Ihre Folgen,
nen Vorgesetzten Ludwig Baumann, den großen
Kenner der Geschichte Schwabens, hmtrat und
ihm sagte, daß die sämtlichen in dem Bande vor-
kommenden, ihrem Geburtsstande nach erkenn-
baren Mönche vor 1350 dem hohen Adel ange-
hörten. Zwar wußte man aus Gallus Oheim, daß
das drei- oder vierhundert Jahre vor seiner Zeit
der Fall war. An einer andern Stelle hatte Oheim
schon einen Satz aus einer päpstlichen Bulle an-
geführt, daß das immer so der Fall gewesen
sei. Nun aber rückte das zuverlässige Bild der
späteren Zeiten erheblich hinauf in frühere. Da
ich vom Straßburger Urkundenbuche her wußte,
daß auch beim Straßburger Domkapitel der hoch-
adlige Charakter weiter zurückreichte, war das
völlig neue Problem gestellt: gab es kirchliche
Anstalten, die schon in den Zeiten der früheren
Staufer, ja vielleicht der Salier, ja vielleicht von
Anfang an nur Glieder des freigeborenen Adels
oder doch des freien Standes überhaupt als Mit-
glieder auf nahmen? Dieses Problem ließ sich
 
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