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F. Beyerle
lehens Ros-enegg sich befanden. Dieses um-
faßte Singener Güter und das Dorf R i e 1 a s i n -
gen mit Keilhof und Gütern, Zehnten, Zwing
und Bann. Neben die alten Burgherrn von Rosen-
egg treten die von Lupfen, zunächst 1339 (durch
Heirat) anteilig; 1481 reversiert aber Johann
von Lupfen Schloß und Herrschaft Rosenegg mit
dem Dorf Rielasingen ungeteilt.
Durchgehends dürfte es sich hier um frühe Er-
werbungen handeln. Der königliche Bannforst
Höri — sein Name bewahrt wohl die Erinnerung
an alte Zugehörigkeit zum Fiskus Bodman —
reichte mit seinem Westrande bis Volkertshausen,
Hausen a. d. Aach und, Singen einschließend, bis
Ramsen. Seine Ostgrenze wird durch Stahringen,
Böhringen, Aachmündung und Seeufer bezeichnet.
Als Heinrich III. ihn dem Hochstift Konstanz
schenkte, wurde die Zustimmung Abt Ulrichs ein-
geholt und auch in der späteren Konstanzer Zir-
kumskriptionsurkunde Friedrichs I. (1155) aus-
drücklich betont.21) Das deutet auf erheblichen
Besitz des Klosters innerhalb der Banngrenzen.
Zwei Orte, die mit ihrer Mark z. T. noch inner-
halb der Höri lagen, seien zum Schlüsse angefügt.
In Hausen a. d. Aach (unter Krähen) dürfte
der Abt den Hauptteil des Ortes besessen haben.
Denn 1504 erscheint das ganze Dorf mit Gericht,
Zwing und Bann in Lehnshand der Friedinger.
Die Größe der Villikation läßt eine Handände-
rung des 14. Jahrhunderts erraten: damals ging
das halbe Dorf um 584 Pfd. 10 Schill, von den
bisherigen Lehensträgern, den Truchsäßen (v.
Dießenhofen oder von Rohrdorf?) auf die von
Homburg über. Zu diesem Anteil nun gehörte der
(obere) Keilhof, 2 Huben, 3 Schuposen, eine
Hofstatt und em Rodungsstück. Eine bemerkens-
werte Verweltlichung war mit dem Zehnten vor
sich gegangen; er diente als Lehnsobjekt eines
der Kochlehen, welche der Abt für seinen Hof-
halt auf der Insel geschaffen hatte. B e u r e n a. d.
Aach weist im 14. Jahrhundert einen Hof, eine
Hube und Güter aus.
2. Die oberschwäbischen Besit
Klosterbesitz und Klostereinfluß bedingten ein-
ander. Der Bereich reichenauischer Villikationen
ist gleichbedeutend mit dem Wirkungsfeld rei-
chenauischer Kirchengründungen und Kultpflege.
Dies bedenkend, wird man den etwas mühevollen
Weg weniger scheuen, den es nun anzutreten gilt,
um in den benachbarten Landen nach dem Haus-
gut des Inselklosters Ausschau zu halten. Fürs
erste soll unsere Wanderung nordöstlichen Kurs
nehmen; unser Ziel wird die Grundherrschaft
um den Bussen, Ulm und das kleine Wirtschafts-
bereich um Höchstädt a. D. bilden. Dabei dürfen
wir gelegentliche Umwege nicht scheuen; sie
sollen an manchem einst wichtigen Punkte rei-
chenauischer Klosterwirtschaft vorbeiführen.
Es ist doch wohl kein Zufall, daß sich dicht ge-
häufter Klosterbesitz ernst sehr viel weiter nach
Norden und Nordosten als südwärts in die links-
zungen.
rheinischen Lande vorschob. Eine Klostergrün-
dung des fränkischen Herrscherhauses in aleman-
nischen Landen hatte im 8. und frühen 9. Jahr-
hundert nördlich des Rheins wirklich einzigartige
Möglichkeiten. Noch 816, als man auf der Insel
die Hattobasilika einweihte, war Pirmins Grün-
dung rechtsrheinisch die einzige Stätte von Be-
lang, die fränkisch-kirchliches Leben verkörperte.
Das gilt nordwärts weithin bis über die Donau
und den oberen Neckar, nach Osten bis zum
fernen Lech. In der Tat eine dankbare Aufgabe!
Verhältnismäßig am dürftigsten unterrichten die
erhaltenen Nachrichten über den Klosterbesitz,
der im Raume des östlichen Hegaus (Madach),
des Linzgaus und Radoltsbuches lag. Eine Fäl-
schung Udalrichs, die nur in Oheims Verdeut-
schung vorliegt, führt — wie Brandl annimmt
— später verbriefte Vorrechte der Abtei auf
F. Beyerle
lehens Ros-enegg sich befanden. Dieses um-
faßte Singener Güter und das Dorf R i e 1 a s i n -
gen mit Keilhof und Gütern, Zehnten, Zwing
und Bann. Neben die alten Burgherrn von Rosen-
egg treten die von Lupfen, zunächst 1339 (durch
Heirat) anteilig; 1481 reversiert aber Johann
von Lupfen Schloß und Herrschaft Rosenegg mit
dem Dorf Rielasingen ungeteilt.
Durchgehends dürfte es sich hier um frühe Er-
werbungen handeln. Der königliche Bannforst
Höri — sein Name bewahrt wohl die Erinnerung
an alte Zugehörigkeit zum Fiskus Bodman —
reichte mit seinem Westrande bis Volkertshausen,
Hausen a. d. Aach und, Singen einschließend, bis
Ramsen. Seine Ostgrenze wird durch Stahringen,
Böhringen, Aachmündung und Seeufer bezeichnet.
Als Heinrich III. ihn dem Hochstift Konstanz
schenkte, wurde die Zustimmung Abt Ulrichs ein-
geholt und auch in der späteren Konstanzer Zir-
kumskriptionsurkunde Friedrichs I. (1155) aus-
drücklich betont.21) Das deutet auf erheblichen
Besitz des Klosters innerhalb der Banngrenzen.
Zwei Orte, die mit ihrer Mark z. T. noch inner-
halb der Höri lagen, seien zum Schlüsse angefügt.
In Hausen a. d. Aach (unter Krähen) dürfte
der Abt den Hauptteil des Ortes besessen haben.
Denn 1504 erscheint das ganze Dorf mit Gericht,
Zwing und Bann in Lehnshand der Friedinger.
Die Größe der Villikation läßt eine Handände-
rung des 14. Jahrhunderts erraten: damals ging
das halbe Dorf um 584 Pfd. 10 Schill, von den
bisherigen Lehensträgern, den Truchsäßen (v.
Dießenhofen oder von Rohrdorf?) auf die von
Homburg über. Zu diesem Anteil nun gehörte der
(obere) Keilhof, 2 Huben, 3 Schuposen, eine
Hofstatt und em Rodungsstück. Eine bemerkens-
werte Verweltlichung war mit dem Zehnten vor
sich gegangen; er diente als Lehnsobjekt eines
der Kochlehen, welche der Abt für seinen Hof-
halt auf der Insel geschaffen hatte. B e u r e n a. d.
Aach weist im 14. Jahrhundert einen Hof, eine
Hube und Güter aus.
2. Die oberschwäbischen Besit
Klosterbesitz und Klostereinfluß bedingten ein-
ander. Der Bereich reichenauischer Villikationen
ist gleichbedeutend mit dem Wirkungsfeld rei-
chenauischer Kirchengründungen und Kultpflege.
Dies bedenkend, wird man den etwas mühevollen
Weg weniger scheuen, den es nun anzutreten gilt,
um in den benachbarten Landen nach dem Haus-
gut des Inselklosters Ausschau zu halten. Fürs
erste soll unsere Wanderung nordöstlichen Kurs
nehmen; unser Ziel wird die Grundherrschaft
um den Bussen, Ulm und das kleine Wirtschafts-
bereich um Höchstädt a. D. bilden. Dabei dürfen
wir gelegentliche Umwege nicht scheuen; sie
sollen an manchem einst wichtigen Punkte rei-
chenauischer Klosterwirtschaft vorbeiführen.
Es ist doch wohl kein Zufall, daß sich dicht ge-
häufter Klosterbesitz ernst sehr viel weiter nach
Norden und Nordosten als südwärts in die links-
zungen.
rheinischen Lande vorschob. Eine Klostergrün-
dung des fränkischen Herrscherhauses in aleman-
nischen Landen hatte im 8. und frühen 9. Jahr-
hundert nördlich des Rheins wirklich einzigartige
Möglichkeiten. Noch 816, als man auf der Insel
die Hattobasilika einweihte, war Pirmins Grün-
dung rechtsrheinisch die einzige Stätte von Be-
lang, die fränkisch-kirchliches Leben verkörperte.
Das gilt nordwärts weithin bis über die Donau
und den oberen Neckar, nach Osten bis zum
fernen Lech. In der Tat eine dankbare Aufgabe!
Verhältnismäßig am dürftigsten unterrichten die
erhaltenen Nachrichten über den Klosterbesitz,
der im Raume des östlichen Hegaus (Madach),
des Linzgaus und Radoltsbuches lag. Eine Fäl-
schung Udalrichs, die nur in Oheims Verdeut-
schung vorliegt, führt — wie Brandl annimmt
— später verbriefte Vorrechte der Abtei auf