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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1871

DOI Kapitel:
Dezember (Nr. 142 - 154)
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https://doi.org/10.11588/diglit.30184#0619

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Donnerstag, 21. Dezember 1871.

lMchtexpl.)
No. 150.

Heidelberg.

skr Jahrgang.


LmLs-MerkürrdigungsölaLL für den Bezirk Schwetzingen.


Erschein» wöchentlich drei Mal: Dienstage Donnerstag und Samstag, mit der Sonntags-Beilage „Pfälzer Unterhaltungs-Blatt". — Alle Postanstalten und Boten nehmen
Bestellungen an. — Preis vierteljährlich 45 kr. Inserate die dreigespaltene Pctitznle oder deren Raum 3 kr. L o k a I a n z e i g cn 2 kr.

Zur Tagesgeschichte.
Karlsruhe, 15. Dez. 11. öffentliche
Sitzung der Zweiten Kammer. (Berathung
des Gesetzentwurfs, den Vollzug der Einführung
des Reichs-Strafgesetzbuchs betreffend. Fort-
setzung )
Zn Art. 3 ergreift das Wort Abg. Sachs:
Das Polizeistrafgesetzbuch, das uns seit der
kurzen Zeit seines Bestehens lieb geworden sei,
fei durch das R.St.G.B. in so vielfacher Weise
durchbrochen worden, daß seine Anwendung,
insbesondere für Nichtjnristen, die größten
Schwierigkeiten bereitet haben würde und es
also dringend nöthig geworden sei, daß die
Gesetzgebung vermittelnd eingegriffen habe.
Äbg. v. Feder: Gerade Art. 3 scheine
ihm eine der schwierigsten Parthieen des Ent-
wurfs zu sein, und er könne sich der Ueberzeu-
gung nicht verschließen, daß in diesem Artikel
ein unberechtigter Eingriff in das Reichsgesetz
geinacht worden sei.
Abg. Hofmann stellt zu Z 85 Ziff. 2 die
Anfrage, ob sich das in diesem Art. enthaltene
Verbot auch auf den Besuch der Geistlichen bei
Kranken beziehe.
Ministerialrath Eisenlohr: Die Frage
stehe mit der Einführung des R.St.G.B. nur
in einem sehr losen Zusammenhänge. Es un-
terliege iudeß keinem Zweifel, daß auch die
Geistlichen die allgemeinen sanÜätspotizeilichen
Vorschriften bei ihren Krankenbesuchen befolgen,
daß sie sich z. B. auch, wie die Aerzte, desin-
fiziren lassen müßten, wenn die übrigen Vor-
aussetzungen hiezu gegeben feien.
Abg. Eschbacher wünscht eine Abänderung
der Gesetzgebung bezüglich der Sperrmaßregeln
bei ansteckenden Krankheilen.
Abg. Schulz gibt zu, daß man berechtigt
sei, die polizeilichen Vorschriften des Reichs-
Strafgesetzbuches zu ergänzen, da dasselbe eine
nicht erschöpfende Aufzählung gebe. Er halte
es aber für nothwendig, daß die noch geltenden
Theile des Polizei-Strafgesetzbuches zusammen-
gestellt und so der Gebrauch desselben erleichtert
werde.
Staatsminister Dr. Jolly erwiedert, daß
eine solche Zusammenstellung bereits im Werke sei.
Nachdem noch
Abg. Sachs die Anträge der Kommis-
sion , insbesondere gegen die ^Ausführung der
Abgg. Neumann und v. Feder vertheidigt, wird
der Antrag des Abg. Neumann abgelehnt und
Art. 3 nach der Fassung der Kommissionsan-
träge angenommen.
Zu Art. 4 liegt ein vom Abg. Junghanns
gestellter und gelörig unterstützür Antrag vor,
den eingesckobenen Z 13 u. zu streichen.
Aog. Hufsschmidt widerlegt die vielfach in
der Presse verbreitete Ansicht, als solle durch
Art. 4 des Entwurfs die Lage der badischen
Presse verschlimmert werden. Dies sei unrichtig,

da der Entwurf sogar eine mildere Bestimmung
enthalte, als das bisherige Preßgesetz.
Zu Art. 5. Abs. 6 ist vom
Abg. Junghanns folgender Antrag gestellt:
Art. 5 Z. 6 soll folgende Fassung er-
halten :
„Die Zwangsarbeit für Geldstrafen, sowie
die von den Forstaerichten auferlegten Ersatz-
betrüge sind aufgehoben, den Verurtheilten ist
gestaltet, in den Fällen, in welchen Zwangsar-
beit bisher zulässig gewesen ist, die dafür be-
rechnete freiwillige Arbeit zu leisten."
Ministerialrath Dr. Bingner erwiedert,
daß der Vorredner die Strafarbeit in einem zu
düstern Lichte geschildert habe. Dieselbe sei
formell zulässig und in materieller Beziehung
sei die größt). Regierung zur Anschauung ge-
kommen, daß diese Frage nur im Zusammen-
hänge mit dem ganzen Forstgesetze einer Revi-
sion unterworfen werden könne. Zu einer solchen
sei aber jetzt, wo man stets die Gesetzgebung
des Reichs im Auge haben müsse, die Gelegen-
heit nicht günstig. Die Ansicht des Volkes
über diesen Punkt sei eine wesentlich andere,
als sie der Abg. Junghanns vorgestellt habe;
man sehe die Strafarbeit als eine Erleichterung
an, da die Forstfrevel eigentlich Diebstähle seien
und als solche bestraft werden müßten.
Abg. Richter und Bickel bestätigen, daß
die Bevölkerung die Anschauung des Abg.
Junghanns keineswegs theile.
Abg. Junghanns erklärt, daß sich seine
Ausstellungen auch nicht gegen die Arbeit als
Strafart, sondern nur gegen die Zwangsarbeit
bezögen. Er begnüge sich, vorläufig diese Sache
zur Sprache gebracht zu haben, man werde im
Lande davon Notiz nehmen. Nur wer kein
Herz für das Volk habe, könne verkennen, daß
die Zwangsarbeit eine barbarische Maßregel sei.
Präsident Eckhard macht den Abg. Jung-
hanns daraus aufmerksam, daß er, wie er auch
seinen Antrag begründen wolle, doch den Vor-
rednern nicht vorwerfen dürfe, daß sie kein
Herz für das Volk hätten.
Nachdem noch Abg. Schoch gegen den
Abg. Junghanns gesprochen, wird der Antrag
des Letztem abgelehnt, Art. 5 dagegen nach
Fassung der Kommissionsanträge angenommen.
Ebenso Art. 6, 7 und 8. -
Art. 9 ist durch Z 130 u. des Reichs-
Strafgesetzbuches als erledigt zu betrachten.
Art. 10 und 11 werden ebenfalls unbe-
anstandet nach Maßgabe der Kommissionsan-
trüge angenommen.
Wir theilen das Resultat der Abstimmung
mit, daß sämmtliche Artikel des Entwurfs, mit
Ausnahme des Art. 20 , nach Fassung der
Kommissionsanträge angenommen, Art 20 da-
gegen gestrichen wurde.
In der 13. Sitzung der 2. Kammer brachte
Herr Ministerialrath Ellstätter Namens der
Regierung einen Gesetzesentwurf zur Kcnntniß

bisher
künftig
2200
fl.
2500
fl
2400
fl.
2800
fl
3000
fl
3400
fl
2400
fl-
2800
fl
2400
fl-
2 00
fl
3000
fl.
3400
fl
1600
fl-
1900
fl
1900
fl.
2200
fl
2200
fl-
2600
fl

2400 fl.,
2200 fl.,

des Hauses über die Besoldungsausbessert'.ngen,
dem wir solgenge Zahlen entnehmen:
Als Maximalbestimmungen werden fest-
gestellt :
Für den Amtsrichter
Kreisgerichtsräthe
Oberhofgerichts-Räthe
Amtsvorstüude
Nüthe bei Mittelstellen
Ministerialrüthe
Balleibeamte
Nevisionsvorstand
Lycealprofessor
Bezirksingenieure, Bezirks-
baumeister , Domänen-
verwalter,
Obereinnehmer, Vor-
stände der Hauptämter
im Innern ' 2200 fl.
Bezirksförster 1700 fl.
und in analoger Weise für die übrigen, hier
nicht genannten Dienerkategorien.
Die Besoldungen der Präsidenten und
Direktoren werden wie folgt bestimmt:
statt seither auf
Für Hofgerichtspräsidenteu 3500 fl.
Hofgerichtsdirektoren 3000 fl.
den Oberhofgerichts-Kanzler 3500 fl. 4000 fl.,
den Oberhosgerichts-Vize-
kanzler 3200 fl. 3800 fl.,
Direktoren einer Central-
mittelstelle 3200
Sämmtliche Gehalte von Angestellten (ohne
Staatsdiener-Eigeuschaft) sollen im Durchschnitt
20 Prozent in der Art aufgebessert werden,
daß je nach Bedarf auch Aufbesserungen bis
zu 25 Prozent eintreten können, im Ganzen
aber der Gehaltsetat nicht um mehr als 20
Prozent erhöht werden darf.
Mannheim, 19. Dezbr. (Extrazug.)
Zum morgigen Wagner-Conzert findet auf der
Rheinthalbahn ein Extrazng statt mit Abgang
in Karlsruhe um 4 Uhr 10 Min. Nachmit-
tags. Von hier geht der Zug um 9 Uhr 30
Min. Nachts wieder nach Karlsruhe.
Aus dem Amte Kork, 17. Dez. In
Sundheim verbrannte ein Kind von 4 Jahren.
Die Mutter ließ dasselbe mit noch einem Kinde
allein und ging, um Einkäufe zu machen.
Das Kind kam zu nahe an den zersprungenen
Ofen, sein Kleidchen fing Feuer und als die
Mutter zurückkam, war es schon dergestalt ver-
brannt, daß es sofort verschied.
Dürkheim, 15. Dez. In der Nähe
voin Peterskopf erlegte henle Pflüsterer Haffner
ein Wildschwein, welches ausgeweidet 182 Psd.
wiegt.
Bergzabern, 15. Dez. Gestern Nach-
mittag wurde in der Nähe> von Weißenburg
ein seltener Gast, ein Wolf, bemerkt, der sich
gegen den Wald von Schleithal begab. Heute
wird Jagd auf denselben gemacht.

4000 fl.,
3400 fl.,

4000 fl.
 
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