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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1871

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Oktober (Nr. 117 - 129)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30184#0493

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119.

Grotzh
(MWercmpla

r.)

Fünfter Jahrgang.


Amts-Aerkündigungsötatt für den Bezirk Schwetzingen.

Badische Hopscnzritung.

Erscheint Wöchentlich drei Mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, mit der Sonntags-Beilage „Pfälzcr Unterhaltungs-Blatt". — Alle Postanstalten und Boten nehmen
Bestellungen an. — Preis vierteljährlich 45 kr. Inserate die dreigespaltene Petitzeüe oder deren Raxm 3 tr. Lokalanzeigen 2 kr.

Zur Tagesgeschichte.
Mannheim, 4. Oct. Dem Vernehmen
nach wird am 6. Äbends oder 7. Okt. Morgens
der deutsche Kaiser die hier garnisonirenden
Truppen besichtigen.
Aus Baden, 3. Oct. Unseres Wissens
ist bis jetzt in den deutschen Staaten eine
Verordnung, welche die Verkeilung der Bei-
hilfsgelder an Ausgewiesene regelt, noch nicht
erschienen. Die heute veröffentlichte badische
Verordnung ist also wohl die erste dieser Art.
Sie zeigt, daß man nur mit einem summari-
schen Billigteitsverfahren glaubt durchkommen
zu können indem sie 6 Klaffen bildet, je nach-
dem der Ausgewiesene einem Stand angehört,
der eine besondere Vorbildung erfordert oder
nicht, je nachdem ?r verheirathet oder ledig ist,
je nachdem er selbstständiges Geschäft hat oder
nicht, und soferne er ein selbstständiges Geschäft
besitzt, oder dessen Betriebskapital 1000 fl. beträgt
oder mehr. In der 1. Klasse steht der ledige
Dienstbote, Fabrikarbeiter, Gewerbsgehilse re.,
in der 2. Klasse die verheirateten und verwitt-
weten Personen der 1. Klaffe, in der 3. ledige
Personen ohne selbstständiges Geschäft, aber mit
Berufsart von spezieller Vorbildung; 4. Klaffe
die verheirateten und verwittweten Personen
der Klaffe 3 ; 3 Klaffe : Personen mit selbst-
ständigem Geschäft und Betriebskapital unter
1000 fl. ; 6. Klasse gleiche Personen mit Kapi-
tal über 1000 fl. Bei der 5. und 6. Klaffe macht
der ledige oder verheiratete Stand keinen Un-
terschied. Die einzelnen Angehörigen einer Klaffe
erhalten jeder die gleiche Summe und zwar in
Klaffe 1. 100, II.' 300, III. 200, IV. 600,
V. 1000, VI. 1500 fl.; für jeden Angehörigen
werden 50 fl. zugeschlagen. Ausgewiesene aus
dem Elsaß erhalten nur die Hälfte. Niemand
kann mehr erhalten als die angemeldete Scha-
denssumme. Nachdem in dieser Weise die
Beträge principiell festgestellt sind, liegt der
Kommission hauptsächlich das nicht immer leichte
Geschäft der Emtheilnng der Angemeldeten in
die Klaffen ob.
Karlsruhe, 3. Oct. In der Kommis-
sion für Vertheilung der Beihilfe an die aus-
gewiesenen Badener fungiren Ministerialrat
Winter und Legationsrath Hardeck als Beamte,
die Bezirksräthe Glaser in Karlsruhe, Erhardt
in Pforzheim und Jörger in Baden als bürger-
liche Mitglieder.
München, 3. Oct. Das Regierungs-
blatt veröffentlicht heute amtlich die Abberu-
fung der Gesandten in Paris, London, Brüssel,
Karlsruhe und Darmstadt. Wir können hin-
zufügen , daß die bayrischen Gesandschaften an
diesen Orten demnächst völlig aufgelöst und
solche nur noch in Petersburg, Wien, Florenz
und Rom, in der Schweiz, in Stuttgart und
Dresden werden erhalten bleiben. In diesen
Hauptstädten glaubt man aus verschiedenen
Gründen eine direkte Vertretung - noch nicht

entbehren zn können. Auf die erledigte Stelle
des Regierungspräsidenten in der Pfalz ist
nunmehr der vormalige Minister des Innern,
v. Braun, ernannt worden.
Berlin, 2. Oct. Ein günstiges Aufsehen
hat der Entschluß Bayerns gemacht, seine Ge-
sandtschaften in Paris, Darmstadt, London,
Karlsruhe und Brüssel aufzuheben. Als beim
Erlaß der Verfassung die Erhaltung des Ge-
sandschaftsrechts für die Einzelstaaten vielfachen
Tadel hervorrief, wurde mit Recht, wie man
sieht, bemerkt, dieser Punkt werde sehr bald durch
die Kostenfrage erledigt werden. Besonders
erfreulich ist die Aufhebung der bayrischen Ge-
sandschaft in Paris, welcher, man sollte meinen,
die gleichmäßige einer französischen Gesandschast
in München folgen muß. Der Schritt wird
dann gewiß von anderen süddeutschen Staaten
nachgeahmt werden, und eine Korrespondenz
wie die des Herzogs v. Gramont wird dann in
dem einen oder anderen Sinne unmöglich sein.
Berlin, 3. Oct. Die Kreuzztg. erklärt,
daß es sich bei der Landtagsvorlage, betreffend
die Civilehe, weder um die obligatorische noch
um die fakultative Civilehe handle, sondern n.ur
um bürgerliche Trauung in Nothfälleu.
Dresden, 2. Oct. Das angebliche
Witzblatt, „Dresdener Seifenblasen," welches
seit 1866 Preußen und die deutschen Einheits-
bestrebungen bespöttelte, ist jetzt aus Mangel an
Abonnenten eingegangen.
London, 4. Oct. Daily News zufolge
wird die frauzös. Regierung den Handelsvertrag
im Februar kündigen.
Paris, 2. Oct. Das amtliche Blatt
läßt sich heute über die Gnadenkommission
vernehmen. Schon öfter haben die Zeitungen
angezeigt, dieser oder jener Verurtheilte sei be-
gnadigt oder sein Begnadigungsgesuch sei ver-
worfen worden. Alle diese Nachrichten waren
erfunden. Die Kommission hat bis jetzt nur
über eine Angelegenheit entschieden, und das
amtliche Blatt sagt nicht einmal, in welchem
Sinne. Daß sich die Entscheidungen so lange
verzögern, komme daher, weil die Verurtheilten
meist auf Revision ihrer Prozesse antragen, wo-
durch ein langes gerichtliches Verfahren herbei-
gesührt wird.
Der Gaulois erzählt, daß Viktor Hugo
vorgestern in Paris angelangt, sich sofort zn
Thiers nach Versailles begeben habe, um bei
demselben auf die Minderung der Strafe Roche-
forts zu dringen. Thiers hätte ihm, wie schon
in voriger Woche einem Pariser Abgeordneten,
geantwortet, gerade weil Rochefort sein persön-
licher Feind sei, halte er darauf, sich nicht streng
gegen denselben zu zeigen. Seit gestern macht
ein Brief Rocheforts an den Buchhändler Laeaze
die Runde durch die Blätter. Er ist bestimmt,
die bekannte schriftliche Zeugenaussage Trochu's
zu widerlegen. Auch in diesem Briefe macht
Rochefort wieder viel Aufhebens von den peku-
niären Opfern, welche er durch Unterdrückung

der Marseillaise (die ihm monatlich 25,000
Frauken, also während der fünf Monate der
Belagerung 125,000 Franken eingetragen hätte)
dem öffentlichen Wohle brachte.
Man versichert, das längst erwartete Jour-
nal Gambetta's werde binnen Kurzem unter
dem Namen La Republique francaise erscheinen.
Ein Rundschreiben de Cissey's will, daß die
Offiziere eine Kommission ernennen, welche die
besten deutschen Werke (über den Krieg ver-
muthlich) für die Uebersetzung ins Französische
bezeichne.
Paris, 2. Oct. Das Kriegsgericht hat
den Journalisten Maroteau der Aufhetzung
zum Bürgerkriege und der Theilnahme an der
Ermordung des Erzbischofs Darboy schuldig
erkannt und zum Tode verurtheilt. Dem Jour-
nalisten Gromier sind 6 Monate Gefüngniß
und 500 Fr. Geldbuße zuerkannt. Barbet und
die Frauen Bonnefoy und Roubert werden ein-
fach deportirt. Levieux ist freigesprochen.
Der Armeemoniteur veröffentlicht das Schrei-
ben Changarniers, des Präsidenten der Prü-
fungskommission für die während des Krieges
ernannten Offiziere, an den Kriegsminister, in
welchem der General über die Beendigung des
ersten Theiles der Kommissionsarbeiten berichtet.
Ein einleitendes Schreiben nennt das berüch-
tigte Dekret Gambetta's vom 15. Sept. 1870,
welches die befangenen Offiziere zur Flucht und
zum Bruch des Ehrenwortes aufforderte, „einen
traurigen Beweis der Geistesverwirrung, welche
in jener Zeit Platz gegriffen habe." Es kann
dieser Ausspruch die Kommission nur ehren, die
zum ersten Male die Ehrenwortbrüchigkeit ver-
schiedener französischer Offiziere laut zu rügen
wagte.
Paris, 4. Oct. Zufolge des neuen
Uebereinkommens mit dem deutschen Komman-
direnden soll Letzterer die gänzliche Räumung
des Departements Oise augeordnet haben.

Neueste Hopfen-Nachrichten.
* Schwetzingen, 7. Okt. Die Flau-
heit im Geschäfte dauert an. Trotz des aber-
maligen Rückganges in Nürnberg sind unsere
Produzenten nicht geneigt, unter 150 fl. abzu-
geben; die meisten warten höhere Preise ab,
welche zweifelsohne auch eintreten werden, wenn
England seine Einkäufe auf dem Continent
macht. Amerika, welches sonst eine sehr bedeu-
tende Ausfuhr nach England hat, kann kaum
den eigenen Bedarf decken und muß da-
her England diesmal ausschließlich bei uns ein-
kaufen Von welchem Einfluß auf die Preise
der englische Bedarf sein wird, kann jetzt noch
nicht bestimmt werden, aber mit viel Wahr-
scheinlichkeit läßt sich behaupten, daß die Eigner
von schöner Waare durch vorläufiges Zuwarten
nichts verlieren werden.
Hopfenmarkt Mannheim. (Offi
zieller Bericht des Marktcomites.) Mannheim
 
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